Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 137<br />
- Südlich der Autobahntrasse befindet sich der geschlossene Ortskern des <strong>Stadt</strong>teils mit<br />
Wohn- und gemischten Nutzungen. Dessen westlicher Bereich scheidet aufgrund der<br />
vorhandenen Bebauung und Nutzung ebenfalls für die Ausdehnung gewerblicher Nutzungen<br />
aus.<br />
- Der Bereich entlang der Spenger Straße südöstlich<br />
des Ortskerns wird bis zur <strong>Stadt</strong>-<br />
grenze (Verlauf der Else) bereits d erzeit von gewerblichen Nutzungen eingenommen.<br />
Der geltende Flächennutzungsplan sieht hierbei über die bestehenden<br />
Gewerbegebiete<br />
hinaus eine Erweiterung in südöstlicher Richtung vor. Diese Flächen sind derzeit noch<br />
nicht vollständig erschlossen und bebaut. Aufgrund der vorgesehenen Erweiterung von<br />
Wohnsiedlungsflächen im Bereich südlich der bestehenden Ortslage sowie des östlich<br />
angrenzenden Überschwemmungsgebietes der Else kann sich eine<br />
gewerbliche Ent-<br />
wicklung im wesentlichen lediglich in linearer Form entlang der Spenger Straße vollziehen.<br />
Als Einschränkungen aus übergeordneten Planungen liegt hier lediglich die Ausweisung<br />
eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Landwirtschaft vor. Der Bereich östlich<br />
der Straße und südlich der geltenden Flächenausweisungen erscheint jedoch aufgrund<br />
seiner topografischen und naturräumlichen Gegebenheiten nicht für die Ansiedlung<br />
von Gewerbenutzungen geeignet und muss mit Hinsicht auf seine Bedeutung für den bearbeitenden<br />
landwirtschaftlichen Betrieb als nicht verfügbar angesehen werden. Westlich<br />
der Spenger Straße schließt sich südlich an die bestehenden Gewerbeflächen-Ausweisungen<br />
ein Bereich an, der bei entsprechendem Bedarf ggf. für eine<br />
eingeschränkte<br />
Erweiterung des Gewerbegebietes in Anspruch genommen werden könnte. Auch hier<br />
lassen sich jedoch weitere Einschränkungen feststellen, die insbesondere aus der topografisch-landschaftlichen<br />
Situation (Kuppenlage) sowie der Nachbarschaft zu bestehenden<br />
Außenbereichs-Wohngebäuden resultieren und somit die Standorteignung einschränken.<br />
Auch sollte eine städtebaulich ungünstige lineare<br />
Gewerbeentwicklung ent-<br />
lang der Spenger Straße beschränkt werden.<br />
Zusammenfassende Bewertung:<br />
Im Nahbereich der BAB-Anschlussstelle Rödinghausen / Bruchmühlen lassen sich – auch<br />
bei einer<br />
Verbesserung der derzeit ungünstigen Verkehrsanbindung der Gewerbegebiete –<br />
nur<br />
geringe Flächenpotentiale für ausgedehnte weitere gewerbliche Bauflächen ausmachen.<br />
Der Bereich südöstlich der Ortslage bietet<br />
sich u.U. für eine Arrondierung der bestehenden<br />
Nutzungen an; die Entwicklungsfähigkeit<br />
des Standortes wird jedoch durch die topografischen<br />
und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten deutlich eingeschränkt.<br />
13.4.3.6<br />
Zusammenfassung<br />
Von den untersuchten Standorten im Nahbereich der fünf relevanten Anschlussstellen der<br />
BAB 30 lassen sich zwei Bereiche herausstellen, die eine städtebauliche Eignung für die Etablierung<br />
umfangreicher und langfristig entwicklungsfähiger Gewerbeflächen aufweisen.<br />
Hierbei<br />
handelt es sich um die Flächen an den Anschlussstellen<br />
<strong>Melle</strong> (Drantum) sowie<br />
Riemsloh. Während die Ausweisung gewerblicher Bauflächen im Bereich <strong>Melle</strong> (Drantum)<br />
als eine Erweiterung der bereits durch die 106. Änderung des FNP dargestellten Baufläche<br />
vollzogen würde, stellt die potentielle Gewerbefläche in Riemsloh einen vollständig neuen,<br />
isolierten Nutzungsansatz ohne räumliche Anlehnung an geltende FNP-Ausweisungen dar.<br />
Insoweit wären bei dieser Planung erhöhte Anforderungen an die Begründung der Standortentscheidung<br />
zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind auch die einschränkend wirksamen<br />
Standortfaktoren aus landwirtschaftlichen Belangen (Immissionen, Flächenverfügbar-<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG