Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 139<br />
Die übrigen Erweiterungen stellen moderate Abrundungen<br />
der vorhandenen Standorte dar,<br />
wobei zu berücksichtigen ist, dass<br />
auch noch (z.B. Gesmold oder Buer) umfangreiche Flächenreserven<br />
zur Verfügung stehen (= Flächen,<br />
die bisher im Flächennutzungsplan schon<br />
dargestellt waren, aber noch nicht belegt sind).Insgesamt ist festzustellen, dass der Ausweisungsumfang<br />
bedarfs- und leitbildgerecht zugewiesen wird.<br />
13.4.4<br />
Sonderbauflächen<br />
13.4.4.1 Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />
Die vorhandenen Sonderbauflächen sind aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen<br />
worden. Insbesondere sind dies vorhandene Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />
(Wochenendhaus- und Campinggebiet, Reitsport, Hotel, u.a.).<br />
Für die Flächen südlich und östlich des Sondergebiets „Hotel“ an der Autobahnanschlussstelle<br />
<strong>Melle</strong> - Drantum bestehen seit kurzem erste Vorüberlegungen zur Ansiedlung<br />
eines Märchen - Freizeitparks. Dieser würde in der Tradition des bisherigen Märchenwalds<br />
im Bereich<br />
der <strong>Melle</strong>r Berge zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des <strong>Stadt</strong>profils<br />
von <strong>Melle</strong> beitragen. Deshalb unterstützt die <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> diese Idee. Da allerdings zum heutigen<br />
Zeitpunkt noch kein Konzept eines Betreibers vorliegt, aus dem sich die räumlichen<br />
Ansprüche eines solchen Themenparks ableiten ließen, hält es die <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> nicht für sinnvoll,<br />
bereits Sonderbauflächen in diesem Bereich auszuweisen.<br />
Anhand dieses Beispiels wird besonders deutlich, dass die Ausweisung von Sonderbauflächen<br />
sehr eng an ein konkretes Projekt geknüpft ist. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> beabsichtigt deshalb,<br />
Sonderbauflächen nach Bedarf, auf den jeweiligen Einzelfall bezogen, im Rahmen von Änderungsverfahren<br />
des Flächennutzungsplanes<br />
auszuweisen.<br />
13.4.4.2 Windenergieanlagen<br />
Besonders anzusprechen sind in diesem Zusammenhang die bereits im wirksamen Flächen-<br />
nutzungsplan dargestellten Flächen für Windenergieanlagen<br />
an vier Standorten im <strong>Stadt</strong>ge-<br />
biet:<br />
- „Westerhauser Bruch“ in Oldendorf<br />
- „Westendorf“ in Riemsloh<br />
- nördlich Dratum in Gesmold<br />
- „Bennier Bruch“ in Bruchmühlen<br />
Die Darstellung dieser Sonderbauflächen erfolgte im Rahmen der 80. Flächennutzungsplanänderung.<br />
Die Änderung wurde am 19.02.1999 durch die Bezirksregierung Weser-Ems genehmigt<br />
und am 15.03.1999 im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück bekanntgemacht. Die<br />
Änderung ist damit seit dem 15.03.1999 wirksam.<br />
Im Rahmen der 80. Änderung ist das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet hinsichtlich<br />
seiner Eignung für die<br />
Ausweisung<br />
von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen untersucht worden. Insbesonde-<br />
re aufgrund der speziellen Siedlungsstruktur in <strong>Melle</strong> mit einer Vielzahl von Splittersiedlun-<br />
gen,<br />
Bauernschaften, Einzelgehöften und einzelnen Wohnhäusern im Außenbereich, aber<br />
auch<br />
aufgrund naturräumlicher Belange waren letztlich nur die jetzt dargestellten Standorte<br />
für<br />
die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet. Einzelheiten dazu sind dem Erläute-<br />
rungsbericht<br />
zur 80. Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen.<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG