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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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78 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />

Im Schutzstreifenbereich besteht ein grundsätzliches Bauverbot und ein Verbot sonstiger leitungsgefährdender<br />

Maßnahmen. Dazu zählt auch das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />

sowie das Setzen von tiefwurzelnden Pflanzen.<br />

Vor Beginn jeglicher Maßnahmen im Leitungsschutzbereich wird rechtzeitig, spätestens aber<br />

drei Tage vorher, Kontakt zur Betreibergesellschaft, zwecks Ermittlung der genauen Lage<br />

und Höhe der Leitung, aufgenommen. Die Schutzanweisungen für Erdöl- und Erdgasleitungen<br />

finden Beachtung.<br />

Weitere Erdgasleitungen bzw. damit verbundene Einrichtungen und Anlagen werden durch<br />

die PLEdoc Netzverwaltung GmbH im Auftrag der Ruhrgas AG Essen verwaltet. Es handelt<br />

sich<br />

im Bereich des Flächennutzungsplanes um die:<br />

1. Ferngasleitung Nr. 16/11/10 der Ruhrgas AG, DN 150 mit Betriebskabel, Schutzstreifenbereich<br />

8 m – die Leitung wird aus Maßstäblichen Gründen nicht in der Planzeichnung<br />

dargestellt, die Lage ist jedoch bekannt<br />

2. Ferngasleitung Nr. 58 der Ruhrgas AG, DN 1200, mit Betriebskabel, Schutzstreifenbreite<br />

10 m<br />

3.<br />

4.<br />

Kabelschutzrohranlage mit einliegendem Lichtwellenleiterkabeln der GasLINE Telekommunikationsgesellschaft<br />

deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co KG im<br />

Schutzstreifenbereich der Ferngasleitung Nr. 58<br />

Nachrichtenkabel Nr. 999/016/011 der Ruhrgas AG, Schutzstreifenbreite 1 m<br />

5. Ruhrgas/Mobiloil/BEB-Gemeinschaftsleitung Nr. 16/11, DN 600 mit Betriebskabel,<br />

Schutzstreifenbreite 8 m.<br />

Interessenwahrnehmung: Ruhrgas AG<br />

Den Hinweisen und Anregungen aus dem Merkblatt<br />

Flächennutzungsplänen wird wie folgt entsprochen:<br />

der Ruhrgas AG zur Aufstellung von<br />

Die Leitungsverläufe einschließlich der Schutzstreifenbreite sind in der Planzeichnung dargestellt<br />

(Ausnahme Nr. 1. s. o.). Im Schutzstreifen besteht Bauverbot. Leitungsgefährdende<br />

Einwirkungen sind nicht zulässig. Ein Streifen in Breite von je 2 m rechts und links der Leitung<br />

muss stockfrei bleiben. Kronenschluss ist zulässig.<br />

10.3 Stromversorgung<br />

Die Stromversorgung erfolgt durch die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Melle</strong> sind verschiedene 220 kV-, 110 kV– und 30 kV-Freileitungen mit<br />

den dazugehörigen Umspannstationen<br />

vorhanden.<br />

Lage und Verlauf dieser Einrichtungen wurden nach Angabe der RWE in die Planzeichnung<br />

übernommen;<br />

die tatsächliche exakte Lage der Leitungsachsen und damit das Leitungsrecht<br />

ergeben sich allein aus der Örtlichkeit.<br />

INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc

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