Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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32 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
Strukturpläne von benachbarten westfälischen Gemeinden sollten bei Bedarf mit einbezogen<br />
werden.<br />
13 Sowohl die Siedlungsräume als auch die Freiräume sind in ihrer Verteilung zu diffe-<br />
renzieren und in ihrer Funktion zu stärken.<br />
Bei der <strong>Neuaufstellung</strong> oder Änderung von Bauleitplänen ist bei der Abwägung durch die<br />
Gemeinden verstärkt darauf zu achten, dass Siedlungsflächen bedarfsgerecht und schonend<br />
auszuweisen und zu erschließen sind. Verkehrs- und flächensparende Siedlungsformen sind<br />
vorzusehen.<br />
Die An siedlung von Gewerbe mit erhöhtem Flächenanspruch sollte entlang der Entwick-<br />
lungsachsen mit guten Verkehrsanbindungen angeboten werden. Als Entwicklungsachsen<br />
werden<br />
hier räumliche Zusammenhänge verstanden, die besonderes hohe Entwicklungspo-<br />
tentiale aufweisen.“<br />
„D 1.6 Zentrale Orte,<br />
zentralörtliche Funktionen, Standorte mit besonde-<br />
ren Funktionen<br />
01 Nach dem<br />
Landes-Raumordnungsprogramm Nds. 1994 hat die <strong>Stadt</strong> Osnabrück die<br />
Funktion<br />
eines Oberzentrums und zentrale Einrichtungen zur Deckung des spezialisierten<br />
höheren<br />
Bedarfs bereitzustellen.<br />
Die Städte Quakenbrück, Bramsche, Georgsmarienhütte und <strong>Melle</strong> haben die Funktion eines<br />
Mittelzentrums und damit zentrale Einrichtungen zur Deckung des gehobenen Bedarfs bereitzustellen.<br />
(...)<br />
Die zentralen Orte werden als Standort räumlich-konkret festgelegt. Die Gemeinden erhalten<br />
damit die dem zentralen Ort entsprechende zentralörtliche Funktion. Die räumlich-konkrete<br />
Abgrenzung des Versorgungskerns im baulichen Zusammenhang bleibt Aufgabe der Gemeinden<br />
im Rahmen der Bauleitplanung. Dies erfolgt nach städtebaulichen Kriterien in eigener<br />
Verantwortung und unter Berücksichtigung landesplanerischer Gesichtspunkte wie Zusammenfassung/räumliche<br />
Bündelung, gute Erreichbarkeit, sparsame Rauminanspruch-<br />
nahme,<br />
vertretbare Auslastung der zentralen Einrichtungen. Dabei sollte auf eine gute Er-<br />
reichbarkeit der zentralen Orte gerade auch durch öffentliche Verkehrsmittel geachtet werden.<br />
Der Aspekt der wirtschaftlich vertretbaren Auslastung sollte mit den raumordnerischen<br />
Ansprüchen insofern abgestimmt werden, dass die Bevölkerung in angemessener Entfer-<br />
nung<br />
zentrale Einrichtungen erreichen kann.<br />
02 Aufgrund der Ausweisung im Landes - Raumordnungsprogramm werden die Mittelzentren<br />
als Schwerpunkte für die Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten<br />
eingestuft.<br />
Die schwerpunktmäßige Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten erfolgt an geeigneten<br />
Standorten innerhalb der Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion. Bei der Wahl der Standorte<br />
ist besonders zu beachten, dass die daraus folgende städtebauliche Entwicklung auf die<br />
Standorte zentraler Einrichtungen auszurichten ist.<br />
Die<br />
besonderen, vielfältigen Vorteile einer schwerpunktmäßigen Entwicklung für die Wirt-<br />
schaft,<br />
Bevölkerung und Allgemeinheit entfalten sich erfahrungsgemäß erst ab einer gewis-<br />
sen<br />
Größenordnung der Siedlungen in vollem Maße. Aus diesem Grunde werden im Landes<br />
Raumordnungsprogramm die Ober- und Mittelzentren als geeignete Gemeinden bestimmt, in<br />
denen Wohn- und Arbeitsstätten schwerpunktmäßig gesichert/entwickelt werden sollen.<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc