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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 99<br />

Abbildung 30: Verlegung der L 90, K 204 und K 207 in Bruchmühlen<br />

Eine Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs im Zuge der L 90 würde<br />

durch die Ver-<br />

ringerung von Wartezeiten eine Verbesserung der Verbindungsqualität der Landesstraße<br />

bedeuten. Darüber hinaus würden die Wohnbereiche nördlich der Bahnlinie insbesondere im<br />

Bereich des Bahnübergangs erheblich entlastet. Ein höhenfreier Bahnübergang bedeutet<br />

tendenziell auch eine Verringerung<br />

des Unfallpotenzials.<br />

Die Erreichbarkeit der einzelnen Bruchmühlener Siedlungsbereiche würde für gewisse<br />

Fahrtbeziehungen mit dem Kfz allerdings verschlechtert. So wären bei einer Schließung<br />

des<br />

vorhandenen Bahnübergangs Umwege beispielsweise von der Siedlung Steinbrink Richtung<br />

Zentrum und NRW in Kauf zu nehmen.<br />

Eine Verlegung der K 204 westlich von Bruchmühlen wie in der Abbildung dargestellt, ist im<br />

Zuge<br />

der Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs sinnvoll. Zusätzliche Entlastungen<br />

würden für die Wohnbereiche an der Hannoverschen Str. eintreten („Siedlung Steinbrink“).<br />

Bei den beschriebenen Maßnahmen ist zu prüfen, ob die Trasse teilweise über die vorhandenen<br />

Straßen Quabbenstr.<br />

und Im Bruche durch einen entsprechenden Ausbau geführt<br />

werden<br />

können. Eingriffe in Natur und Landschaft könnten somit reduziert werden.<br />

Die L 90 ist in dem beschriebenen Bereich mit 1.600 Kfz/24h, die<br />

K 204 mit 3.300 Kfz/24h<br />

belastet.<br />

Die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs im Zuge der L 90, verbunden mit einer<br />

Verlegung südlich der Bahnlinie, wurde auch im Verkehrsentwicklungsplan 1995 empfohlen.<br />

Deshalb ist die Maßnahme auch weiterhin im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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