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RS1_Machbarkeitsstudie_web

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05<br />

Schritte zur Realisierung<br />

03 Trägerschaften, Förderung und Finanzierung des <strong>RS1</strong><br />

Aufgaben- und Finanzierungskompetenz. Eine zentrale<br />

Trägerschaft gewährleistet einerseits durchgängige und<br />

einheitliche Qualitäten nach dem Kriterienkatalog des<br />

Landes für Radschnellwege, andererseits auch im Unterhalt<br />

sowie bei Reinigung und Winterdienst. Wird der <strong>RS1</strong><br />

als Landesradweg gebaut und unterhalten, vereinfacht<br />

sich darüber hinaus beispielsweise die Übertragung<br />

der Verkehrssicherungspflicht auf dem Kanaluferweg<br />

zwischen Bergkamen und Hamm, in dem Fall auf den<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW, der damit alleiniger<br />

Vertragspartner der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

des Bundes würde. Ob dies über einen Gestattungsvertrag<br />

oder eine Widmung und damit eine Verkehrssicherungspflicht<br />

geschieht, ist zu entscheiden (siehe<br />

Kasten Bundeswasserstraßen, S. 46).<br />

Gleiches gilt für Abschnitte auf ehemaligen Bahntrassen.<br />

Eine zentrale Trägerschaft erleichtert darüber hinaus Entscheidungen<br />

und Umsetzungen zu Ausstattungselementen<br />

und zur Gestaltung. Unabhängig von einer Übernahme der<br />

Baulastträgerschaft des Landes und vorbehaltlich anderer<br />

Lösungen zur Realisierung des <strong>RS1</strong>, ist ein zentraler<br />

Träger wie der RVR für Steuerung und die Umsetzung<br />

unabdingbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund,<br />

dass die Realisierung nur abschnittsweise erfolgen wird.<br />

Dabei ist durch den Steuerer sicherzustellen, dass die<br />

gebauten Abschnitte in den lokalen Netzen bereits eine<br />

entsprechende Verkehrsfunktion erfüllen. Allerdings<br />

zeigen die bisherigen Erfahrungen des RVR, dass sich ein<br />

zentrales Routen- und Qualitätsmanagement für regionale<br />

Radwege im Sinne einer durchgehenden Netzqualität<br />

als schwierig gestaltet, solange die Baulastträgerschaft<br />

heterogen verteilt ist und vom Qualitätsmanagement<br />

getrennt liegt.<br />

Eine Orientierung an den Regelungen für Landesstraßen<br />

in Nordrhein-Westfalen würde die Übernahme der Baulast<br />

für Radschnellwege durch das Land sehr wahrscheinlich<br />

auf Städte unter 80.000 Einwohner und auf „freie“<br />

Strecken, also außerorts, reduzieren. Die Übernahme der<br />

gesamten Baulast durch das Land, auch bei einer Führung<br />

von Radschnellwegen im Straßenraum oder straßenbegleitend<br />

in Ortsdurchfahrten, erscheint zum jetzigen<br />

Zeitpunkt eher unwahrscheinlich.<br />

Die Kostenschätzung für den <strong>RS1</strong> zeigt, dass unter den<br />

bisherigen Förderbedingungen für Radverkehrsanlagen<br />

die Realisierung des Radschnellwegs durch die Kommunen<br />

und den Regionalverband alleine nicht möglich ist.<br />

In den Diskussionen im projektbegleitenden Arbeitskreis,<br />

in der Lenkungsrunde der Dezernenten und der<br />

Politik der beteiligten Kommunen wurde sehr deutlich,<br />

dass die daraus resultierenden Eigenanteile für die<br />

hohen Qualitäten und damit auch hohen Kosten, die ein<br />

Radschnellweg in Bau und Unterhalt erfordert, nicht<br />

finanziert werden können. Insbesondere für Ingenieurbauwerke<br />

(Brücken, Tunnel, Unterführungen), die einen<br />

großen Teil der Kosten verursachen werden, sind die<br />

Kommunen auf weitest gehende finanzielle Unterstützung<br />

angewiesen. Gleich zeitig sind eben genau diese Abschnitte<br />

wesentlich für den Erfolg eines Radschnellwegs, denn<br />

in der gerad linigen und durchgängigen Führung liegen<br />

die Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer. Hier müssen<br />

zusätzliche Fördertatbestände bzw. Förderzugänge<br />

geschaffen werden, z.B. für Modellvorhaben. Die Vergabe<br />

der Fördermittel ist eng an die Schlüssigkeit des Netzes<br />

mit Einbindung in die lokalen Netze, eine planungsrechtliche<br />

Definition – hier beispielsweise im Regionalplan<br />

–, die Qualitätskriterien für Radschnellwege und den<br />

eigenständigen Verkehrswert des beantragten Abschnitts<br />

als Radschnellweg zu knüpfen.<br />

Im Zuge einer Neufassung des Straßen- und Wege gesetzes<br />

ist auch eine Trägerschaft des <strong>RS1</strong> als Landesradweg<br />

durch das Land Nordrhein-Westfalen denkbar. Damit würde<br />

das Land die entsprechenden Mittel für den Neubau,<br />

Ausbau und Unterhalt des <strong>RS1</strong> aufwenden. In den Landeshaushalt<br />

müsste dazu dann ein Titel „Bau und Unterhalt<br />

von Radschnellwegen“ eingestellt werden.<br />

In den Städten entlang des <strong>RS1</strong> und mit dem Land wäre<br />

über die Kriterien zur Definition für „freie Strecke“ und<br />

„Ortslage“ zu diskutieren, um die Länge der Abschnitte in<br />

finanzieller Zuständigkeit der Kommunen zu reduzieren.<br />

Denn eine unmittelbare Übertragung der Regelungen für<br />

168 <strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr

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