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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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72 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />

Untersuchungen bzw. Gutachten sind im Zweifel auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung<br />

zu erbringen.<br />

9.3 Forstwirtschaft<br />

9.3.1 Aussagen RROP (Entwurf 2002)<br />

Da zum Thema Forstwirtschaft<br />

kein detailliertes Gutachten wie zum Kapitel Landwirtschaft<br />

vorliegt, sollen<br />

die allgemeinen Aussagen und Anforderungen aus dem RROP (Entwurf<br />

2002) aufgeführt<br />

werden.<br />

„D 3.3 Forstwirtschaft<br />

01<br />

Im Landkreis Osnabrück kommt dem Wald als wichtiges raumbedeutsames Landschafts- und Lebenselement eine<br />

große Bedeutung zu. Auf seine Erhaltung, Pflege und Entwicklung und auf die Vergrößerung der Waldfläche<br />

ist daher bei allen Planungen und Maßnahmen hinzuwirken.<br />

Die<br />

in ihrer Bedeutung zukünftig weiter zunehmenden Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sind<br />

grundsätzlich<br />

gleichrangig und auf der gesamten Waldfläche gleichzeitig zu erfüllen.<br />

02<br />

Die<br />

Begründung neuer Waldgenerationen auf Waldstandorten mit standortgemäßen,<br />

herkunftsgesicherten<br />

Baumarten<br />

hat auf Grundlage forstlicher Fachplanungen zu erfolgen und ist unter Ausnutzung und Beteiligung<br />

natürlicher Verjüngung und der an den jeweiligen Standort angepassten Mischungs- und Strukturvielfalt zu verwirklichen.<br />

Dies gilt ebenso für Erstaufforstungen.<br />

Bebauungen und störende Nutzungen sollen zum Waldrand einen ausreichenden Abstand einhalten.“<br />

Zur Erläuterung wird angeführt:<br />

„Die Belange des Naturschutzes,<br />

der Erholung der Bevölkerung und des Fremdenverkehrs<br />

sind angemessen zu berücksichtigen. Dem Privatwaldbesitzer wird dieser Weg durch die<br />

forstliche Beratung empfohlen. Für Waldflächen des Bundes kann gemäß ihrer Zweckbestimmung<br />

die Erfüllung einzelner spezieller Waldfunktionen Vorrang besitzen ( z.B. Waldflächen<br />

im Bereich militärischer Anlagen und Bundeswasserstraßen).<br />

...<br />

Der Waldrand stellt eine breitgefächerte biotopreiche<br />

Übergangszone zwischen Wald und<br />

angrenzenden Flächen dar. Entsprechende Sicherheitsabstände sind im Rahmen der ver-<br />

bindlichen<br />

Bauleitplanung festzulegen.<br />

Gründe für einen angemessenen Abstand sind u.a.<br />

Die Verkehrssicherungspflicht<br />

Die Erhaltung des Landschaftsbildes und der Schutz der Natur<br />

Die<br />

Einhaltung von Sicherheitsabständen<br />

bei der Holzernte und bei Sturmwurf<br />

Die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch überhängende Kronenteile (Schatten, Laub-<br />

wurf).“<br />

„03<br />

Im Landkreis sind die Möglichkeiten zur Vergrößerung der Waldfläche zu nutzen. Dies gilt vordringlich<br />

- zur dauerhaften Nutzung aus der Landwirtschaft ausscheidender Flächen,<br />

- für Vorrang- und<br />

Vorsorgegebiete für Erholung und Trinkwassergewinnung,<br />

- für besonders durch Winderosion gefährdete Gebiete,<br />

INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc

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