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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 153<br />

15 Immissionsschutz<br />

15.1 Schallimmisionen<br />

Durch die Ausweisung neuer Bauflächenstandorte sind in unterschiedlicher Weise auch die<br />

Belange des Immissionsschutzes betroffen. Zwar ist generell festzustellen, dass eine detaillierte<br />

Klärung aufgrund des langfristigen Zeitrahmens der Realisierung der Bauflächen erst<br />

auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen kann, gleichwohl ist eine<br />

Ermittlung<br />

möglicher Immissionen im Bereich der vorgesehenen Bauflächenstandorte zum<br />

derzeitigen<br />

Zeitpunkt bereits erforderlich, um auch diese Belange angemessen in die Abwägung einstellen<br />

zu können.<br />

Aus diesem Grunde sind zu einzelnen Bauflächenstandorten im Nahbereich von Verkehrswegen<br />

oder von Bauflächen in der Nachbarschaft von Wohnen, Gewerbe, Sport usw. schalltechnische<br />

Aussagen zur Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes<br />

erarbeitet<br />

worden (siehe Anlage. Schalltechnische Beurteilung). Darin werden Lösungsansätze für<br />

schalltechnische Konfliktpunkte aufgezeigt. Beim Straßenverkehrslärm kann auf Daten des<br />

Schallimmissionsplanes – Verkehr – zurückgegriffen werden. Zudem wurde<br />

– soweit möglich<br />

- auf vorhandene Daten von schalltechnischen Beurteilungen zurückgegriffen.<br />

Aus diesem Gutachten lassen sich Hinweise für zu beachtende Einschränkungen bzw.<br />

Rahmenbedingungen der geplanten Bauflächen ableiten. Diese Bedingungen sind im Falle<br />

einer verbindlichen Überplanung dieser Flächen durch Erstellung konkreter schalltechnischer<br />

Ermittlungen<br />

herauszuarbeiten und durch entsprechende Festsetzungen zum aktiven<br />

und/oder passiven Schallschutz zu berücksichtigen. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung<br />

werden aus den schalltechnischen Berechnungen vorliegende Immissionskonflikte<br />

aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze zu ihrer Bewältigung abgeleitet.<br />

15.1.1 Verkehrliche Schallimmissionen<br />

Für die flächenhafte Einbeziehung der Belange des Verkehrslärmschutzes ist als Beiplan<br />

zum Flächennutzungsplan ein Schallimmissionsplan (SIP) erstellt worden (Ingenieurplanung,<br />

vom Oktober 2003). Der Schallimmissionsplan beinhaltet das Themengebiet "Verkehrslärm"<br />

mit Straßenlärm- und Bahnlärmimmissionen.<br />

Berücksichtigt wurden alle klassifizierten Straßen mit Ausnahme der Innenstadt von <strong>Melle</strong>,<br />

für die zum Zeitpunkt der Berechnung keine verlässliche Datenbasis vorhanden war. Die<br />

verwendeten Verkehrsdaten stammen aus der SVZ 2000 und aus dem VEP 1994. Für den<br />

Bereich Buer lag die Verkehrsuntersuchung der INGENIEURPLANUNG "Ortskernentlastungsstraße<br />

Buer Aktualisierung der Verkehrsdaten" vom 06.05.2002 vor. Die Daten wurden<br />

aus den genannten Unterlagen für das Jahr 2020 prognostiziert.<br />

Außerhalb der Ortschaften befinden sich im zu untersuchenden Bereich überwiegend Bereiche<br />

mit der Beschränkung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Für Geschwindigkeiten<br />

über 60 beträgt die Straßenoberflächenkorrektur DStrO = - 2 dB(A) (Standardbelag).<br />

Der Emissionspegel für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ohne Straßenoberflächenkorrektur<br />

gleicht dem für 70 km/h mit Korrektur. Daher wurde pauschal eine Geschwindigkeit<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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