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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 133<br />

Als Einschränkungsbereiche wurden v.a. die folgenden Flächen<br />

angenommen:<br />

- Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, Erholung oder für die Landwirtschaft<br />

(gem. RROP),<br />

- Schutzwürdige Gebiete für die Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten<br />

(gem. Landschaftsrahmenplan Lkrs. Osnabrück),<br />

-<br />

Die<br />

Einschränkungen, die sich für die bauliche Nutzung dieser Bereiche ergeben, sind unter-<br />

schiedlicher Natur. Die Ausweisung von Bauflächen sollte hier nicht generell ausgeschlossen<br />

werden, unterliegt jedoch einem besonderen Abwägungserfordernis. Dies bedeutet, dass<br />

diese Flächen nur dann in Anspruch genommen werden sollten, wenn sie aus anderen<br />

Gründen (z.B. besonders günstige Lage im Ortszusammenhang, gute Erschließungsmöglichkeiten,<br />

mangelnde Verfügbarkeit von Alternativstandorten) als besonders geeignet erscheinen,<br />

oder wenn nachgewiesen werden<br />

kann, dass die durch die o.g. Regelungen oder<br />

Ausweisungen<br />

bestimmten Funktionen der Bereiche durch eine bauliche Nutzung nicht oder<br />

nur unwesentlich beeinträchtigt werden.<br />

13.4.3.1 BAB-Anschlussstelle Gesmold<br />

Nördlich der Anschlussstelle befindet sich ein ausgedehnter und verkehrlich günstig erschlossener<br />

Gewerbegebiets-Ansatz (22. und 91. Änderung des FNP), dessen Flächen erst<br />

zu einem kleinen Anteil erschlossen und baulich genutzt sind. Hier stehen noch umfangreichen<br />

Bereiche innerhalb des bauleitplanerisch gesicherten Ansatzes für künftige Gewer-<br />

beansiedlungen zur Verfügung (rd. 28 ha Flächenreserve). Darüber hinaus befindet sich eine<br />

kleinere,<br />

vollständig genutzte gewerbliche Baufläche unmittelbar südwestlich der Anschlussstelle.<br />

Die weitere Ausdehnung der ausgewiesenen Gebiete wird durch folgende Faktoren er-<br />

schwert:<br />

-<br />

-<br />

Wasserschutzgebiete Zonen II und III,<br />

- Bereiche mit erheblichen Immissionseinflüssen aus Verkehrslärm (Schallimmissionsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong>),<br />

- Bereiche mit erheblichen landwirtschaftlichen Immissionseinflüssen (Fachgutachten der<br />

Landwirtschaftskammer Weser-Ems).<br />

-<br />

Südlich der BAB 30 befinden sich Wohnsiedlungsbereiche, die eine Entwicklung in südlicher<br />

und südwestlicher Richtung ausschließen,<br />

Östlich der Westerhausener Straße befindet sich das Schloss Gesmold; der Umgebungsschutz<br />

für dieses Baudenkmal lässt eine Entwicklung in diese Richtung ebenfalls<br />

nicht möglich erscheinen. Dies gilt voraussichtlich auch für die südlich der BAB 30 gelegenen<br />

Flächen unmittelbar gegenüber des Schlosses.<br />

Eine nördliche Entwicklung wird ebenfalls durch den Umgebungsschutz des Schlosses<br />

Gesmold erschwert. Bereits im Verfahren zur Aufstellung der 91. FNP-Änderung wurde<br />

der nordöstlichste Teilbereich der ursprünglich vorgesehenen Flächendarstellung von der<br />

Genehmigung ausgenommen; maßgeblich hierfür waren Sichtbeziehungen bzw. Wechselwirkungen<br />

mit dem Baudenkmal. Für diesen Bereich könnte ggf. unter Nachweis des<br />

Umstandes, dass diese Wechselwirkungen faktisch<br />

nicht zu besorgen sind, eine erneute<br />

Ausweisung angestrebt werden. Der nördlich angrenzende Bereich wird jedoch auch<br />

durch weitere Faktoren beeinflusst, die eine Ausweitung des Ansatzes in diese Richtung<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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