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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 37<br />

beeinflussen oder die landwirtschaftliche Nutzbarkeit dieser Gebiete einschränken, sind<br />

möglichst auf Bereiche außerhalb der Vorsorgegebiete für Landwirtschaft zu beschränken.<br />

Unvermeidbare Flächeninanspruchnahmen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen und<br />

so<br />

durchzuführen, dass die Auswirkungen auf die Agrarstruktur möglichst gering bleiben.<br />

Bei der baulichen Entwicklung sind ausreichende Abstände zu wachstumsorientierten landwirtschaftlichen<br />

Betrieben einzuhalten, um deren Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.<br />

Flächen mit einer<br />

wertvollen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sollen möglichst nicht für außer-<br />

landwirtschaftliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Unter dem Gesichtspunkt<br />

des Bodenschutzes sollen sie weitestgehend einer werterhaltenden landwirtschaftlichen Nutzung<br />

vorbehalten bleiben.<br />

Die Gebietsvorschläge, die im Rahmen des Landwirtschaftlichen Fachbeitrages als Vorsorgegebiete<br />

für Landwirtschaft (PLZ 4.1) ermittelt wurden, sind in ihrer Abgrenzung in die<br />

zeichnerische Darstellung eingeflossen.<br />

03 In Gebieten, in denen die Landwirtschaft besondere Funktionen<br />

für den Naturhaus-<br />

halt,<br />

die Landschaftspflege, die Erholung und die Gestaltung und Erhaltung des ländlichen<br />

Raumes hat, sind diese landwirtschaftlichen Funktionen bei allen raumbeanspruchenden<br />

Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, wenn möglich zu unterstützen und langfristig<br />

zu sichern.<br />

Dies gilt insbesondere für die Gründlandwirtschaft in den Vorranggebieten und Vorsorgege<br />

bieten für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung und für die landwirtschaftliche<br />

Nutzung im Randbereich von Ober- und Mittelzentren.<br />

Gebiete mit überdurchschnittlich<br />

günstigen landwirtschaftlichen Produktionsstrukturen und<br />

daraus abgeleitetem hohen Entwicklungspotential der landwirtschaftlichen Betriebe werden<br />

als Vorsorgegebiete für Landwirtschaft festgesetzt.<br />

Die in der zeichnerischen Darstellung abgegrenzten .Vorsorgegebiete aufgrund besonderer<br />

Funktionen der Landwirtschaft. sind zu erhalten und zu entwickeln.<br />

Durch<br />

die im Landwirtschaftlichen Fachbeitrag ermittelten Vorsorgegebiete für Landwirt-<br />

schaft (PLZ 4.2) ist es möglich, Vorsorgegebiete<br />

unabhängig vom Ertragspotenzial der Bö-<br />

den<br />

aufgrund vorwiegend günstiger struktureller Bedingungen für die Landwirtschaft sowie<br />

besonderer Funktionen der Landwirtschaft für andere Raumnutzungen festzusetzen.<br />

Auf die Notwendigkeit der Erhaltung der in der zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1 :<br />

50.000 nicht mehr darstellbaren landwirtschaftlichen Flächen (PLZ 4.1 und 4.2) von 10 ha<br />

wird hingewiesen.<br />

Aus der Bandbreite der unterschiedlichen Funktionen weist das Landes Raumordnungsprogramm<br />

in diesem Zusammenhang besonders auf die Grünlandwirtschaft und die landwirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

im Randbereich der Ober- und Mittelzentren hin. Gerade in der <strong>Stadt</strong>-<br />

landschaft<br />

gilt es, die Landwirtschaft aus ökologischen Gründen zu erhalten. Sie kann dabei<br />

in starkem<br />

Maße Freiraumfunktionen übernehmen.“<br />

„D 3.3 Forstwirtschaft<br />

01 Im Landkreis<br />

Osnabrück kommt dem Wald als wichtiges raumbedeutsames Land-<br />

schafts-<br />

und Lebenselement eine große Bedeutung zu. Auf seine Erhaltung, Pflege und Ent-<br />

wicklung<br />

und auf die Vergrößerung der Waldfläche ist daher bei allen Planungen und Maß-<br />

nahmen<br />

hinzuwirken.<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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