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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 137<br />

- Südlich der Autobahntrasse befindet sich der geschlossene Ortskern des <strong>Stadt</strong>teils mit<br />

Wohn- und gemischten Nutzungen. Dessen westlicher Bereich scheidet aufgrund der<br />

vorhandenen Bebauung und Nutzung ebenfalls für die Ausdehnung gewerblicher Nutzungen<br />

aus.<br />

- Der Bereich entlang der Spenger Straße südöstlich<br />

des Ortskerns wird bis zur <strong>Stadt</strong>-<br />

grenze (Verlauf der Else) bereits d erzeit von gewerblichen Nutzungen eingenommen.<br />

Der geltende Flächennutzungsplan sieht hierbei über die bestehenden<br />

Gewerbegebiete<br />

hinaus eine Erweiterung in südöstlicher Richtung vor. Diese Flächen sind derzeit noch<br />

nicht vollständig erschlossen und bebaut. Aufgrund der vorgesehenen Erweiterung von<br />

Wohnsiedlungsflächen im Bereich südlich der bestehenden Ortslage sowie des östlich<br />

angrenzenden Überschwemmungsgebietes der Else kann sich eine<br />

gewerbliche Ent-<br />

wicklung im wesentlichen lediglich in linearer Form entlang der Spenger Straße vollziehen.<br />

Als Einschränkungen aus übergeordneten Planungen liegt hier lediglich die Ausweisung<br />

eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Landwirtschaft vor. Der Bereich östlich<br />

der Straße und südlich der geltenden Flächenausweisungen erscheint jedoch aufgrund<br />

seiner topografischen und naturräumlichen Gegebenheiten nicht für die Ansiedlung<br />

von Gewerbenutzungen geeignet und muss mit Hinsicht auf seine Bedeutung für den bearbeitenden<br />

landwirtschaftlichen Betrieb als nicht verfügbar angesehen werden. Westlich<br />

der Spenger Straße schließt sich südlich an die bestehenden Gewerbeflächen-Ausweisungen<br />

ein Bereich an, der bei entsprechendem Bedarf ggf. für eine<br />

eingeschränkte<br />

Erweiterung des Gewerbegebietes in Anspruch genommen werden könnte. Auch hier<br />

lassen sich jedoch weitere Einschränkungen feststellen, die insbesondere aus der topografisch-landschaftlichen<br />

Situation (Kuppenlage) sowie der Nachbarschaft zu bestehenden<br />

Außenbereichs-Wohngebäuden resultieren und somit die Standorteignung einschränken.<br />

Auch sollte eine städtebaulich ungünstige lineare<br />

Gewerbeentwicklung ent-<br />

lang der Spenger Straße beschränkt werden.<br />

Zusammenfassende Bewertung:<br />

Im Nahbereich der BAB-Anschlussstelle Rödinghausen / Bruchmühlen lassen sich – auch<br />

bei einer<br />

Verbesserung der derzeit ungünstigen Verkehrsanbindung der Gewerbegebiete –<br />

nur<br />

geringe Flächenpotentiale für ausgedehnte weitere gewerbliche Bauflächen ausmachen.<br />

Der Bereich südöstlich der Ortslage bietet<br />

sich u.U. für eine Arrondierung der bestehenden<br />

Nutzungen an; die Entwicklungsfähigkeit<br />

des Standortes wird jedoch durch die topografischen<br />

und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten deutlich eingeschränkt.<br />

13.4.3.6<br />

Zusammenfassung<br />

Von den untersuchten Standorten im Nahbereich der fünf relevanten Anschlussstellen der<br />

BAB 30 lassen sich zwei Bereiche herausstellen, die eine städtebauliche Eignung für die Etablierung<br />

umfangreicher und langfristig entwicklungsfähiger Gewerbeflächen aufweisen.<br />

Hierbei<br />

handelt es sich um die Flächen an den Anschlussstellen<br />

<strong>Melle</strong> (Drantum) sowie<br />

Riemsloh. Während die Ausweisung gewerblicher Bauflächen im Bereich <strong>Melle</strong> (Drantum)<br />

als eine Erweiterung der bereits durch die 106. Änderung des FNP dargestellten Baufläche<br />

vollzogen würde, stellt die potentielle Gewerbefläche in Riemsloh einen vollständig neuen,<br />

isolierten Nutzungsansatz ohne räumliche Anlehnung an geltende FNP-Ausweisungen dar.<br />

Insoweit wären bei dieser Planung erhöhte Anforderungen an die Begründung der Standortentscheidung<br />

zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind auch die einschränkend wirksamen<br />

Standortfaktoren aus landwirtschaftlichen Belangen (Immissionen, Flächenverfügbar-<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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