Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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152 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
sich um einen Suchraum für Maßnahmenflächen, die für weitere Kompensationsmaßnahmen<br />
aktiviert werden sollen.<br />
Dieser Entwicklungsbereich, der für Maßnahmen zum Ausgleich des Kompensationsdefizits<br />
geeignet ist, ist im Bereich des Gewässers und der Gewässeraue der Else zu sehen, dessen<br />
Niederungsbereich<br />
sich von Ost nach West durch das <strong>Stadt</strong>gebiet zieht und somit große Bereiche<br />
des Gebietes tangiert (sh. auch oben: Charakterisierung des Planungsraumes). Die<br />
ökologischen Wechselbeziehungen innerhalb dieses Gewässersystems haben eine große<br />
Bedeutung für die Entwicklung der biotischen und abiotischen Parameter dieses Teils des<br />
Naturraums.<br />
Besonderes Augenmerk gilt hierbei der Gewährleistung der Durchlässigkeit al-<br />
ler vorkommenden Gewässer. Eine typische Vernetzung der zufließenden Gewässer sollte<br />
gesichert und weiter entwickelt werden, da durch den ständigen Stoffdurchlauf, den ständigen<br />
Individuenaustausch sowohl auf- als auch abwärts des Gewässers in enger Verzahnung<br />
mit dem Stoff- und Individuenaustausch<br />
mit der angrenzenden Aue, Systeme hoher ökologi-<br />
scher<br />
Wertigkeit entstehen.<br />
Im Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> ist u. a. das Hauptgewässer Else als wichtiger Bereich<br />
für das Schutzgut Wasser aufgeführt, zusätzlich sind hier spezielle Entwicklungsziele und<br />
Handlungskonzepte<br />
für Gewässer des <strong>Stadt</strong>gebietes formuliert. Dieses, in Verbindung mit<br />
dem<br />
vorhandenem großen Potential entwicklungsfähiger Flächen, war für die <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> An-<br />
lass, ein Entwicklungskonzept Else-Aue zu starten, in dessen Zuge bereits ein Gutachten zur<br />
naturnahen Entwicklung<br />
für die Else und ihre Aue erarbeitet worden ist. Dieses Gutachten<br />
enthält<br />
auch schon eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen, die bereits landschaftsplane-<br />
risch nach den Vorgaben des Osnabrücker Modells bilanziert worden sind.<br />
Die für externe Kompensationsmaßnahmen vorgesehenen potentiellen Entwicklungsbereiche<br />
des Entwicklungskonzeptes Else-Aue<br />
entsprechen aufgrund ihrer Lage innerhalb des<br />
Niederungsbereiches des Fließgewässersystems der Else und ihrer z. T. räumlichen Verbin-<br />
dung zu bereits bestehenden ökologisch höherwertigen Bereichen<br />
im Zusammenhang mit<br />
dargestellten Maßnahmenflächen für Naturschutzwecken dem übergeordneten Ziel, einen<br />
Biotopverbund besonders wertvoller Landschaftselemente zu schaffen. Zusätzlich kann die<br />
ökologische Durchlässigkeit der Gewässer gesichert und weiterentwickelt werden, eine typische<br />
Vernetzung von vorhandenen Gewässern sowie deren Auen und Niederungsbereichen<br />
ist möglich.<br />
Insgesamt handelt<br />
es sich bei den dargestellten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft des Entwicklungskonzeptes Else-Aue<br />
um überplante Bereiche in einer Größenordnung von rd. 1.200 ha, innerhalb derer sinnvolle<br />
Maßnahmen des Naturschutzes in ausreichender Quantität durchgeführt werden können.<br />
Setzt man den rechnerisch ermittelten Kompensationsflächenbedarf von insgesamt rund 210<br />
ha mit einem Aufwertungsfaktor von 1,0 auf den Kompensationsflächen gleich, würde rechnerisch<br />
ein Flächenbedarf von rd. 210 ha entstehen. Dieses Potential ist in dem aufgezeigten<br />
Entwicklungsbereichen des Else-Aue Entwicklungskonzeptes (1.200 ha) mehr als gegeben,<br />
so dass entsprechend der Qualität des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitpla-<br />
nung der Belang des N aturschutzes ausreichend berücksichtigt ist.<br />
Einzelheiten dazu sind dem landschaftsökologischen<br />
Fachbeitrag zu entnehmen (siehe Anlage).<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc