Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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104 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
- - Südspange/ -umgehung <strong>Melle</strong>-Mitte<br />
Südlich der A 30 ist durch eine Verbindung der L 91, der L 93 und der L 94 eine parallel zur<br />
Autobahn verlaufende südliche Entlastungsstraße<br />
zu diskutieren. Folgende Abbildung stellt<br />
den Bereich mit zwei denkbaren Varianten dar.<br />
Abbildung 34: Südspange <strong>Melle</strong>-Mitte<br />
Dabei ist die nördliche Variante als „kleine Lösung“ zu sehen. Die „große Lösung“ verbindet<br />
die L 91, die L 93, die K 216 und die L 94 südlich der Siedlungsbereiche Altenmelles.<br />
Im Verkehrsentwicklungsplan wird die Aussage getroffen, dass<br />
eine solche Verbindung Ent-<br />
lastungen<br />
für gewisse Bereiche in der Innenstadt (Gesmolder Str. und Meyer-zum-<br />
Gottesberge-Str.)<br />
bedeuten würde. Diese Entlastungseffekte sind rechnerisch allerdings ge-<br />
ring,<br />
so dass die Maßnahme<br />
nur im Gesamtzusammenhang mit einer Erschließung des Bereiches<br />
zwischen der A 30 und der derzeitigen Wohnbebauung in Altenmelle ggf. in Form einer<br />
Sammelstraße zu befürworten wäre.<br />
Die angesprochene „große Lösung“ wird im VEP 1995 als einzige Möglichkeit einer durchgreifenden<br />
Entlastung der Nachtigallenstraße (K 216) im Siedlungsbereich Altenmelle gesehen.<br />
Insgesamt ist die Maßnahme, wie schon im VEP erläutert, angesichts der kaum zu erwartenden<br />
Entlastungseffekte kritisch zu betrachten. Eine vergleichbare Verbindung ist bereits<br />
durch die A 30 vorhanden.<br />
Im Regionalen Raumordnungsprogramm ist die Maßnahme nicht dargestellt. Eine Darstellung<br />
im Flächennutzungsplan ist derzeit nicht zu empfehlen. Vor diesem Hintergrund ist auch<br />
die derzeit offene Frage einer möglichen Entwicklung des Bereichs zwischen der L 94 und<br />
Altenmelle anzusprechen. In diesem Zusammenhang könnte sich eine völlig neue Bedeutung<br />
und Form der angesprochenen Maßnahme ergeben.<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc