RS1_Machbarkeitsstudie_web
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Ausgangssituation 02<br />
07<br />
Zielkonflikte mit anderen Flächennutzungen<br />
Das zentrale Ziel des <strong>RS1</strong> ist die Schaffung von direkten<br />
und geradlinig geführten Verbindungen zwischen den<br />
Städten des Ruhrgebiets. Die besondere Raumstruktur<br />
des Ruhrgebietes stellt diesbezüglich jedoch eine große<br />
Herausforderung dar: Sie zeichnet sich zum einen durch<br />
ein Nebeneinander von hoch verdichteten Innenstädten,<br />
verdichteten und aufgelockerten Wohngebieten,<br />
Industrie- und Gewerbegebieten sowie Brachflächen aus.<br />
Zum anderen wird sie aber auch von ländlich geprägten<br />
Räumen und Freiflächen durchzogen.<br />
Die vom <strong>RS1</strong> beanspruchten Flächen stehen nicht ohne<br />
Weiteres zur Verfügung. Im besonderen Maße gilt dies,<br />
sofern der <strong>RS1</strong> an bzw. auf ehemaligen oder entlang noch<br />
in Betrieb befindlicher Eisenbahninfrastrukturanlagen<br />
geführt wird. In mehreren Abschnitten wird dies der Fall<br />
sein, beispielsweise im Abschnitt zwischen dem Hauptbahnhof<br />
Mülheim an der Ruhr und der Stadtgrenze zu<br />
Essen.<br />
Hier ist gemäß den Anforderungen der Deutschen<br />
Bahn AG der <strong>RS1</strong> zur Bahnlinie hin mit einem mindestens<br />
1,80 m hohen, mit Oberleitungsschutz ausgestatteten<br />
Zaun abzusichern.<br />
Bei der weiteren Planung des <strong>RS1</strong> sind die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der<br />
Flächen zu berücksichtigen. Von hoher Bedeutung ist in<br />
diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen der<br />
Stilllegung einer Eisenbahninfrastruktureinrichtung nach<br />
§ 11 AEG und einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken<br />
nach § 23 AEG.<br />
Im Zuge der weiteren Planungen für den <strong>RS1</strong> ist daher zu<br />
prüfen, inwiefern Bahnflächen benötigt werden und ob<br />
diese im Rahmen eines Freistellungsverfahrens verfügbar<br />
gemacht werden können.<br />
Insbesondere bei einer Führung des Radschnellwegs<br />
durch Freiräume können sich Konflikte mit dem Naturund<br />
Artenschutz ergeben. Für die Flächen der Rheinischen<br />
Bahn zwischen Essen und Mülheim an der Ruhr und im<br />
Duisburger Stadtwald ist daher neben der Grundstücksverfügbarkeit<br />
auch die Verträglichkeit des <strong>RS1</strong> mit ökologischen<br />
Funktionen zu prüfen.<br />
Bei der weiteren Realisierung ist eine Abwägung von<br />
Belangen einer nachhaltiger Mobilität dienenden<br />
Verkehrs infrastruktur, wie sie der <strong>RS1</strong> darstellt, und den<br />
Belangen des Natur- und Artenschutzes notwendig.<br />
Aspekt Natur- und Artenschutz – Hinweise für die Genehmigungsplanung<br />
Für die jeweiligen Trassenabschnitte wurde auf der<br />
Grundlage von Bestandsdaten die Konfliktdichte, bezogen<br />
auf das Themenfeld Natur- und Artenschutz, dargestellt.<br />
Hieraus lassen sich Hinweise für das weitere Vorgehen im<br />
Rahmen der Genehmigungsplanung ableiten.<br />
Eine Ersteinschätzung zur Konfliktdichte leitet den Aufwand<br />
im Rahmen der Genehmigungsplanung ab und stellt<br />
vor dem Hintergrund von Bestandsdaten die Eingriffserheblichkeit<br />
bzw. Sensibilität über eine Ampelbewertung<br />
dar (siehe Themenkarte „Eingriffserheblichkeit“, S. 45).<br />
Die Ersteinschätzung erfolgte auf der Grundlage bislang<br />
ausgewiesener Schutzgebiete bzw. Flächen von hoher<br />
Bedeutung. Dies sind Natura-2000-Gebiete, Naturschutzund<br />
Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile,<br />
besonders geschützte Biotope nach § 32<br />
BNatSchG, Flächen im Biotopkataster der LANUV sowie<br />
Flächen im landesweiten Biotopverbund.<br />
Bei der Umsetzung der Radschnellwegtrasse ist im<br />
Rahmen der Genehmigungsplanung eine vertiefende<br />
Untersuchung über die Wertigkeit und die tatsächliche<br />
Betroffenheit von Flächen durchzuführen. Führt die Trasse<br />
durch Schutzgebiete, sind entsprechende Anträge zur<br />
Befreiung von den Ge-und Verboten nach § 67 BNatSchG<br />
zu stellen. Für die FFH-Gebiete im Umfeld der Maßnahme<br />
wird bislang für den Bereich Lippe eine FFH-Vorprüfung<br />
<strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr<br />
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