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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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128 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />

In entsprechenden Übersichtsplänen sind die Ausschluss- und Einschränkungsbereiche für<br />

die einzelnen <strong>Stadt</strong>teile dargestellt worden. Bereiche ohne farbige Hinterlegung sind somit<br />

von<br />

den o.g. einschränkenden bzw. ausschließenden Rahmenfaktoren nicht betroffen. Mit<br />

Hilfe dieser „Weißplan“-Darstellung konnte zunächst ein erster Eindruck über die Verteilung<br />

von geeigneten, bzw. weniger oder nicht geeigneten Standorten für eine Bauflächenentwicklung<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet gewonnen werden, so dass sich hierdurch bereits eine grobe Einschätzung<br />

der möglichen Anordnung neuer Bauflächen ergibt: Die nicht hinterlegten Flächen, die<br />

in aller Regel die bestehenden Siedlungsflächen unmittelbar umgeben, kommen für eine<br />

bauliche Entwicklung eher in Betracht als Flächen, die von einschränkenden Vorgaben oder<br />

Ausschlusskriterien<br />

betroffen sind.<br />

Die an den einzelnen Bauflächenstandorten vorliegenden Einschränkungs- oder Ausschlusskriterien<br />

werden in den diesem Erläuterungsbericht anliegenden Bauflächen-Standortprofilen<br />

grafisch und textlich dargestellt.<br />

13.3.1 Ausschlussbereiche<br />

Als Ausschlussbereiche wurden bei der Zusammenstellung<br />

der Rahmenvorgaben v.a. die<br />

folgenden Flächen definiert:<br />

� Vorranggebiete für Natur und Landschaft bzw.<br />

für ruhige Erholung (gem. RROP),<br />

� Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete,<br />

� geschützte Biotope gem. § 28a NNatschG,<br />

� geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 28 NNatSchG,<br />

� Naturdenkmale gem. § 27 NNatSchG,<br />

� gesetzlich festgelegte bzw. geplante Überschwemmungsgebiete.<br />

Innerhalb dieser Bereiche sollten Bauflächen nach Möglichkeit nicht dargestellt werden, da<br />

sich<br />

eine bauliche Nutzung nicht oder nur sehr schwer mit den zu berücksichtigenden<br />

Anforderungen<br />

und den vorhandenen - vorwiegend naturräumlichen - Qualitäten vereinbaren ließe.<br />

Des weiteren würde das naturschutzrechtliche Kompensationserfordernis bei baulichen<br />

Eingriffen<br />

auf Flächen mit hohem Wert für Natur und Landschaft (z.B. Waldflächen) ein<br />

Maß<br />

erreichen, das eine bauliche Nutzung in der Regel nicht mehr wirtschaftlich darstellbar erscheinen<br />

ließe.<br />

13.3.2<br />

Einschränkungsbereiche<br />

Als<br />

Einschränkungsbereiche wurden folgende Flächen angenommen:<br />

� Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, Erholung oder für die Landwirtschaft<br />

(gem. RROP)<br />

� Schutzwürdige Gebiete für die Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten<br />

(gem. Landschaftsrahmenplan Landkreis. Osnabrück)<br />

� Wasserschutzgebiete Zonen II und III<br />

� Bereiche mit Vorbelastungen durch Verkehrslärm (gem. Schallimmissionsplan)<br />

� Bereiche mit erheblichen landwirtschaftlichen Immissionseinflüssen (gem. Fachgutachten<br />

der Landwirtschaftskammer Weser-Ems)<br />

Die<br />

Einschränkungen, die sich für die bauliche Nutzung dieser Bereiche ergeben, sind unter<br />

schiedlicher<br />

Natur. Die Ausweisung von Bauflächen sollte hier nicht generell ausgeschlossen<br />

INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc

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