14.12.2012 Aufrufe

Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

80 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />

Neue Bauflächenausweisungen müssen ohnehin unabhängig von den bisherigen Planungsmaßnahmen<br />

eigenständig im Sinne einer Gesamtplanung betrachtet werden, da sie einen<br />

zusätzlichen Abfluss von Regenwassermengen hervorrufen und insofern bei der Bedarfser-<br />

mittlung für Rückhalteanlagen bislang nicht<br />

berücksichtigt worden sind. Kleinere Arrondierungen<br />

an bestehenden Siedlungsflächen werden voraussichtlich nicht zu einer Überschreitung<br />

der berechneten Abflussmengen und der ermittelten Kapazitätsanforderungen für bishe-<br />

rige zentrale Rückhaltebecken führen; größere Neuausweisungen sind jedoch – wie dies bereits<br />

im Falle der jüngeren Baugebietsausweisungen vollzogen<br />

wurde – mit gebietsinternen,<br />

dezentralen Rückhalteanlagen zu versehen. Den konkreten Bedarf gilt es im Zusammenhang<br />

mit der jeweiligen verbindlichen Bauleitplanung zu ermitteln und zu berücksichtigen - in<br />

diesem Zusammenhang werden auch die Nachweise gem. VV-BauGB erbracht werden.<br />

Durch die vermehrte Oberflächenversiegelung im Zusammenhang<br />

mit der Ausweisung neuer<br />

Baugebiete dürfen grundsätzlich keine Abflussverschärfungen<br />

in den Gewässern entstehen.<br />

Zur Vermeidung weiterer Gewässerausbauten und zur Sicherstellung der Grundwasserneu-<br />

bild ung sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen, diese werden in den ver-<br />

bindlichen Bauleitplanverfahren vorgesehen. Ebenso sind in den verbindlichen Bauleitplan<br />

verfahren ggf. entsprechende Gewässerrand- und Unterhaltungsstreifen zu beachten. Das<br />

NWG<br />

wird beachtet (Einleitungserlaubnisse, Wasserrechtsanträge usw.<br />

werden rechtzeitig<br />

gestellt).<br />

Diese Anforderungen führen jedoch im Rahmen des Flächennutzungsplanes nicht zu weitergehenden<br />

Flächendarstellungen oder aber einem umfangreichen Untersuchungs- und nach-<br />

weisverfahren bereits auf<br />

dieser Planungsebene.<br />

Grundsätzlich kann nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand festgestellt werden, dass in allen neuen<br />

Bauflächen eine den o.g.<br />

Anforderungen gerecht werdende Sicherstellung der Oberflächenentwässerung<br />

zulassen.<br />

10.6 Abwasserbeseitigung<br />

Die Schmutzwasserableitung<br />

erfolgt über eine Ergänzung des vorhandenen Kanalisations-<br />

netzes zu den städtischen<br />

Kläranlagenstandorten (zentrale Entwässerung). Nach derzeiti-<br />

gem Kenntnisstand werden<br />

diese Anlagen –auch unter Berücksichtung erforderlicher Mo-<br />

dernisierungs- und Ergänzungsmaßnahmen<br />

das künftig anfallende Abwasser den gesetzli-<br />

chen Anforderungen entsprechend<br />

reinigen können.<br />

Im Planungszeitraum eines Flächennutzungsplanes sind die künftigen gesetzlichen<br />

Anforde-<br />

rungen zur Schmutzwasserbeseitigung letztendlich nicht<br />

vollständig übersehbar. Hier wird<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> auch die Realisierung neuer Bauflächen entsprechend den vorgesehen<br />

Darstellungen<br />

nach dem Entwurf des Flächennutzungsplanes von der Leistungsfähigkeit des<br />

Kanalsystems und der Kläranlagen unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen abhän-<br />

gig machen. Grundsätzlich<br />

ist festzustellen, dass die <strong>Stadt</strong> die entsprechenden Vorausset-<br />

zungen schaffen wird.<br />

Die vorhandenen Kläranlagenstandorte<br />

sind in der Planzeichnung berücksichtigt.<br />

Kläranlagen befinden sich in <strong>Melle</strong>-Mitte, Gesmold, Bruchmühlen, Buer, Neuenkirchen und<br />

Wellingholzhausen. Am 01.01.02 lag der Bestand noch bei acht Kläranlagen – im Verlauf<br />

INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!