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Der Verein für die Geschichte Berlins übermittelt im kommenden Vierteljahr seine Glückwünsche<br />

zum 70. Geburtstag Frau Käthe Sandeck, Herrn Fritz Votava, Herrn Gerhard Lasson, Herrn<br />

Ernst-Jürgen Otto; zum 75. Geburtstag Herrn Eugen Honnette, Herrn Friedrich Hillenherms,<br />

Frau Charlotte Hardow; zum 80. Geburtstag Frau Hilde Altmann-Reich, Frau Anne-Marie<br />

Grabow, Herrn Dr. Hans Wendorff, Frau Johanna Giesemann; zum 90. Geburtstag Herrn Karl<br />

Bullemer, Frau Annemarie Neitzel; zum 95. Geburtstag Frau Else Schoen.<br />

Buchbesprechungen<br />

Dieter Mahncke: Berlin im geteilten Deutschland. München/Wien: Oldenbourg 1973. 325 S.,<br />

geb., 42 DM. (Schriften d. Forschungsinstituts der Dt. Gesellsch. f. Auswärtige Politik e. V.<br />

Bonn, Bd. 34).<br />

Ernst R. Zivier: Der Rechtsstatus des Landes Berlin. Eine Untersuchung nach dem Viermächte-<br />

Abkommen vom 3. September 1971. 2. Aufl. Berlin: Berlin-Verlag 1974. 312 S., brosch., 28 DM.<br />

(Völkerrecht u. Politik, Bd. 8).<br />

Walther Stützle: Kennedy und Adenauer in der Berlin-Krise 1961-1962. Bonn-Bad Godesberg:<br />

Verlag Neue Gesellschaft 1973. 253 S., brosch., 32 DM. (Schriftenreihe d. Forschungsinstituts der<br />

Friedrich-Ebert-Stiftung, Bd. 96).<br />

Rudolf Kasmalski: Ein Berlin-Plan. Auftrag und Aufgabe. Ziegelhausen (Neckar): Neuung-<br />

Verlag [1973]. 118 S., brosch., 8,40 DM.<br />

Berlin bleibt - trotz des Viermächte-Abkommens - eine empfindliche Stelle der Ost-West-Beziehungen.<br />

Die zurückliegenden und die gegenwärtigen Konflikte um diese Stadt beherrschen<br />

deshalb weiterhin die politische Berlin-Literatur.<br />

Dieter Mahncke hat in seinem Buch „Berlin im geteilten Deutschland" die vielfältige Berlin-<br />

Literatur zu einer Bestandsaufnahme verarbeitet. Einleitend beschäftigt er sich mit der Rolle<br />

Berlins im Wandel des Ost-West-Verhältnisses. Anschließend untersucht er die politische und<br />

rechtliche Entwicklung der Stadt von 1944 bis 1972, leitet dann zu den Interessen der Sowjetunion<br />

und der Westmächte in Berlin über und analysiert schließlich die wirtschaftliche Lage<br />

der Stadt. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die jüngsten Berlin-Vereinbarungen.<br />

Mahncke warnt vor allzu großen Erwartungen. Die Tragfähigkeit hänge von der langfristigen<br />

Praxis der Berlin-Regelung ab und von der weiteren Entwicklung der Beziehungen West-<br />

Deutschlands zur Sowjetunion und der DDR. Damit sei die Berlin-Situation eng mit der Entspannung<br />

verknüpft. Wenn der gefundene Modus vivendi aber dazu führen sollte, daß Ost-<br />

Berlin auf Dauer Teil der DDR werde, während West-Berlin als letztes aus dem Zweiten Weltkrieg<br />

entstandenes Besatzungsgebiet - vielleicht mit sowjetischem Mitspracherecht - erscheine,<br />

dann wären die Abkommen nichts wert und würden Ansatzpunkte zu neuen Konflikten liefern.<br />

Im Schlußkapitel beschäftigt sich Mahncke mit der Zukunft Berlins. Er hebt hervor, daß selbst<br />

bei einer positiven Praxis der Vereinbarungen weiterhin Probleme hinsichtlich der Insellage, der<br />

Bevölkerungsstruktur und der psychologischen Lage der Bewohner bestehen. Spannungen dagegen<br />

werden erhebliche Auswirkungen auf das Meinungsklima, auf die Wanderungsbewegung<br />

und auf die Wirtschaft haben. Da aber das wirtschaftliche und das politische Meinungsklima bestimmt<br />

werden von der Zuversicht der Bevölkerung in die politische, wirtschaftliche und kulturelle<br />

Zukunft der Stadt, muß nach Ansicht des Verfassers die Attraktivität Berlins erhalten<br />

und laufend erhöht werden. Eine ständige Berlin-Beobachtungs- und Planungs-Gruppe im<br />

Bundeskanzleramt und beim Senat sollte über die Entwicklung der Stadt wachen. Die größte<br />

Gefahr für Berlin sieht Mahncke in dem fehlenden übergeordneten Konzept des Westens. Dadurch<br />

sei die Stadt den Versuchen des Ostens, sie zu einer „besonderen politischen Einheit" zu<br />

degradieren, wehrlos ausgeliefert.<br />

Die Arbeit von Dieter Mahncke ist ausgewogen im Urteil und übersichtlich gegliedert. Handbuchartig<br />

hat er die einzelnen Themenkreise nach Sachzusammenhängen geordnet. Ein umfangreicher<br />

Dokumententeil ergänzt diese überzeugende Darstellung.<br />

Den Charakter eines Handbuches hat auch die Arbeit von Ernst R. Zivier „Der Rechtsstatus<br />

des Landes Berlin". Systematisch beleuchtet der Verfasser im 1. Teil die rechtliche Situation<br />

Berlins vom Londoner Protokoll 1944 bis zu den Viermächte-Verhandlungen 1971. Im 2. Teil<br />

beschäftigt er sich mit dem „Berlin-Status als Rechtsproblem". Zivier weist nach, daß trotz anderer<br />

Auffassungen der Sowjetunion und der DDR und trotz der seit 1948 eingetretenen Veränderungen<br />

der Viermächte-Status für ganz Berlin de jure fortbesteht. Wie in der Arbeit von<br />

Mahncke steht das Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 und die innerdeutschen<br />

Ausführungsverhandlungen im Mittelpunkt der Darstellung. Hat Mahncke stärker die politischen<br />

Probleme herausgearbeitet, so beschränkt sich Zivier auf die rechtlichen Aspekte. Das<br />

Viermächte-Abkommen hat, so hebt der Verfasser hervor, weder einen neuen Berlin-Status<br />

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