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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 71<br />

• Landwirtschaftliche Flächen mit überdurchschnittlicher Bodengüte sowie hofnahe Flä-<br />

chen so llen vor der Umwandlung in nicht-landwirtschaftliche Nutzungen besonders gesi-<br />

chert werden. Es sollen Vorrangräume für die Landwirtschaft<br />

gesichert werden, die nicht<br />

für andere Nutzungen beansprucht werden.<br />

• Die Landwirtschaft hat Produktions-, Dienstleistungs- und Sozialfunktion. Sie darf nicht<br />

nur als Flächengeber für die Siedlungsentwicklung für Nutzungsansprüche anderer Pla-<br />

nungsträger und deren<br />

ökologischen Ausgleich gesehen werden.<br />

• Die Produktionsfunktion wird für die Landwirtschaft weiterhin eine wesentliche Bedeutung<br />

haben. Hier können vor dem Hintergrund von Nahrungsmittelüberschüssen in der Euro-<br />

päischen Gemeinschaft veränderte Produktionsformen wie die Produktion nachwachsender<br />

Rohstoffe für industrielle Verarbeitungsprozesse oder chemisch-technische Verwendungen<br />

sowie Energieerzeugung an Bedeutung gewinnen. Die Rahmenbedingungen<br />

für<br />

diese Einsatzmöglichkeiten sollen gefördert werden.<br />

• Die Wohlfahrtsfunktion der Landwirtschaft hat hohe Bedeutung. Weitaus stärker als bisher<br />

wird die soziale Bedeutung zum Ausdruck kommen, die sich daraus ergibt, dass die<br />

Landwirtschaft auch weiterhin der Eigentümer und Nutzer der überwiegenden Freiflächen<br />

im Gemeindegebiet sein wird. Eine auf langfristige Erhaltung und den Schutz der natürli-<br />

chen Ressourcen ausgerichtete<br />

Landbewirtschaftung wird an Bedeutung gewinnen (u. a.<br />

Erholungswert der Landschaft, Grundwasserschutz, Landschaftsbild). Hier sind aller-<br />

dings, auch in zunehmendem Maße, Fragen der Wirtschaftlichkeit und Existenzfähigkeit<br />

der Landwirtschaft betroffen:<br />

- Die Erhaltung der Kulturlandschaft in Verbindung mit einer extensiven Wirtschaftsweise<br />

und der dadurch zu gewinnende Erlebniswert sind somit<br />

dauerhaft nur bei entsprechendem<br />

finanziellen Ausgleich zu sichern.<br />

- Die Sicherstellung dieser Zielsetzungen erfordert einen umfangreichen Dialog mit der<br />

Landwirtschaft und den zuständigen Fachbehörden. Das bedeutet auch, dass eine<br />

Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit der Landwirtschaft im Rahmen der Konkretisierung<br />

dieses Flächennutzungsplanes<br />

erforderlich ist. Dieses bedeutet auch,<br />

dass landwirtschaftliche Flächen im nur erforderlichen Umfang für andere Nutzungen<br />

in Anspruch genommen werden sollen. Hierbei<br />

werden die Vorgaben des § 189<br />

BauGB (Ersatzlandbeschaffung)<br />

beachtet, sowie als Entwicklungsmöglichkeit in der<br />

Tierhaltung die Nutzbarmachung alternativer Standorte ausdrücklich<br />

unterstützt.<br />

• Bei der gemeindlichen Siedlungsentwicklung sind ausreichende Immissionsabstände zu<br />

landwirtschaftlichen<br />

Betrieben einzuhalten und geplante betriebliche Entwicklungen der<br />

einzelnen Betriebe zu berücksichtigen. Dieses beinhaltet unter anderem, dass die Nutz-<br />

barkeit angrenzender<br />

Acker- und Grünlandflächen auch nicht durch Kompensationsmaß-<br />

nahmen (Anpflanzungen, wasserwirtschaftliche Maßnahmen) über Gebühr eingeschränkt<br />

wird und Zuwegungen erhalten bleiben.<br />

• Für die gemeindliche Bauleitplanung ist zu<br />

beachten, dass bei konkurrierenden Nut-<br />

zungsansprüchen, die Belange der Landwirtschaft sorgfältig zu prüfen und zu berück-<br />

sichtigen sind. Insbesondere sind bestehende Immissionssituationen bei gemeindlicher<br />

Siedlungsentwicklung zu beachten<br />

um mögliche Konfliktbereiche zu vermeiden. Konkrete<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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