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RS1_Machbarkeitsstudie_web

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06<br />

Planungs- und Gestaltungshandbuch<br />

06<br />

Wegweisung und Beschilderung<br />

/ StVO-Beschilderung im Zuge des RS 1<br />

Der Radschnellweg Ruhr weist unterschiedliche<br />

Ausprägungen des Querschnittes auf. Die wichtigsten<br />

Formen sind die Führung auf ehemaligen Bahntrassen<br />

(mit und ohne separaten Fußweg), die Führung im Zuge<br />

von Wohnstraßen und Straßen oder Wegen ohne oder mit<br />

wenig Kfz-Verkehr sowie die Führung auf Wegen der Wasser-<br />

und Schifffahrtsverwaltung. Da ein spezifisches Verkehrszeichen<br />

zur Kennzeichnung von Radschnellwegen in<br />

der StVO nicht vorgesehen ist, wird vorgeschlagen, das in<br />

der StVO vorhandene Verkehrszeichen für Fahrrad straße<br />

zu verwenden. Damit erhält dieses bislang nur sparsam<br />

verwendete Verkehrszeichen eine neue Bedeutung. Die<br />

Regelungsinhalte, wie sie in der StVO definiert sind,<br />

stimmen sehr gut mit den Vorstellungen von einem Radschnellweg<br />

überein. Auf ein zusätzliches Verkehrs zeichen<br />

für Radschnellwege kann daher verzichtet werden.<br />

Regelungsinhalte gemäß StVO:<br />

1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf<br />

Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist<br />

durch Zusatzzeichen erlaubt.<br />

2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit<br />

von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet<br />

noch behindert werden. Wenn nötig, muss der<br />

Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter<br />

verringern.<br />

3. Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt.<br />

exklusiv für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h)<br />

reserviert, Fußgänger müssen den parallelen<br />

Gehweg nutzen. Sollen Inline-Skater auf dem<br />

Radschnellweg zugelassen werden, ist eine Zusatzbeschilderung<br />

erforderlich.<br />

2. Der Radschnellweg ohne begleitenden Fußweg<br />

darf von Fußgängern mitgenutzt werden. Für<br />

Fußgänger gelten dann analog die Regeln der<br />

Fahrbahnnutzung. In diesen Fällen dürfen auch<br />

Inline-Skater die Fahrradstraße mit nutzen, da sie<br />

nicht zum Fahrzeugverkehr zählen und analog zu<br />

Fußgängern zu betrachten sind.<br />

3. Der Radschnellweg verläuft im bestehenden<br />

Straßennetz auf der Fahrbahn. Dies betrifft in<br />

erster Linie Straßen in Tempo-30-Zonen und<br />

ländliche Verbindungswege mit eingeschränktem<br />

Kfz-Verkehr. Insbesondere in den Tempo-30-<br />

Zonen kann der Kfz-Verkehr nur in einer Richtung<br />

zugelassen werden (ein recht häufiger Fall in<br />

Tempo-30-Zonen).<br />

4. Im Zusammenhang mit Betriebswegen des<br />

WSA erfolgt eine zusätzliche Beschilderung<br />

als Radschnellweg. Da es sich aber um einen<br />

Privatweg handelt, bleibt der Vorrang für<br />

Betriebsfahrzeuge in vollem Umfang erhalten.<br />

4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die<br />

Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.<br />

Auf der Grundlage dieser Regelungen können folgende<br />

Grundtypen im Zuge des Radschnellweges Ruhr<br />

unterschieden werden:<br />

1. Der Radschnellweg wird im Standardquerschnitt 4 m<br />

und separatem Fußweg geführt. Die Fahrradstraße ist<br />

220 <strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr

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