Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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78 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
Im Schutzstreifenbereich besteht ein grundsätzliches Bauverbot und ein Verbot sonstiger leitungsgefährdender<br />
Maßnahmen. Dazu zählt auch das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />
sowie das Setzen von tiefwurzelnden Pflanzen.<br />
Vor Beginn jeglicher Maßnahmen im Leitungsschutzbereich wird rechtzeitig, spätestens aber<br />
drei Tage vorher, Kontakt zur Betreibergesellschaft, zwecks Ermittlung der genauen Lage<br />
und Höhe der Leitung, aufgenommen. Die Schutzanweisungen für Erdöl- und Erdgasleitungen<br />
finden Beachtung.<br />
Weitere Erdgasleitungen bzw. damit verbundene Einrichtungen und Anlagen werden durch<br />
die PLEdoc Netzverwaltung GmbH im Auftrag der Ruhrgas AG Essen verwaltet. Es handelt<br />
sich<br />
im Bereich des Flächennutzungsplanes um die:<br />
1. Ferngasleitung Nr. 16/11/10 der Ruhrgas AG, DN 150 mit Betriebskabel, Schutzstreifenbereich<br />
8 m – die Leitung wird aus Maßstäblichen Gründen nicht in der Planzeichnung<br />
dargestellt, die Lage ist jedoch bekannt<br />
2. Ferngasleitung Nr. 58 der Ruhrgas AG, DN 1200, mit Betriebskabel, Schutzstreifenbreite<br />
10 m<br />
3.<br />
4.<br />
Kabelschutzrohranlage mit einliegendem Lichtwellenleiterkabeln der GasLINE Telekommunikationsgesellschaft<br />
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co KG im<br />
Schutzstreifenbereich der Ferngasleitung Nr. 58<br />
Nachrichtenkabel Nr. 999/016/011 der Ruhrgas AG, Schutzstreifenbreite 1 m<br />
5. Ruhrgas/Mobiloil/BEB-Gemeinschaftsleitung Nr. 16/11, DN 600 mit Betriebskabel,<br />
Schutzstreifenbreite 8 m.<br />
Interessenwahrnehmung: Ruhrgas AG<br />
Den Hinweisen und Anregungen aus dem Merkblatt<br />
Flächennutzungsplänen wird wie folgt entsprochen:<br />
der Ruhrgas AG zur Aufstellung von<br />
Die Leitungsverläufe einschließlich der Schutzstreifenbreite sind in der Planzeichnung dargestellt<br />
(Ausnahme Nr. 1. s. o.). Im Schutzstreifen besteht Bauverbot. Leitungsgefährdende<br />
Einwirkungen sind nicht zulässig. Ein Streifen in Breite von je 2 m rechts und links der Leitung<br />
muss stockfrei bleiben. Kronenschluss ist zulässig.<br />
10.3 Stromversorgung<br />
Die Stromversorgung erfolgt durch die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Melle</strong> sind verschiedene 220 kV-, 110 kV– und 30 kV-Freileitungen mit<br />
den dazugehörigen Umspannstationen<br />
vorhanden.<br />
Lage und Verlauf dieser Einrichtungen wurden nach Angabe der RWE in die Planzeichnung<br />
übernommen;<br />
die tatsächliche exakte Lage der Leitungsachsen und damit das Leitungsrecht<br />
ergeben sich allein aus der Örtlichkeit.<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc