Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 23<br />
5 Planungsvorgaben durch überörtliche Planung: Landesraumord-<br />
nungsprogramm (LROP) – Regionales Raumordnungsprogramm<br />
(RROP)<br />
Dem Flächennutzungsplan übergeordnet ist das Regionale Raumordnungsprogramm<br />
(RROP). Das RROP für den Landkreis Osnabrück ist aus dem Landesraumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen (LROP) Teil I vom 02.03.1994 und Teil II vom 18.07.1994, zuletzt geändert<br />
durch Gesetz zur Änderung des Gesetztes über das Landesraumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen – Teil I – vom 23.02.1998, entwickelt worden. Dabei wurden zum einen die<br />
im LROP für den Planungsraum enthaltenen verbindlichen konkreten Ziele übernommen,<br />
näher festgelegt sowie ergänzt (§ 7 Abs. 2 NROG) und zum anderen die angestrebte räumliche<br />
und strukturelle Entwicklung des Kreisgebietes dargestellt (§7 Abs. 1 NROG).<br />
Das RROP besteht aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung der<br />
Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Die Ziele sind gem. §3 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes<br />
(ROG) vom 18.08.1997 zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes über die Errichtung<br />
eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher<br />
Vorschriften vom 15.12.1997, verbindliche Vorgaben. Sie sind als solche gekenn-<br />
zeichnet.<br />
Gemeinsam mit dem LROP bildet das RROP die Grundlage für die Beurteilung und Abstimmung<br />
raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Landkreis Osnabrück. Die Behörden<br />
des Bundes sowie die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen<br />
des öffentlichen Rechts, die Behörden des Landes, der Landkreis Osnabrück und die Gemeinden,<br />
die der Aufsicht Landes unterstehenden sonstigen Körperschaften, Anstalten und<br />
Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher<br />
Aufgaben, an denen öffentliche Stellen mehrheitlich beteiligt sind oder deren Planungen<br />
und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, haben bei<br />
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die im RROP festgelegten Ziele zu beachten<br />
sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nach Maßgabe der<br />
für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen. Weitergehende Bindungswirkungen<br />
der Erfordernisse der Raumordnung können sich aus den Fachgesetzen<br />
ergeben. Bei besonderen Bundesmaßnahmen gilt die Bindungswirkung der Ziele nur gem. §<br />
5 ROG.<br />
Die <strong>Neuaufstellung</strong> des RROP wurde am 15.05.1999, die des LROP am 09.06.1999 eingeleitet.<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm liegt derzeit als Entwurfsfassung 2002 vor.<br />
Die Aussagen werden aufgrund des fortgeschrittenen<br />
Planungsstandes im Folgenden den<br />
Planungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> zu Grunde gelegt.<br />
Der Aufbau der beschreibenden Darstellung (Textteil) des Regionalen Raumordnungsprogramms<br />
für den Landkreis Osnabrück 2002 entspricht dem des Nds. Landesraumordnungsprogramms<br />
1994. Im Landesraumordnungsprogramm enthaltene Ziele der Raumordnung,<br />
die in das Regionale Raumordnungsprogramm übernommen oder in diesem näher festgelegt<br />
wurden, sind durch Verweise auf die entsprechenden<br />
Ziffern der Textstellen im Landes-<br />
raumordnungsprogramm<br />
kenntlich gemacht.<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG