Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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134 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
-<br />
nicht ratsam erscheinen lassen (Überschwemmungsgebiet der Else, Gebiet mit besonderer<br />
Bedeutung für Erholung, Natur und Landschaft sowie für Landwirtschaft).<br />
Im Westen grenzen der Überschwemmungsraum der Else sowie ein Vorranggebiet für<br />
Natur und Landschaft an das bestehende Gewerbegebiet an. Eine Entwicklung in diese<br />
Richtung ist insoweit als ausgeschlossen anzusehen.<br />
Zusammenfassende<br />
Bewertung:<br />
Der Gewerbestandort an der BAB-Anschlussstelle Gesmold eignet sich aufgrund der festge-<br />
stellten<br />
einschränkenden Rahmenbedingungen kaum für eine umfangreiche weitere Aus-<br />
dehnung.<br />
13. 4.3.2 BAB-Anschlussstelle <strong>Melle</strong> (Drantum)<br />
Im Nahbereich der Anschlussstelle befinden sich sowohl nördlich als auch südlich der BAB<br />
30 kleinere Gewerbegebietsansätze. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Anschlussstelle<br />
ist eine sehr günstige verkehrliche Anbindung dieser Standorte gegeben. Der südlich gele-<br />
gene<br />
Bereich wurde durch die 106. Änderung des FNP im Parallelverfahren zur Aufstellung<br />
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
(„Firmenzentrale <strong>Melle</strong>“) überplant.<br />
Die Standorteignung des Bereiches wird im Wesentlichen durch die folgende Faktoren bestimmt:<br />
- Nordöstlich der bestehenden Gebiete schließen sich Wohn- sowie Mischgebietsbereiche<br />
an, die eine weitere Ausdehnung der gewerblichen Nutzungen verhindern.<br />
- Im Nordwesten (westlich der Westumgehung) wird die Möglichkeit einer großflächigen<br />
baulichen Nutzung durch den Verlauf der L 108 (Allendorfer Straße), der<br />
K 228 (Gesmolder<br />
Straße) sowie durch bestehende Wohngebäude im Außenbereich beschränkt.<br />
- Südlich der BAB 30 befinden sich Freiraumbereiche, deren Eignung für eine baulichgewerbliche<br />
Nutzung im wesentlichen lediglich durch eine Ausweisung als Gebiet mit besonderer<br />
Bedeutung für Landwirtschaft eingeschränkt wird. Für den durch die 106. Änderung<br />
des FNP ausgewiesenen Ansatz ist daher eine umfangreiche Ausweisung in westlicher<br />
Richtung vorstellbar; hier sind zwischen L 94 (Wellingholzhausener Straße) und L<br />
108 (Allendorfer Straße) umfangreiche Flächen ohne wesentliche weitere<br />
Einschränkungsfaktoren<br />
vorhanden. Prinzipiell gilt die Eignung ebenfalls für den Bereich<br />
südöstlich der L 94 (Wellingholzhausener Straße) südlich des Sondergebietsstandortes<br />
Hotel; hier wird jedoch die mögliche Ausdehnung nach Osten durch das Überschwemmungsgebiet<br />
des Laerbaches eingeschränkt. Die verkehrliche Anbindung des Bereiches<br />
ist als sehr günstig zu bewerten. Einschränkungen hinsichtlich des Immissionsschutzes<br />
ergeben sich durch die Nähe zur BAB 30 für die Möglichkeit der Ansiedlung von Büround<br />
betriebszugehörigen Wohnnutzungen; diese könnten jedoch ab einem noch zu bestimmenden<br />
Abstand von der BAB errichtet sowie ggf.<br />
zur schallabgewandten Seite der<br />
Gebäude orientiert werden.<br />
Zusammenfassende<br />
Bewertung:<br />
Der Gewerbestandort an der BAB-Anschlussstelle <strong>Melle</strong>-Mitte (Drantum) weist im Bereich<br />
südlich<br />
der BAB 30 insgesamt sehr günstige Standortbedingungen für die Entwicklung weiterer<br />
Gewerbeflächen auf.<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc