Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 37<br />
beeinflussen oder die landwirtschaftliche Nutzbarkeit dieser Gebiete einschränken, sind<br />
möglichst auf Bereiche außerhalb der Vorsorgegebiete für Landwirtschaft zu beschränken.<br />
Unvermeidbare Flächeninanspruchnahmen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen und<br />
so<br />
durchzuführen, dass die Auswirkungen auf die Agrarstruktur möglichst gering bleiben.<br />
Bei der baulichen Entwicklung sind ausreichende Abstände zu wachstumsorientierten landwirtschaftlichen<br />
Betrieben einzuhalten, um deren Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.<br />
Flächen mit einer<br />
wertvollen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sollen möglichst nicht für außer-<br />
landwirtschaftliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Unter dem Gesichtspunkt<br />
des Bodenschutzes sollen sie weitestgehend einer werterhaltenden landwirtschaftlichen Nutzung<br />
vorbehalten bleiben.<br />
Die Gebietsvorschläge, die im Rahmen des Landwirtschaftlichen Fachbeitrages als Vorsorgegebiete<br />
für Landwirtschaft (PLZ 4.1) ermittelt wurden, sind in ihrer Abgrenzung in die<br />
zeichnerische Darstellung eingeflossen.<br />
03 In Gebieten, in denen die Landwirtschaft besondere Funktionen<br />
für den Naturhaus-<br />
halt,<br />
die Landschaftspflege, die Erholung und die Gestaltung und Erhaltung des ländlichen<br />
Raumes hat, sind diese landwirtschaftlichen Funktionen bei allen raumbeanspruchenden<br />
Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, wenn möglich zu unterstützen und langfristig<br />
zu sichern.<br />
Dies gilt insbesondere für die Gründlandwirtschaft in den Vorranggebieten und Vorsorgege<br />
bieten für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung und für die landwirtschaftliche<br />
Nutzung im Randbereich von Ober- und Mittelzentren.<br />
Gebiete mit überdurchschnittlich<br />
günstigen landwirtschaftlichen Produktionsstrukturen und<br />
daraus abgeleitetem hohen Entwicklungspotential der landwirtschaftlichen Betriebe werden<br />
als Vorsorgegebiete für Landwirtschaft festgesetzt.<br />
Die in der zeichnerischen Darstellung abgegrenzten .Vorsorgegebiete aufgrund besonderer<br />
Funktionen der Landwirtschaft. sind zu erhalten und zu entwickeln.<br />
Durch<br />
die im Landwirtschaftlichen Fachbeitrag ermittelten Vorsorgegebiete für Landwirt-<br />
schaft (PLZ 4.2) ist es möglich, Vorsorgegebiete<br />
unabhängig vom Ertragspotenzial der Bö-<br />
den<br />
aufgrund vorwiegend günstiger struktureller Bedingungen für die Landwirtschaft sowie<br />
besonderer Funktionen der Landwirtschaft für andere Raumnutzungen festzusetzen.<br />
Auf die Notwendigkeit der Erhaltung der in der zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1 :<br />
50.000 nicht mehr darstellbaren landwirtschaftlichen Flächen (PLZ 4.1 und 4.2) von 10 ha<br />
wird hingewiesen.<br />
Aus der Bandbreite der unterschiedlichen Funktionen weist das Landes Raumordnungsprogramm<br />
in diesem Zusammenhang besonders auf die Grünlandwirtschaft und die landwirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
im Randbereich der Ober- und Mittelzentren hin. Gerade in der <strong>Stadt</strong>-<br />
landschaft<br />
gilt es, die Landwirtschaft aus ökologischen Gründen zu erhalten. Sie kann dabei<br />
in starkem<br />
Maße Freiraumfunktionen übernehmen.“<br />
„D 3.3 Forstwirtschaft<br />
01 Im Landkreis<br />
Osnabrück kommt dem Wald als wichtiges raumbedeutsames Land-<br />
schafts-<br />
und Lebenselement eine große Bedeutung zu. Auf seine Erhaltung, Pflege und Ent-<br />
wicklung<br />
und auf die Vergrößerung der Waldfläche ist daher bei allen Planungen und Maß-<br />
nahmen<br />
hinzuwirken.<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG