Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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156 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
16 Sonstige Belange<br />
16.1 Bodenschätze<br />
Wie bereits im Kapitel 5.1.1 Plandarstellungen des RROP festgestellt wurde, befinden sich<br />
auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> östlich der Ortslage Buer ein durch das RROP festgelegtes<br />
Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung (Sand) und südöstlich der Ortslage Wellingholzhau-<br />
sen ein Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (Naturstein).<br />
Die Rohstoffgewinnungsgebiete<br />
sind nicht in der Planzeichnung des FNP dargestellt, es wird auf das RROP verwiesen.<br />
In der Erläuterung führt der Textteil des RROP Entwurf 2002 zu Vorsorgegebieten für Rohstoffgewinnung<br />
aus:<br />
„D 3.4 Rohstoffgewinnung<br />
01 In der Zeichnerischen Darstellung sind Lagerstätten von lokaler bis regionaler volkswirtschaftlicher<br />
Bedeutung als Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung festgelegt.<br />
Da einheimische Rohstoffe in oberflächennahen Lagerstätten nur in begrenzten, endlichen<br />
Mengen zur Verfügung stehen, wird von vielen Seiten die rechtzeitige planerische Berücksichtigung<br />
der nutzbaren Rohstoffvorkommen als eine Schutzmöglichkeit angesehen. Zu<br />
diesem Zweck hat das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung die wichtigsten Lagerstätten<br />
schwerpunktmäßig erfasst, abgegrenzt und vergleichend bewertet und in Rohstoffsicherungskarten<br />
(1 : 25.000) dargestellt. Hierbei werden nach der volkswirtschaftlichen<br />
Bedeutung der Lagerstätten unterschieden:<br />
- Gebiete mit Lagerstätten 1. Ordnung: Oberflächennahe Lagerstätten von besonderer<br />
volkswirtschaftlicher Bedeutung<br />
- Gebiete mit Lagerstätten 2. Ordnung: Oberflächennahe Lagerstätten von volkswirtschaftlicher<br />
Bedeutung.<br />
Die als Vorsorgegebiete dargestellten Flächen entsprechen in der Regel den Lagerstätten<br />
2.<br />
Ordnung.“<br />
Zu Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung heißt es:<br />
„02 Großflächige Rohstoffgewinnungsgebiete von überregionaler volkswirtschaftlicher<br />
Bedeutung sind in der Zeichnerischen Darstellung als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />
festgelegt<br />
Die als Vorranggebiete dargestellten<br />
Flächen entsprechen in der Regel den Lagerstätten 1.<br />
Ordnung.<br />
Sie besitzen eine überregionale volkswirtschaftliche Bedeutung.<br />
Die Flächeninanspruchnahme durch Abbauvorhaben lässt sich verringern durch Bevorzugung<br />
solcher mineralischer Baustoffe, deren Abbau flächensparend erfolgen kann und durch<br />
eine möglichst vollständige Gewinnung der Rohstoffe an den Abbaustandorten.<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc