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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 23<br />

5 Planungsvorgaben durch überörtliche Planung: Landesraumord-<br />

nungsprogramm (LROP) – Regionales Raumordnungsprogramm<br />

(RROP)<br />

Dem Flächennutzungsplan übergeordnet ist das Regionale Raumordnungsprogramm<br />

(RROP). Das RROP für den Landkreis Osnabrück ist aus dem Landesraumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen (LROP) Teil I vom 02.03.1994 und Teil II vom 18.07.1994, zuletzt geändert<br />

durch Gesetz zur Änderung des Gesetztes über das Landesraumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen – Teil I – vom 23.02.1998, entwickelt worden. Dabei wurden zum einen die<br />

im LROP für den Planungsraum enthaltenen verbindlichen konkreten Ziele übernommen,<br />

näher festgelegt sowie ergänzt (§ 7 Abs. 2 NROG) und zum anderen die angestrebte räumliche<br />

und strukturelle Entwicklung des Kreisgebietes dargestellt (§7 Abs. 1 NROG).<br />

Das RROP besteht aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung der<br />

Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Die Ziele sind gem. §3 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes<br />

(ROG) vom 18.08.1997 zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes über die Errichtung<br />

eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher<br />

Vorschriften vom 15.12.1997, verbindliche Vorgaben. Sie sind als solche gekenn-<br />

zeichnet.<br />

Gemeinsam mit dem LROP bildet das RROP die Grundlage für die Beurteilung und Abstimmung<br />

raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Landkreis Osnabrück. Die Behörden<br />

des Bundes sowie die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen<br />

des öffentlichen Rechts, die Behörden des Landes, der Landkreis Osnabrück und die Gemeinden,<br />

die der Aufsicht Landes unterstehenden sonstigen Körperschaften, Anstalten und<br />

Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher<br />

Aufgaben, an denen öffentliche Stellen mehrheitlich beteiligt sind oder deren Planungen<br />

und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, haben bei<br />

raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die im RROP festgelegten Ziele zu beachten<br />

sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nach Maßgabe der<br />

für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen. Weitergehende Bindungswirkungen<br />

der Erfordernisse der Raumordnung können sich aus den Fachgesetzen<br />

ergeben. Bei besonderen Bundesmaßnahmen gilt die Bindungswirkung der Ziele nur gem. §<br />

5 ROG.<br />

Die <strong>Neuaufstellung</strong> des RROP wurde am 15.05.1999, die des LROP am 09.06.1999 eingeleitet.<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm liegt derzeit als Entwurfsfassung 2002 vor.<br />

Die Aussagen werden aufgrund des fortgeschrittenen<br />

Planungsstandes im Folgenden den<br />

Planungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> zu Grunde gelegt.<br />

Der Aufbau der beschreibenden Darstellung (Textteil) des Regionalen Raumordnungsprogramms<br />

für den Landkreis Osnabrück 2002 entspricht dem des Nds. Landesraumordnungsprogramms<br />

1994. Im Landesraumordnungsprogramm enthaltene Ziele der Raumordnung,<br />

die in das Regionale Raumordnungsprogramm übernommen oder in diesem näher festgelegt<br />

wurden, sind durch Verweise auf die entsprechenden<br />

Ziffern der Textstellen im Landes-<br />

raumordnungsprogramm<br />

kenntlich gemacht.<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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