Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 71<br />
• Landwirtschaftliche Flächen mit überdurchschnittlicher Bodengüte sowie hofnahe Flä-<br />
chen so llen vor der Umwandlung in nicht-landwirtschaftliche Nutzungen besonders gesi-<br />
chert werden. Es sollen Vorrangräume für die Landwirtschaft<br />
gesichert werden, die nicht<br />
für andere Nutzungen beansprucht werden.<br />
• Die Landwirtschaft hat Produktions-, Dienstleistungs- und Sozialfunktion. Sie darf nicht<br />
nur als Flächengeber für die Siedlungsentwicklung für Nutzungsansprüche anderer Pla-<br />
nungsträger und deren<br />
ökologischen Ausgleich gesehen werden.<br />
• Die Produktionsfunktion wird für die Landwirtschaft weiterhin eine wesentliche Bedeutung<br />
haben. Hier können vor dem Hintergrund von Nahrungsmittelüberschüssen in der Euro-<br />
päischen Gemeinschaft veränderte Produktionsformen wie die Produktion nachwachsender<br />
Rohstoffe für industrielle Verarbeitungsprozesse oder chemisch-technische Verwendungen<br />
sowie Energieerzeugung an Bedeutung gewinnen. Die Rahmenbedingungen<br />
für<br />
diese Einsatzmöglichkeiten sollen gefördert werden.<br />
• Die Wohlfahrtsfunktion der Landwirtschaft hat hohe Bedeutung. Weitaus stärker als bisher<br />
wird die soziale Bedeutung zum Ausdruck kommen, die sich daraus ergibt, dass die<br />
Landwirtschaft auch weiterhin der Eigentümer und Nutzer der überwiegenden Freiflächen<br />
im Gemeindegebiet sein wird. Eine auf langfristige Erhaltung und den Schutz der natürli-<br />
chen Ressourcen ausgerichtete<br />
Landbewirtschaftung wird an Bedeutung gewinnen (u. a.<br />
Erholungswert der Landschaft, Grundwasserschutz, Landschaftsbild). Hier sind aller-<br />
dings, auch in zunehmendem Maße, Fragen der Wirtschaftlichkeit und Existenzfähigkeit<br />
der Landwirtschaft betroffen:<br />
- Die Erhaltung der Kulturlandschaft in Verbindung mit einer extensiven Wirtschaftsweise<br />
und der dadurch zu gewinnende Erlebniswert sind somit<br />
dauerhaft nur bei entsprechendem<br />
finanziellen Ausgleich zu sichern.<br />
- Die Sicherstellung dieser Zielsetzungen erfordert einen umfangreichen Dialog mit der<br />
Landwirtschaft und den zuständigen Fachbehörden. Das bedeutet auch, dass eine<br />
Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit der Landwirtschaft im Rahmen der Konkretisierung<br />
dieses Flächennutzungsplanes<br />
erforderlich ist. Dieses bedeutet auch,<br />
dass landwirtschaftliche Flächen im nur erforderlichen Umfang für andere Nutzungen<br />
in Anspruch genommen werden sollen. Hierbei<br />
werden die Vorgaben des § 189<br />
BauGB (Ersatzlandbeschaffung)<br />
beachtet, sowie als Entwicklungsmöglichkeit in der<br />
Tierhaltung die Nutzbarmachung alternativer Standorte ausdrücklich<br />
unterstützt.<br />
• Bei der gemeindlichen Siedlungsentwicklung sind ausreichende Immissionsabstände zu<br />
landwirtschaftlichen<br />
Betrieben einzuhalten und geplante betriebliche Entwicklungen der<br />
einzelnen Betriebe zu berücksichtigen. Dieses beinhaltet unter anderem, dass die Nutz-<br />
barkeit angrenzender<br />
Acker- und Grünlandflächen auch nicht durch Kompensationsmaß-<br />
nahmen (Anpflanzungen, wasserwirtschaftliche Maßnahmen) über Gebühr eingeschränkt<br />
wird und Zuwegungen erhalten bleiben.<br />
• Für die gemeindliche Bauleitplanung ist zu<br />
beachten, dass bei konkurrierenden Nut-<br />
zungsansprüchen, die Belange der Landwirtschaft sorgfältig zu prüfen und zu berück-<br />
sichtigen sind. Insbesondere sind bestehende Immissionssituationen bei gemeindlicher<br />
Siedlungsentwicklung zu beachten<br />
um mögliche Konfliktbereiche zu vermeiden. Konkrete<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG