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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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32 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />

Strukturpläne von benachbarten westfälischen Gemeinden sollten bei Bedarf mit einbezogen<br />

werden.<br />

13 Sowohl die Siedlungsräume als auch die Freiräume sind in ihrer Verteilung zu diffe-<br />

renzieren und in ihrer Funktion zu stärken.<br />

Bei der <strong>Neuaufstellung</strong> oder Änderung von Bauleitplänen ist bei der Abwägung durch die<br />

Gemeinden verstärkt darauf zu achten, dass Siedlungsflächen bedarfsgerecht und schonend<br />

auszuweisen und zu erschließen sind. Verkehrs- und flächensparende Siedlungsformen sind<br />

vorzusehen.<br />

Die An siedlung von Gewerbe mit erhöhtem Flächenanspruch sollte entlang der Entwick-<br />

lungsachsen mit guten Verkehrsanbindungen angeboten werden. Als Entwicklungsachsen<br />

werden<br />

hier räumliche Zusammenhänge verstanden, die besonderes hohe Entwicklungspo-<br />

tentiale aufweisen.“<br />

„D 1.6 Zentrale Orte,<br />

zentralörtliche Funktionen, Standorte mit besonde-<br />

ren Funktionen<br />

01 Nach dem<br />

Landes-Raumordnungsprogramm Nds. 1994 hat die <strong>Stadt</strong> Osnabrück die<br />

Funktion<br />

eines Oberzentrums und zentrale Einrichtungen zur Deckung des spezialisierten<br />

höheren<br />

Bedarfs bereitzustellen.<br />

Die Städte Quakenbrück, Bramsche, Georgsmarienhütte und <strong>Melle</strong> haben die Funktion eines<br />

Mittelzentrums und damit zentrale Einrichtungen zur Deckung des gehobenen Bedarfs bereitzustellen.<br />

(...)<br />

Die zentralen Orte werden als Standort räumlich-konkret festgelegt. Die Gemeinden erhalten<br />

damit die dem zentralen Ort entsprechende zentralörtliche Funktion. Die räumlich-konkrete<br />

Abgrenzung des Versorgungskerns im baulichen Zusammenhang bleibt Aufgabe der Gemeinden<br />

im Rahmen der Bauleitplanung. Dies erfolgt nach städtebaulichen Kriterien in eigener<br />

Verantwortung und unter Berücksichtigung landesplanerischer Gesichtspunkte wie Zusammenfassung/räumliche<br />

Bündelung, gute Erreichbarkeit, sparsame Rauminanspruch-<br />

nahme,<br />

vertretbare Auslastung der zentralen Einrichtungen. Dabei sollte auf eine gute Er-<br />

reichbarkeit der zentralen Orte gerade auch durch öffentliche Verkehrsmittel geachtet werden.<br />

Der Aspekt der wirtschaftlich vertretbaren Auslastung sollte mit den raumordnerischen<br />

Ansprüchen insofern abgestimmt werden, dass die Bevölkerung in angemessener Entfer-<br />

nung<br />

zentrale Einrichtungen erreichen kann.<br />

02 Aufgrund der Ausweisung im Landes - Raumordnungsprogramm werden die Mittelzentren<br />

als Schwerpunkte für die Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten<br />

eingestuft.<br />

Die schwerpunktmäßige Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten erfolgt an geeigneten<br />

Standorten innerhalb der Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion. Bei der Wahl der Standorte<br />

ist besonders zu beachten, dass die daraus folgende städtebauliche Entwicklung auf die<br />

Standorte zentraler Einrichtungen auszurichten ist.<br />

Die<br />

besonderen, vielfältigen Vorteile einer schwerpunktmäßigen Entwicklung für die Wirt-<br />

schaft,<br />

Bevölkerung und Allgemeinheit entfalten sich erfahrungsgemäß erst ab einer gewis-<br />

sen<br />

Größenordnung der Siedlungen in vollem Maße. Aus diesem Grunde werden im Landes<br />

Raumordnungsprogramm die Ober- und Mittelzentren als geeignete Gemeinden bestimmt, in<br />

denen Wohn- und Arbeitsstätten schwerpunktmäßig gesichert/entwickelt werden sollen.<br />

INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc

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