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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 9<br />

1 Vorbemerkungen<br />

1.1 Ziele und Aufgaben des Flächennutzungsplanes<br />

Die Gemeinden sind gemäß § 1 Abs. 3 u. 5 BauGB dazu verpflichtet, einen Flächennutzungsplan<br />

als vorbereitenden Bauleitplan aufzustellen. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige<br />

städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte<br />

Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt<br />

zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />

Die Flächennutzungsplanung stellt ein vorbereitendes Planungsinstrument der Gemeinde<br />

dar und ist in der Systematik des Städtebaurechts eine dem Bebauungsplan als verbindlichem<br />

Bauleitplan vorangestellte Planungsebene. Nach § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne<br />

der Gemeinde den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Grundlage für<br />

den Flächennutzungsplan ist in Niedersachsen insofern das regionale Raumordnungsprogramm<br />

(RROP) auf Landkreisebene; dieser wurde zuletzt im Jahre 1994 aufgestellt, das<br />

<strong>Neuaufstellung</strong>sverfahren wurde mit Beschluss des Kreistages des Landkreises. Osnabrück<br />

vom 22.03.1999 eingeleitet. Den Planungen liegen die Aussagen des Entwurfs 2002 des<br />

RROP zugrunde.<br />

Neben diesen Planungen sind weitere Pläne und Programme zu beachten, die ihrerseits in<br />

spezifische, fachlich orientierte Planungsstrukturen eingebettet sind, wie beispielsweise die<br />

wasserwirtschaftliche Rahmenplanung.<br />

Die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung gibt auf kommunaler Ebene<br />

die Grundrichtung der zukünftigen strukturellen und funktionellen Siedlungsentwicklung vor.<br />

Sie behandelt grundsätzlich alle für die Gemeinde relevanten regionalplanerischen, städtebaulichen<br />

und landespflegerischen Funktions- und Strukturbereiche.<br />

Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, dass er die durch die oben genannten Programme<br />

und Pläne geltend gemachten Raumansprüche der Sachgebiete zu berücksichtigen<br />

hat und mit den gemeindlichen Planungen zu einem funktionierenden Gesamtplan verknüpft.<br />

Dieser hat gemäß § 1a BauGB insbesondere auch der Forderung nach sparsamem und<br />

schonendem Umgang mit Grund und Boden zu genügen.<br />

Um dieses breite Aufgabenfeld zu bewältigen, ist ein inhaltlich strukturiertes Vorgehen erforderlich:<br />

Am Beginn steht die Bestandsaufnahme, dieser folgt die Bestandsanalyse. Da ein Flächennutzungsplan<br />

die angestrebte Flächennutzung für die nächsten etwa 10 - 15 Jahre festlegen<br />

soll, ist es erforderlich, dass neben Bestandsanalysen auch Prognosen/Trends eingebracht<br />

werden, um auch künftige Rahmenbedingungen beschreiben und planerisch berücksichtigen<br />

zu können. In der Verbindung dieser Rahmenbedingungen mit den Grundzielen der Gemeinden<br />

erfolgt die differenzierte Zielfindung, die dann in räumliche Entwicklungsvorstellungen,<br />

also konkrete Nutzungsbestimmungen für Flächen, umgesetzt und graphisch dargestellt<br />

wird. Eine graphische Darstellung ist allerdings nicht immer möglich, so dass Entwicklungsvorstellungen<br />

teilweise auch textlich festgehalten werden.<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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