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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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134 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />

-<br />

nicht ratsam erscheinen lassen (Überschwemmungsgebiet der Else, Gebiet mit besonderer<br />

Bedeutung für Erholung, Natur und Landschaft sowie für Landwirtschaft).<br />

Im Westen grenzen der Überschwemmungsraum der Else sowie ein Vorranggebiet für<br />

Natur und Landschaft an das bestehende Gewerbegebiet an. Eine Entwicklung in diese<br />

Richtung ist insoweit als ausgeschlossen anzusehen.<br />

Zusammenfassende<br />

Bewertung:<br />

Der Gewerbestandort an der BAB-Anschlussstelle Gesmold eignet sich aufgrund der festge-<br />

stellten<br />

einschränkenden Rahmenbedingungen kaum für eine umfangreiche weitere Aus-<br />

dehnung.<br />

13. 4.3.2 BAB-Anschlussstelle <strong>Melle</strong> (Drantum)<br />

Im Nahbereich der Anschlussstelle befinden sich sowohl nördlich als auch südlich der BAB<br />

30 kleinere Gewerbegebietsansätze. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Anschlussstelle<br />

ist eine sehr günstige verkehrliche Anbindung dieser Standorte gegeben. Der südlich gele-<br />

gene<br />

Bereich wurde durch die 106. Änderung des FNP im Parallelverfahren zur Aufstellung<br />

eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

(„Firmenzentrale <strong>Melle</strong>“) überplant.<br />

Die Standorteignung des Bereiches wird im Wesentlichen durch die folgende Faktoren bestimmt:<br />

- Nordöstlich der bestehenden Gebiete schließen sich Wohn- sowie Mischgebietsbereiche<br />

an, die eine weitere Ausdehnung der gewerblichen Nutzungen verhindern.<br />

- Im Nordwesten (westlich der Westumgehung) wird die Möglichkeit einer großflächigen<br />

baulichen Nutzung durch den Verlauf der L 108 (Allendorfer Straße), der<br />

K 228 (Gesmolder<br />

Straße) sowie durch bestehende Wohngebäude im Außenbereich beschränkt.<br />

- Südlich der BAB 30 befinden sich Freiraumbereiche, deren Eignung für eine baulichgewerbliche<br />

Nutzung im wesentlichen lediglich durch eine Ausweisung als Gebiet mit besonderer<br />

Bedeutung für Landwirtschaft eingeschränkt wird. Für den durch die 106. Änderung<br />

des FNP ausgewiesenen Ansatz ist daher eine umfangreiche Ausweisung in westlicher<br />

Richtung vorstellbar; hier sind zwischen L 94 (Wellingholzhausener Straße) und L<br />

108 (Allendorfer Straße) umfangreiche Flächen ohne wesentliche weitere<br />

Einschränkungsfaktoren<br />

vorhanden. Prinzipiell gilt die Eignung ebenfalls für den Bereich<br />

südöstlich der L 94 (Wellingholzhausener Straße) südlich des Sondergebietsstandortes<br />

Hotel; hier wird jedoch die mögliche Ausdehnung nach Osten durch das Überschwemmungsgebiet<br />

des Laerbaches eingeschränkt. Die verkehrliche Anbindung des Bereiches<br />

ist als sehr günstig zu bewerten. Einschränkungen hinsichtlich des Immissionsschutzes<br />

ergeben sich durch die Nähe zur BAB 30 für die Möglichkeit der Ansiedlung von Büround<br />

betriebszugehörigen Wohnnutzungen; diese könnten jedoch ab einem noch zu bestimmenden<br />

Abstand von der BAB errichtet sowie ggf.<br />

zur schallabgewandten Seite der<br />

Gebäude orientiert werden.<br />

Zusammenfassende<br />

Bewertung:<br />

Der Gewerbestandort an der BAB-Anschlussstelle <strong>Melle</strong>-Mitte (Drantum) weist im Bereich<br />

südlich<br />

der BAB 30 insgesamt sehr günstige Standortbedingungen für die Entwicklung weiterer<br />

Gewerbeflächen auf.<br />

INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc

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