Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 153<br />
15 Immissionsschutz<br />
15.1 Schallimmisionen<br />
Durch die Ausweisung neuer Bauflächenstandorte sind in unterschiedlicher Weise auch die<br />
Belange des Immissionsschutzes betroffen. Zwar ist generell festzustellen, dass eine detaillierte<br />
Klärung aufgrund des langfristigen Zeitrahmens der Realisierung der Bauflächen erst<br />
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen kann, gleichwohl ist eine<br />
Ermittlung<br />
möglicher Immissionen im Bereich der vorgesehenen Bauflächenstandorte zum<br />
derzeitigen<br />
Zeitpunkt bereits erforderlich, um auch diese Belange angemessen in die Abwägung einstellen<br />
zu können.<br />
Aus diesem Grunde sind zu einzelnen Bauflächenstandorten im Nahbereich von Verkehrswegen<br />
oder von Bauflächen in der Nachbarschaft von Wohnen, Gewerbe, Sport usw. schalltechnische<br />
Aussagen zur Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes<br />
erarbeitet<br />
worden (siehe Anlage. Schalltechnische Beurteilung). Darin werden Lösungsansätze für<br />
schalltechnische Konfliktpunkte aufgezeigt. Beim Straßenverkehrslärm kann auf Daten des<br />
Schallimmissionsplanes – Verkehr – zurückgegriffen werden. Zudem wurde<br />
– soweit möglich<br />
- auf vorhandene Daten von schalltechnischen Beurteilungen zurückgegriffen.<br />
Aus diesem Gutachten lassen sich Hinweise für zu beachtende Einschränkungen bzw.<br />
Rahmenbedingungen der geplanten Bauflächen ableiten. Diese Bedingungen sind im Falle<br />
einer verbindlichen Überplanung dieser Flächen durch Erstellung konkreter schalltechnischer<br />
Ermittlungen<br />
herauszuarbeiten und durch entsprechende Festsetzungen zum aktiven<br />
und/oder passiven Schallschutz zu berücksichtigen. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung<br />
werden aus den schalltechnischen Berechnungen vorliegende Immissionskonflikte<br />
aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze zu ihrer Bewältigung abgeleitet.<br />
15.1.1 Verkehrliche Schallimmissionen<br />
Für die flächenhafte Einbeziehung der Belange des Verkehrslärmschutzes ist als Beiplan<br />
zum Flächennutzungsplan ein Schallimmissionsplan (SIP) erstellt worden (Ingenieurplanung,<br />
vom Oktober 2003). Der Schallimmissionsplan beinhaltet das Themengebiet "Verkehrslärm"<br />
mit Straßenlärm- und Bahnlärmimmissionen.<br />
Berücksichtigt wurden alle klassifizierten Straßen mit Ausnahme der Innenstadt von <strong>Melle</strong>,<br />
für die zum Zeitpunkt der Berechnung keine verlässliche Datenbasis vorhanden war. Die<br />
verwendeten Verkehrsdaten stammen aus der SVZ 2000 und aus dem VEP 1994. Für den<br />
Bereich Buer lag die Verkehrsuntersuchung der INGENIEURPLANUNG "Ortskernentlastungsstraße<br />
Buer Aktualisierung der Verkehrsdaten" vom 06.05.2002 vor. Die Daten wurden<br />
aus den genannten Unterlagen für das Jahr 2020 prognostiziert.<br />
Außerhalb der Ortschaften befinden sich im zu untersuchenden Bereich überwiegend Bereiche<br />
mit der Beschränkung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Für Geschwindigkeiten<br />
über 60 beträgt die Straßenoberflächenkorrektur DStrO = - 2 dB(A) (Standardbelag).<br />
Der Emissionspegel für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ohne Straßenoberflächenkorrektur<br />
gleicht dem für 70 km/h mit Korrektur. Daher wurde pauschal eine Geschwindigkeit<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG