Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 133<br />
Als Einschränkungsbereiche wurden v.a. die folgenden Flächen<br />
angenommen:<br />
- Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, Erholung oder für die Landwirtschaft<br />
(gem. RROP),<br />
- Schutzwürdige Gebiete für die Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten<br />
(gem. Landschaftsrahmenplan Lkrs. Osnabrück),<br />
-<br />
Die<br />
Einschränkungen, die sich für die bauliche Nutzung dieser Bereiche ergeben, sind unter-<br />
schiedlicher Natur. Die Ausweisung von Bauflächen sollte hier nicht generell ausgeschlossen<br />
werden, unterliegt jedoch einem besonderen Abwägungserfordernis. Dies bedeutet, dass<br />
diese Flächen nur dann in Anspruch genommen werden sollten, wenn sie aus anderen<br />
Gründen (z.B. besonders günstige Lage im Ortszusammenhang, gute Erschließungsmöglichkeiten,<br />
mangelnde Verfügbarkeit von Alternativstandorten) als besonders geeignet erscheinen,<br />
oder wenn nachgewiesen werden<br />
kann, dass die durch die o.g. Regelungen oder<br />
Ausweisungen<br />
bestimmten Funktionen der Bereiche durch eine bauliche Nutzung nicht oder<br />
nur unwesentlich beeinträchtigt werden.<br />
13.4.3.1 BAB-Anschlussstelle Gesmold<br />
Nördlich der Anschlussstelle befindet sich ein ausgedehnter und verkehrlich günstig erschlossener<br />
Gewerbegebiets-Ansatz (22. und 91. Änderung des FNP), dessen Flächen erst<br />
zu einem kleinen Anteil erschlossen und baulich genutzt sind. Hier stehen noch umfangreichen<br />
Bereiche innerhalb des bauleitplanerisch gesicherten Ansatzes für künftige Gewer-<br />
beansiedlungen zur Verfügung (rd. 28 ha Flächenreserve). Darüber hinaus befindet sich eine<br />
kleinere,<br />
vollständig genutzte gewerbliche Baufläche unmittelbar südwestlich der Anschlussstelle.<br />
Die weitere Ausdehnung der ausgewiesenen Gebiete wird durch folgende Faktoren er-<br />
schwert:<br />
-<br />
-<br />
Wasserschutzgebiete Zonen II und III,<br />
- Bereiche mit erheblichen Immissionseinflüssen aus Verkehrslärm (Schallimmissionsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong>),<br />
- Bereiche mit erheblichen landwirtschaftlichen Immissionseinflüssen (Fachgutachten der<br />
Landwirtschaftskammer Weser-Ems).<br />
-<br />
Südlich der BAB 30 befinden sich Wohnsiedlungsbereiche, die eine Entwicklung in südlicher<br />
und südwestlicher Richtung ausschließen,<br />
Östlich der Westerhausener Straße befindet sich das Schloss Gesmold; der Umgebungsschutz<br />
für dieses Baudenkmal lässt eine Entwicklung in diese Richtung ebenfalls<br />
nicht möglich erscheinen. Dies gilt voraussichtlich auch für die südlich der BAB 30 gelegenen<br />
Flächen unmittelbar gegenüber des Schlosses.<br />
Eine nördliche Entwicklung wird ebenfalls durch den Umgebungsschutz des Schlosses<br />
Gesmold erschwert. Bereits im Verfahren zur Aufstellung der 91. FNP-Änderung wurde<br />
der nordöstlichste Teilbereich der ursprünglich vorgesehenen Flächendarstellung von der<br />
Genehmigung ausgenommen; maßgeblich hierfür waren Sichtbeziehungen bzw. Wechselwirkungen<br />
mit dem Baudenkmal. Für diesen Bereich könnte ggf. unter Nachweis des<br />
Umstandes, dass diese Wechselwirkungen faktisch<br />
nicht zu besorgen sind, eine erneute<br />
Ausweisung angestrebt werden. Der nördlich angrenzende Bereich wird jedoch auch<br />
durch weitere Faktoren beeinflusst, die eine Ausweitung des Ansatzes in diese Richtung<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG