RS1_Machbarkeitsstudie_web
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06<br />
Planungs- und Gestaltungshandbuch<br />
06<br />
Wegweisung und Beschilderung<br />
/ StVO-Beschilderung im Zuge des RS 1<br />
Der Radschnellweg Ruhr weist unterschiedliche<br />
Ausprägungen des Querschnittes auf. Die wichtigsten<br />
Formen sind die Führung auf ehemaligen Bahntrassen<br />
(mit und ohne separaten Fußweg), die Führung im Zuge<br />
von Wohnstraßen und Straßen oder Wegen ohne oder mit<br />
wenig Kfz-Verkehr sowie die Führung auf Wegen der Wasser-<br />
und Schifffahrtsverwaltung. Da ein spezifisches Verkehrszeichen<br />
zur Kennzeichnung von Radschnellwegen in<br />
der StVO nicht vorgesehen ist, wird vorgeschlagen, das in<br />
der StVO vorhandene Verkehrszeichen für Fahrrad straße<br />
zu verwenden. Damit erhält dieses bislang nur sparsam<br />
verwendete Verkehrszeichen eine neue Bedeutung. Die<br />
Regelungsinhalte, wie sie in der StVO definiert sind,<br />
stimmen sehr gut mit den Vorstellungen von einem Radschnellweg<br />
überein. Auf ein zusätzliches Verkehrs zeichen<br />
für Radschnellwege kann daher verzichtet werden.<br />
Regelungsinhalte gemäß StVO:<br />
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf<br />
Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist<br />
durch Zusatzzeichen erlaubt.<br />
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit<br />
von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet<br />
noch behindert werden. Wenn nötig, muss der<br />
Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter<br />
verringern.<br />
3. Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt.<br />
exklusiv für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h)<br />
reserviert, Fußgänger müssen den parallelen<br />
Gehweg nutzen. Sollen Inline-Skater auf dem<br />
Radschnellweg zugelassen werden, ist eine Zusatzbeschilderung<br />
erforderlich.<br />
2. Der Radschnellweg ohne begleitenden Fußweg<br />
darf von Fußgängern mitgenutzt werden. Für<br />
Fußgänger gelten dann analog die Regeln der<br />
Fahrbahnnutzung. In diesen Fällen dürfen auch<br />
Inline-Skater die Fahrradstraße mit nutzen, da sie<br />
nicht zum Fahrzeugverkehr zählen und analog zu<br />
Fußgängern zu betrachten sind.<br />
3. Der Radschnellweg verläuft im bestehenden<br />
Straßennetz auf der Fahrbahn. Dies betrifft in<br />
erster Linie Straßen in Tempo-30-Zonen und<br />
ländliche Verbindungswege mit eingeschränktem<br />
Kfz-Verkehr. Insbesondere in den Tempo-30-<br />
Zonen kann der Kfz-Verkehr nur in einer Richtung<br />
zugelassen werden (ein recht häufiger Fall in<br />
Tempo-30-Zonen).<br />
4. Im Zusammenhang mit Betriebswegen des<br />
WSA erfolgt eine zusätzliche Beschilderung<br />
als Radschnellweg. Da es sich aber um einen<br />
Privatweg handelt, bleibt der Vorrang für<br />
Betriebsfahrzeuge in vollem Umfang erhalten.<br />
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die<br />
Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.<br />
Auf der Grundlage dieser Regelungen können folgende<br />
Grundtypen im Zuge des Radschnellweges Ruhr<br />
unterschieden werden:<br />
1. Der Radschnellweg wird im Standardquerschnitt 4 m<br />
und separatem Fußweg geführt. Die Fahrradstraße ist<br />
220 <strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr