14.12.2012 Aufrufe

Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 79<br />

Die bestehenden Hochspannungsfreileitungen sind durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten<br />

grundbuchlich gesichert.<br />

In den Dienstbarkeiten ist vereinbart, dass die entsprechenden<br />

Grundstücke für den Bau,<br />

den<br />

Betrieb und die Unterhaltung von Hochspannungsfreileitungen mit dazugehörigen Masten<br />

un d ihrem Zubehör einschließlich<br />

Fernmeldeluftkabel in Anspruch genommen und betreten<br />

werden dürfen. Im Schutzstreifen ist die Errichtung von Bauwerken unstatthaft.<br />

Bäum e und Sträucher dürfen die Leitungen<br />

nicht gefährden, auch Montage- und Unterhal-<br />

tungsarbeiten<br />

sowie Arbeitsfahrzeuge nicht behindern. Entfernung und Kurzhaltung der die<br />

Leitungen gefährdenden Bäume und Sträucher ist zulässig,<br />

auch soweit sie in den Schutz-<br />

streifen<br />

hineinragen. Die Ausübung dieses Rechts kann einem Dritten übertragen werden.<br />

Leitungsgefährdende Verrichtu ngen ober- oder unterirdisch müssen unterbleiben.<br />

Für die Bereiche des Flächennutzungsplanes besteht<br />

Bestandsschutz.<br />

Alle<br />

Planungsmaßnahmen im Bereich der bestehenden Hochspannungsfreileitungen sind<br />

rechtzeitig abzustimmen, insbesondere die in den DIN VDE-Bestimmungen festgelegten Abstände<br />

sind einzuhalten.<br />

10.4 Richtfunkstrecken<br />

Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets verlaufen zwei Richtfunkstrecken der Deutschen Telekom. Die<br />

Bauhöhenbeschränkung in einem Streifen von 100 m beiderseits des Funkstrahls beträgt<br />

210 m über NN. Die Richtfunkstrecken sind nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen<br />

worden.<br />

10.5 Oberflächenentwässerung<br />

Zum Schutz des Wasserhaushaltes, der Anforderungen an eine Vermeidung von Mehrbelastungen<br />

in den Vorflutern sowie zur Vermeidung einer Verschärfung der Hochwassersituation<br />

gelten zunächst die allgemeinen Anforderungen des WHG sowie des Nieders. Wassergesetzes.<br />

Danach ist bei Vorliegen geeigneter Bodenverhältnisse sowie eines ausreichenden<br />

Grundwasserflurabstandes der Versickerung des in der Folge der Realisierung neuer Baugebiete<br />

zusätzlichen Oberflächenwasserabflusses innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen und<br />

auf<br />

den Privatgrundstücken der Vorrang einzuräumen. Dies dient nicht nur der Minderung<br />

der anfallenden Oberflächenwasser-Mengen, sondern auch der Förderung der Grundwasserneubildung<br />

vor Ort und stellt somit einen Bestandteil nachhaltiger und eingriffsminimierender<br />

Siedlungsplanung dar.<br />

Es kann derzeit bereits festgestellt werden, dass bei den neu ausgewiesenen Bauflächen<br />

einige<br />

dieser Voraussetzungen zur Versickerung erfüllen werden, in anderen Bereichen werden<br />

weitergehende Maßnahmen (Kanalisation, Regenwasserrückhaltung) unumgänglich<br />

sein. Es liegen entsprechende Erfahrungen vor aus wasserwirtschaftlichen Planungen in den<br />

letzten Jahren, dass eine geordnete Oberflächenentwässerung nur über ein System von<br />

Gräben, Mulden und / oder Kanalisation sowie durch Anlage von Regenwasserrückhaltebecken<br />

möglich ist.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> wird hierzu eine den gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien entsprechende<br />

Oberflächenentwässerung sicherstellen.<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!