Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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18 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
4.3 Naturräumliche Gliederung<br />
Die Informationen zur naturräumlichen Gliederung der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> wurden dem Landschaftsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> entnommen.<br />
Das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> gliedert sich nach Meisel (1959 und 1961) in folgende Naturräume:<br />
Im Nordosten wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> durch das östliche Wiehengebirge (Naturraumeinheit Nr.<br />
532.) und im Südwesten durch den Osnabrücker Osning (534.) eingerahmt Der größte Teil<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes ist der naturräumlichen Haupteinheit Ravensberger Hügelland ( 531.) zu-<br />
zurechnen.<br />
Im nordwestlichen Teil, einschließlich des <strong>Melle</strong>r- und Oldendorfer Berges, wird<br />
das <strong>Stadt</strong>gebiet dem Osnabrücker Hügelland (535.) zugeordnet. Die naturräumlichen Haupteinheiten<br />
(Meisel 1959, 1961) sind ihrerseits wieder in weitere Einheiten aufgeteilt.<br />
Im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> finden sich innerhalb der Haupteinheit 532. Östliches Wiehengebirge<br />
die Untereinheiten 532.00 Bad Essener Höhen (B) (der Buchstabe in Klammern bezeichnet<br />
die Einheit auf der folgenden Abbildung der Naturräume in der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong>) und<br />
532.10 Oldendorfer Berge (A). Die Bad Essener Höhen als Abschnitt des östlichen Wiehen<br />
gebirges<br />
bestehen aus Jurakalken und Sandsteinen die von einer dünnen Lößlehmschicht<br />
bedeckt sind. Es herrschen Nadel und Buchenwald vor. Die im Norden angrenzenden Oldendorfer<br />
Berge bestehen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> aus bewaldeten Schichtkämmen.<br />
Die Haupteinheit 535. Osnabrücker Hügelland untergliedert sich in die Einheiten 535.02<br />
Schledehauser Hügelland (E), 535.03 <strong>Melle</strong>r Höhen und 535.40 (D) und das Holter Hügelund<br />
Bergland 535.40 (I). Das Schledehauser Hügelland wird gekennzeichnet durch Mulden,<br />
kleine Täler und Niederungen sowie ein unregelmäßiges Gefüge von Hügeln und Bergen.<br />
Lößbedeckte Areale werden ackerbaulich genutzt. Die <strong>Melle</strong>r Höhen als Ausprägung des<br />
Keuper-Berglandes<br />
sind von Verwerfungen durchzogen und beheimateten bereits im Mittel-<br />
alter Sandsteinbrüche. Die waldreiche und mit Feldern durchsetzte Landschaft des Holter<br />
Hügel- und Berglandes gehört wegen ihrer Lage und Attraktivität zum Naherholungsgebiet<br />
der Osnabrücker und <strong>Melle</strong>r Bevölkerung.<br />
Der größte Teil des Gebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> ist dem Ravensberger Hügelland 531. zuzuordnen.<br />
Dieser Naturraum wird unterteilt in die flachwelligen, lößbedeckten Meesdorfer Höhen<br />
531.00 (C). Der Naturraum<br />
des Quernheimer Hügellandes 531.01 (F), der von den Orts-<br />
lagen<br />
von Wetter, Buer und Linken bei Markendorf und Düingdorf als Eckpunkten lokalisiert<br />
wird, ist von vergleichbarem Charakter wie die vorher genannten Meesdorfer Höhen. Die<br />
Parklandschaft mit kleinen Wäldern ist ebenfalls lößbedeckt allerdings werden die Böden<br />
nach Süden hin sandiger.<br />
Die Else-Niederung 531.10 (G) und die Osnabrücker Niederung 531.11 (H) teilen den Grönegau<br />
in eine Nord- und eine Südhälfte. Die Niederung, die sich von Westerhausen/Gesmold<br />
im Westen bis nach Bruchmühlen im Osten erstreckt, entwässert im Westen über die Hase<br />
und schließt damit an das Flusssystem<br />
der Ems an. Die Else gehört zum Einzugsgebiet der<br />
Weser.<br />
Die Niederung ist siedlungsarm, <strong>Melle</strong> ist die einzige Ortschaft im Grönegau, die hier<br />
auf der Erhebung des Kohlbrinks im Mittelalter entstanden ist. In der Osnabrücker Niederung<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc