Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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80 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
Neue Bauflächenausweisungen müssen ohnehin unabhängig von den bisherigen Planungsmaßnahmen<br />
eigenständig im Sinne einer Gesamtplanung betrachtet werden, da sie einen<br />
zusätzlichen Abfluss von Regenwassermengen hervorrufen und insofern bei der Bedarfser-<br />
mittlung für Rückhalteanlagen bislang nicht<br />
berücksichtigt worden sind. Kleinere Arrondierungen<br />
an bestehenden Siedlungsflächen werden voraussichtlich nicht zu einer Überschreitung<br />
der berechneten Abflussmengen und der ermittelten Kapazitätsanforderungen für bishe-<br />
rige zentrale Rückhaltebecken führen; größere Neuausweisungen sind jedoch – wie dies bereits<br />
im Falle der jüngeren Baugebietsausweisungen vollzogen<br />
wurde – mit gebietsinternen,<br />
dezentralen Rückhalteanlagen zu versehen. Den konkreten Bedarf gilt es im Zusammenhang<br />
mit der jeweiligen verbindlichen Bauleitplanung zu ermitteln und zu berücksichtigen - in<br />
diesem Zusammenhang werden auch die Nachweise gem. VV-BauGB erbracht werden.<br />
Durch die vermehrte Oberflächenversiegelung im Zusammenhang<br />
mit der Ausweisung neuer<br />
Baugebiete dürfen grundsätzlich keine Abflussverschärfungen<br />
in den Gewässern entstehen.<br />
Zur Vermeidung weiterer Gewässerausbauten und zur Sicherstellung der Grundwasserneu-<br />
bild ung sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen, diese werden in den ver-<br />
bindlichen Bauleitplanverfahren vorgesehen. Ebenso sind in den verbindlichen Bauleitplan<br />
verfahren ggf. entsprechende Gewässerrand- und Unterhaltungsstreifen zu beachten. Das<br />
NWG<br />
wird beachtet (Einleitungserlaubnisse, Wasserrechtsanträge usw.<br />
werden rechtzeitig<br />
gestellt).<br />
Diese Anforderungen führen jedoch im Rahmen des Flächennutzungsplanes nicht zu weitergehenden<br />
Flächendarstellungen oder aber einem umfangreichen Untersuchungs- und nach-<br />
weisverfahren bereits auf<br />
dieser Planungsebene.<br />
Grundsätzlich kann nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand festgestellt werden, dass in allen neuen<br />
Bauflächen eine den o.g.<br />
Anforderungen gerecht werdende Sicherstellung der Oberflächenentwässerung<br />
zulassen.<br />
10.6 Abwasserbeseitigung<br />
Die Schmutzwasserableitung<br />
erfolgt über eine Ergänzung des vorhandenen Kanalisations-<br />
netzes zu den städtischen<br />
Kläranlagenstandorten (zentrale Entwässerung). Nach derzeiti-<br />
gem Kenntnisstand werden<br />
diese Anlagen –auch unter Berücksichtung erforderlicher Mo-<br />
dernisierungs- und Ergänzungsmaßnahmen<br />
das künftig anfallende Abwasser den gesetzli-<br />
chen Anforderungen entsprechend<br />
reinigen können.<br />
Im Planungszeitraum eines Flächennutzungsplanes sind die künftigen gesetzlichen<br />
Anforde-<br />
rungen zur Schmutzwasserbeseitigung letztendlich nicht<br />
vollständig übersehbar. Hier wird<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> auch die Realisierung neuer Bauflächen entsprechend den vorgesehen<br />
Darstellungen<br />
nach dem Entwurf des Flächennutzungsplanes von der Leistungsfähigkeit des<br />
Kanalsystems und der Kläranlagen unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen abhän-<br />
gig machen. Grundsätzlich<br />
ist festzustellen, dass die <strong>Stadt</strong> die entsprechenden Vorausset-<br />
zungen schaffen wird.<br />
Die vorhandenen Kläranlagenstandorte<br />
sind in der Planzeichnung berücksichtigt.<br />
Kläranlagen befinden sich in <strong>Melle</strong>-Mitte, Gesmold, Bruchmühlen, Buer, Neuenkirchen und<br />
Wellingholzhausen. Am 01.01.02 lag der Bestand noch bei acht Kläranlagen – im Verlauf<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc