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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 141<br />

- Sporteinrichtungen – Freizeitinfrastruktur<br />

- Gesundheitswesen<br />

- Kulturelle Einrichtungen<br />

- Sonstige öffentliche Grünflächen – Spielplätze – Friedhöfe u.ä.<br />

sind in der Regel in allen Baugebietskategorien, vornehmlich in gemischten Bauflächen und<br />

Wohnbauflächen allgemein oder zumindest ausnahmsweise zulässig.<br />

Es bedarf hierzu keiner Standortentscheidung und konkreten Zuweisung auf Flächennutzungsplanebene,<br />

wenn nicht besondere Anforderungen zur Größe, zum Flächenzuschnitt,<br />

zur verkehrlichen Erreichbarkeit etc. bestehen, die eine Nutzungszuweisung konkreterer Art<br />

schon im Flächennutzungsplan erforderlich machen. Die detaillierte Flächenzuweisung und<br />

Standortentscheidung<br />

ist Aufgabe der Einzelfallplanung bzw. der verbindlichen Bauleitpla-<br />

nung, vor allem auch unter fach- und nutzungsspezifischen Anforderungen.<br />

In allen <strong>Stadt</strong>teilen stehen in den Ortskernbereichen bzw. Siedlungsmittelpunkten umfangreiche<br />

gemischte Bauflächen zur Verfügung, die entsprechende Nutzungsentwicklungen<br />

er-<br />

möglichen.<br />

Im Bereich der Schulstandorte wird derzeit davon ausgegangen, dass die Flächendarstellungen<br />

lt. bisherigem Flächennutzungsplan ausreichen, also keine Nutzungserweiterungen erforderlich<br />

sind, zumal in verschiedenen Bereichen noch Entwicklungsmöglichkeiten bestehen.<br />

In einzelnen sektoralen Bereichen (z.B. Friedhof Gesmold, einzelne Sportflächen) sind neue<br />

Standorte<br />

oder Erweiterungen von Darstellungen aufgenommen worden, die der absehbaren<br />

Bedarfslage<br />

gerecht werden.<br />

Die<br />

Darstellungen reichen für die absehbare Bedarfslage im zeitlichen Horizont des Flächennutzungsplanes<br />

von ca. 10 – 15 Jahren aus.<br />

13. 4.6 Aufhebung vorhandener Bauflächen<br />

Einige Bauflächen, die sich in der Vergangenheit<br />

– aus unterschiedlichsten Gründen - nicht<br />

realisieren<br />

ließen, werden im Rahmen<br />

der Flächennutzungsplan - <strong>Neuaufstellung</strong> aufgeho-<br />

ben. Soweit sich diese Flächen am Rand der Ortslagen befinden, z.B. in Oldendorf, und derzeit<br />

als Acker, Grünland, o.ä. genutzt werden, werden diese Flächen zukünftig wieder als<br />

Flächen<br />

für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Aufzuhebende Bauflächen innerhalb von Siedlungsbereichen – meist derzeit Brachflächen –<br />

z. B.<br />

in Riemsloh, können nicht sinnvoll durch die Landwirtschaft genutzt werden. Deshalb<br />

werden<br />

diese Flächen als Grünflächen dargestellt und tragen z.B. durch eine parkartige Ges-<br />

taltung<br />

zu einer Verbesserung des Ortsbilds und des Kleinklimas bei. Nicht zuletzt dient die<br />

Aufhebung<br />

bestehender<br />

Bauflächen auch der statistischen Regulierung der Bedarfsdeckung<br />

bzw. einem bedarfsgerechten und realisierbaren Flächenumfang.<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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