Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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128 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
In entsprechenden Übersichtsplänen sind die Ausschluss- und Einschränkungsbereiche für<br />
die einzelnen <strong>Stadt</strong>teile dargestellt worden. Bereiche ohne farbige Hinterlegung sind somit<br />
von<br />
den o.g. einschränkenden bzw. ausschließenden Rahmenfaktoren nicht betroffen. Mit<br />
Hilfe dieser „Weißplan“-Darstellung konnte zunächst ein erster Eindruck über die Verteilung<br />
von geeigneten, bzw. weniger oder nicht geeigneten Standorten für eine Bauflächenentwicklung<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet gewonnen werden, so dass sich hierdurch bereits eine grobe Einschätzung<br />
der möglichen Anordnung neuer Bauflächen ergibt: Die nicht hinterlegten Flächen, die<br />
in aller Regel die bestehenden Siedlungsflächen unmittelbar umgeben, kommen für eine<br />
bauliche Entwicklung eher in Betracht als Flächen, die von einschränkenden Vorgaben oder<br />
Ausschlusskriterien<br />
betroffen sind.<br />
Die an den einzelnen Bauflächenstandorten vorliegenden Einschränkungs- oder Ausschlusskriterien<br />
werden in den diesem Erläuterungsbericht anliegenden Bauflächen-Standortprofilen<br />
grafisch und textlich dargestellt.<br />
13.3.1 Ausschlussbereiche<br />
Als Ausschlussbereiche wurden bei der Zusammenstellung<br />
der Rahmenvorgaben v.a. die<br />
folgenden Flächen definiert:<br />
� Vorranggebiete für Natur und Landschaft bzw.<br />
für ruhige Erholung (gem. RROP),<br />
� Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete,<br />
� geschützte Biotope gem. § 28a NNatschG,<br />
� geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 28 NNatSchG,<br />
� Naturdenkmale gem. § 27 NNatSchG,<br />
� gesetzlich festgelegte bzw. geplante Überschwemmungsgebiete.<br />
Innerhalb dieser Bereiche sollten Bauflächen nach Möglichkeit nicht dargestellt werden, da<br />
sich<br />
eine bauliche Nutzung nicht oder nur sehr schwer mit den zu berücksichtigenden<br />
Anforderungen<br />
und den vorhandenen - vorwiegend naturräumlichen - Qualitäten vereinbaren ließe.<br />
Des weiteren würde das naturschutzrechtliche Kompensationserfordernis bei baulichen<br />
Eingriffen<br />
auf Flächen mit hohem Wert für Natur und Landschaft (z.B. Waldflächen) ein<br />
Maß<br />
erreichen, das eine bauliche Nutzung in der Regel nicht mehr wirtschaftlich darstellbar erscheinen<br />
ließe.<br />
13.3.2<br />
Einschränkungsbereiche<br />
Als<br />
Einschränkungsbereiche wurden folgende Flächen angenommen:<br />
� Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, Erholung oder für die Landwirtschaft<br />
(gem. RROP)<br />
� Schutzwürdige Gebiete für die Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten<br />
(gem. Landschaftsrahmenplan Landkreis. Osnabrück)<br />
� Wasserschutzgebiete Zonen II und III<br />
� Bereiche mit Vorbelastungen durch Verkehrslärm (gem. Schallimmissionsplan)<br />
� Bereiche mit erheblichen landwirtschaftlichen Immissionseinflüssen (gem. Fachgutachten<br />
der Landwirtschaftskammer Weser-Ems)<br />
Die<br />
Einschränkungen, die sich für die bauliche Nutzung dieser Bereiche ergeben, sind unter<br />
schiedlicher<br />
Natur. Die Ausweisung von Bauflächen sollte hier nicht generell ausgeschlossen<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc