Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 73<br />
- für Flächen, deren Böden kontaminiert sind (z.B. Schwermetallbelastungen),<br />
- für die Vernetzung bestimmter Biotope und<br />
- entlang der Hauptverkehrsstraßen.<br />
Auf die Vernetzung vorhandener Waldflächen untereinander und mit anderen<br />
natürlichen Landschaftselementen<br />
ist hinzuwirken.<br />
Aus der Landwirtschaft ausscheidende Flächen sollen vorrangig aufgeforstet werden. An geeigneten Stellen ist in<br />
Abwägung mit anderen Teilzielen und Programmen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Wasserwirtschaft<br />
die Anlage bzw. die Vergrößerung von Bruch- und Auwäldern zu fördern.<br />
Alte Waldstandorte sind für den Naturschutz sowie für die Waldforschung von herausragender Bedeutung. Sie<br />
sollen erfasst und erhalten werden. Ihre Inanspruchnahme für andere als forstwirtschaftliche Nutzungszwecke<br />
muss ausgeschlossen werden.“<br />
Erläuterung „Außer im Abflussprofil<br />
der Fließgewässer sind Teilbereiche der Auen aufforstungsgeeignet.<br />
Hierm it wird der Empfehlung der Ministerkonferenz<br />
für Raumordnung „Beiträge räumlicher Planunge<br />
n zum vorbeugenden Hochwasserschutz“<br />
vom 08.03.1995 entsprochen. Neben der Aufforstu<br />
ng größerer Flächen ist die Erhaltung<br />
bzw. Neuanlage von Feldgehölzen und Windschutzstreife<br />
n zum Schutz vor Wind,<br />
zur Strukturierung der Landschaft und aus Gründen des Naturschutzes<br />
wichtig.“<br />
„04<br />
In geschlossen Waldgebieten sind die für die Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt bedeutsamen Freiflächen wie<br />
Feuchtgrünlandflächen und Waldwiesen von Aufforstungen freizuhalten.<br />
05<br />
Um den Fortbestand des Waldes und seiner Leistungen nicht zu gefährden, sind die Bestände nach den<br />
Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zu bewirtschaften.<br />
Eine möglichst naturnahe Bewirtschaftung der Wälder im Kreisgebiet sowie ein allmählicher Umbau bestehender,<br />
nicht standortgemäßer Wälder ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Forstbetriebe<br />
anzustreben und zu fördern.<br />
Ziel des Waldbaus ist die Entwicklung standortgemäßer und leistungsfähiger Mischwälder auf Grundlage einer<br />
naturnahen Forstwirtschaft.<br />
06<br />
Unvermeidbare Umwandlungen von Wald in eine andere Nutzungsart sind durch Ersatzaufforstungen auszugleichen,<br />
die in ihrer ökologischen und ökonomischen Bedeutung gleichwertig, d.h. in gleichem Maße zur Erfüllung<br />
der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion geeignet sind.<br />
Im Zuge der Bauleitplanung<br />
sollen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt im<br />
stärkeren Umfang Aufforstungen in Betracht gezogen werden.<br />
Größere zusammenhängende Waldgebiete haben erhebliche Bedeutung<br />
für Waldfunktionen wie ruhige Erholung,<br />
Trinkwasserschutz und die ungestörte Entwicklung<br />
von Waldlebensgemeinschaften und sind daher vor Inan-<br />
spruchnahme durch<br />
Dritte besonders zu schützen.<br />
Wald soll durch Verkehrs- und Versorgungstrassen möglichst<br />
nicht zerschnitten werden.<br />
07<br />
In der Zeichnerischen Darstellung sind die Vorsorgegebiete für Forstwirtschaft ausgewiesen. In diesen Gebieten<br />
sind die Voraussetzungen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit forstwirtschaftlicher Betriebe zu erhalten und zu<br />
verbessern.<br />
Die dort eventuell vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen werden in ihrer Bewirtschaftung nicht eingeschränkt<br />
oder sonst beeinträchtigt.<br />
08<br />
Die Sicherung und Entwicklung leistungsfähiger Forstbetriebe ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung<br />
aller Waldfunktionen. Die Waldbesitzer müssen deshalb, z.B. im Rahmen strukturverbessernder Maßnahmen,<br />
unterstützt werden, um ihren Wald auf Dauer erhalten und bewirtschaften zu können. Ebenso sind die Un-<br />
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