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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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18 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />

4.3 Naturräumliche Gliederung<br />

Die Informationen zur naturräumlichen Gliederung der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> wurden dem Landschaftsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> entnommen.<br />

Das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> gliedert sich nach Meisel (1959 und 1961) in folgende Naturräume:<br />

Im Nordosten wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> durch das östliche Wiehengebirge (Naturraumeinheit Nr.<br />

532.) und im Südwesten durch den Osnabrücker Osning (534.) eingerahmt Der größte Teil<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes ist der naturräumlichen Haupteinheit Ravensberger Hügelland ( 531.) zu-<br />

zurechnen.<br />

Im nordwestlichen Teil, einschließlich des <strong>Melle</strong>r- und Oldendorfer Berges, wird<br />

das <strong>Stadt</strong>gebiet dem Osnabrücker Hügelland (535.) zugeordnet. Die naturräumlichen Haupteinheiten<br />

(Meisel 1959, 1961) sind ihrerseits wieder in weitere Einheiten aufgeteilt.<br />

Im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> finden sich innerhalb der Haupteinheit 532. Östliches Wiehengebirge<br />

die Untereinheiten 532.00 Bad Essener Höhen (B) (der Buchstabe in Klammern bezeichnet<br />

die Einheit auf der folgenden Abbildung der Naturräume in der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong>) und<br />

532.10 Oldendorfer Berge (A). Die Bad Essener Höhen als Abschnitt des östlichen Wiehen<br />

gebirges<br />

bestehen aus Jurakalken und Sandsteinen die von einer dünnen Lößlehmschicht<br />

bedeckt sind. Es herrschen Nadel und Buchenwald vor. Die im Norden angrenzenden Oldendorfer<br />

Berge bestehen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> aus bewaldeten Schichtkämmen.<br />

Die Haupteinheit 535. Osnabrücker Hügelland untergliedert sich in die Einheiten 535.02<br />

Schledehauser Hügelland (E), 535.03 <strong>Melle</strong>r Höhen und 535.40 (D) und das Holter Hügelund<br />

Bergland 535.40 (I). Das Schledehauser Hügelland wird gekennzeichnet durch Mulden,<br />

kleine Täler und Niederungen sowie ein unregelmäßiges Gefüge von Hügeln und Bergen.<br />

Lößbedeckte Areale werden ackerbaulich genutzt. Die <strong>Melle</strong>r Höhen als Ausprägung des<br />

Keuper-Berglandes<br />

sind von Verwerfungen durchzogen und beheimateten bereits im Mittel-<br />

alter Sandsteinbrüche. Die waldreiche und mit Feldern durchsetzte Landschaft des Holter<br />

Hügel- und Berglandes gehört wegen ihrer Lage und Attraktivität zum Naherholungsgebiet<br />

der Osnabrücker und <strong>Melle</strong>r Bevölkerung.<br />

Der größte Teil des Gebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> ist dem Ravensberger Hügelland 531. zuzuordnen.<br />

Dieser Naturraum wird unterteilt in die flachwelligen, lößbedeckten Meesdorfer Höhen<br />

531.00 (C). Der Naturraum<br />

des Quernheimer Hügellandes 531.01 (F), der von den Orts-<br />

lagen<br />

von Wetter, Buer und Linken bei Markendorf und Düingdorf als Eckpunkten lokalisiert<br />

wird, ist von vergleichbarem Charakter wie die vorher genannten Meesdorfer Höhen. Die<br />

Parklandschaft mit kleinen Wäldern ist ebenfalls lößbedeckt allerdings werden die Böden<br />

nach Süden hin sandiger.<br />

Die Else-Niederung 531.10 (G) und die Osnabrücker Niederung 531.11 (H) teilen den Grönegau<br />

in eine Nord- und eine Südhälfte. Die Niederung, die sich von Westerhausen/Gesmold<br />

im Westen bis nach Bruchmühlen im Osten erstreckt, entwässert im Westen über die Hase<br />

und schließt damit an das Flusssystem<br />

der Ems an. Die Else gehört zum Einzugsgebiet der<br />

Weser.<br />

Die Niederung ist siedlungsarm, <strong>Melle</strong> ist die einzige Ortschaft im Grönegau, die hier<br />

auf der Erhebung des Kohlbrinks im Mittelalter entstanden ist. In der Osnabrücker Niederung<br />

INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc

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