Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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72 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
Untersuchungen bzw. Gutachten sind im Zweifel auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung<br />
zu erbringen.<br />
9.3 Forstwirtschaft<br />
9.3.1 Aussagen RROP (Entwurf 2002)<br />
Da zum Thema Forstwirtschaft<br />
kein detailliertes Gutachten wie zum Kapitel Landwirtschaft<br />
vorliegt, sollen<br />
die allgemeinen Aussagen und Anforderungen aus dem RROP (Entwurf<br />
2002) aufgeführt<br />
werden.<br />
„D 3.3 Forstwirtschaft<br />
01<br />
Im Landkreis Osnabrück kommt dem Wald als wichtiges raumbedeutsames Landschafts- und Lebenselement eine<br />
große Bedeutung zu. Auf seine Erhaltung, Pflege und Entwicklung und auf die Vergrößerung der Waldfläche<br />
ist daher bei allen Planungen und Maßnahmen hinzuwirken.<br />
Die<br />
in ihrer Bedeutung zukünftig weiter zunehmenden Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sind<br />
grundsätzlich<br />
gleichrangig und auf der gesamten Waldfläche gleichzeitig zu erfüllen.<br />
02<br />
Die<br />
Begründung neuer Waldgenerationen auf Waldstandorten mit standortgemäßen,<br />
herkunftsgesicherten<br />
Baumarten<br />
hat auf Grundlage forstlicher Fachplanungen zu erfolgen und ist unter Ausnutzung und Beteiligung<br />
natürlicher Verjüngung und der an den jeweiligen Standort angepassten Mischungs- und Strukturvielfalt zu verwirklichen.<br />
Dies gilt ebenso für Erstaufforstungen.<br />
Bebauungen und störende Nutzungen sollen zum Waldrand einen ausreichenden Abstand einhalten.“<br />
Zur Erläuterung wird angeführt:<br />
„Die Belange des Naturschutzes,<br />
der Erholung der Bevölkerung und des Fremdenverkehrs<br />
sind angemessen zu berücksichtigen. Dem Privatwaldbesitzer wird dieser Weg durch die<br />
forstliche Beratung empfohlen. Für Waldflächen des Bundes kann gemäß ihrer Zweckbestimmung<br />
die Erfüllung einzelner spezieller Waldfunktionen Vorrang besitzen ( z.B. Waldflächen<br />
im Bereich militärischer Anlagen und Bundeswasserstraßen).<br />
...<br />
Der Waldrand stellt eine breitgefächerte biotopreiche<br />
Übergangszone zwischen Wald und<br />
angrenzenden Flächen dar. Entsprechende Sicherheitsabstände sind im Rahmen der ver-<br />
bindlichen<br />
Bauleitplanung festzulegen.<br />
Gründe für einen angemessenen Abstand sind u.a.<br />
Die Verkehrssicherungspflicht<br />
Die Erhaltung des Landschaftsbildes und der Schutz der Natur<br />
Die<br />
Einhaltung von Sicherheitsabständen<br />
bei der Holzernte und bei Sturmwurf<br />
Die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch überhängende Kronenteile (Schatten, Laub-<br />
wurf).“<br />
„03<br />
Im Landkreis sind die Möglichkeiten zur Vergrößerung der Waldfläche zu nutzen. Dies gilt vordringlich<br />
- zur dauerhaften Nutzung aus der Landwirtschaft ausscheidender Flächen,<br />
- für Vorrang- und<br />
Vorsorgegebiete für Erholung und Trinkwassergewinnung,<br />
- für besonders durch Winderosion gefährdete Gebiete,<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc