Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 9<br />
1 Vorbemerkungen<br />
1.1 Ziele und Aufgaben des Flächennutzungsplanes<br />
Die Gemeinden sind gemäß § 1 Abs. 3 u. 5 BauGB dazu verpflichtet, einen Flächennutzungsplan<br />
als vorbereitenden Bauleitplan aufzustellen. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige<br />
städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte<br />
Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt<br />
zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />
Die Flächennutzungsplanung stellt ein vorbereitendes Planungsinstrument der Gemeinde<br />
dar und ist in der Systematik des Städtebaurechts eine dem Bebauungsplan als verbindlichem<br />
Bauleitplan vorangestellte Planungsebene. Nach § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne<br />
der Gemeinde den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Grundlage für<br />
den Flächennutzungsplan ist in Niedersachsen insofern das regionale Raumordnungsprogramm<br />
(RROP) auf Landkreisebene; dieser wurde zuletzt im Jahre 1994 aufgestellt, das<br />
<strong>Neuaufstellung</strong>sverfahren wurde mit Beschluss des Kreistages des Landkreises. Osnabrück<br />
vom 22.03.1999 eingeleitet. Den Planungen liegen die Aussagen des Entwurfs 2002 des<br />
RROP zugrunde.<br />
Neben diesen Planungen sind weitere Pläne und Programme zu beachten, die ihrerseits in<br />
spezifische, fachlich orientierte Planungsstrukturen eingebettet sind, wie beispielsweise die<br />
wasserwirtschaftliche Rahmenplanung.<br />
Die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung gibt auf kommunaler Ebene<br />
die Grundrichtung der zukünftigen strukturellen und funktionellen Siedlungsentwicklung vor.<br />
Sie behandelt grundsätzlich alle für die Gemeinde relevanten regionalplanerischen, städtebaulichen<br />
und landespflegerischen Funktions- und Strukturbereiche.<br />
Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, dass er die durch die oben genannten Programme<br />
und Pläne geltend gemachten Raumansprüche der Sachgebiete zu berücksichtigen<br />
hat und mit den gemeindlichen Planungen zu einem funktionierenden Gesamtplan verknüpft.<br />
Dieser hat gemäß § 1a BauGB insbesondere auch der Forderung nach sparsamem und<br />
schonendem Umgang mit Grund und Boden zu genügen.<br />
Um dieses breite Aufgabenfeld zu bewältigen, ist ein inhaltlich strukturiertes Vorgehen erforderlich:<br />
Am Beginn steht die Bestandsaufnahme, dieser folgt die Bestandsanalyse. Da ein Flächennutzungsplan<br />
die angestrebte Flächennutzung für die nächsten etwa 10 - 15 Jahre festlegen<br />
soll, ist es erforderlich, dass neben Bestandsanalysen auch Prognosen/Trends eingebracht<br />
werden, um auch künftige Rahmenbedingungen beschreiben und planerisch berücksichtigen<br />
zu können. In der Verbindung dieser Rahmenbedingungen mit den Grundzielen der Gemeinden<br />
erfolgt die differenzierte Zielfindung, die dann in räumliche Entwicklungsvorstellungen,<br />
also konkrete Nutzungsbestimmungen für Flächen, umgesetzt und graphisch dargestellt<br />
wird. Eine graphische Darstellung ist allerdings nicht immer möglich, so dass Entwicklungsvorstellungen<br />
teilweise auch textlich festgehalten werden.<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG