Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 141<br />
- Sporteinrichtungen – Freizeitinfrastruktur<br />
- Gesundheitswesen<br />
- Kulturelle Einrichtungen<br />
- Sonstige öffentliche Grünflächen – Spielplätze – Friedhöfe u.ä.<br />
sind in der Regel in allen Baugebietskategorien, vornehmlich in gemischten Bauflächen und<br />
Wohnbauflächen allgemein oder zumindest ausnahmsweise zulässig.<br />
Es bedarf hierzu keiner Standortentscheidung und konkreten Zuweisung auf Flächennutzungsplanebene,<br />
wenn nicht besondere Anforderungen zur Größe, zum Flächenzuschnitt,<br />
zur verkehrlichen Erreichbarkeit etc. bestehen, die eine Nutzungszuweisung konkreterer Art<br />
schon im Flächennutzungsplan erforderlich machen. Die detaillierte Flächenzuweisung und<br />
Standortentscheidung<br />
ist Aufgabe der Einzelfallplanung bzw. der verbindlichen Bauleitpla-<br />
nung, vor allem auch unter fach- und nutzungsspezifischen Anforderungen.<br />
In allen <strong>Stadt</strong>teilen stehen in den Ortskernbereichen bzw. Siedlungsmittelpunkten umfangreiche<br />
gemischte Bauflächen zur Verfügung, die entsprechende Nutzungsentwicklungen<br />
er-<br />
möglichen.<br />
Im Bereich der Schulstandorte wird derzeit davon ausgegangen, dass die Flächendarstellungen<br />
lt. bisherigem Flächennutzungsplan ausreichen, also keine Nutzungserweiterungen erforderlich<br />
sind, zumal in verschiedenen Bereichen noch Entwicklungsmöglichkeiten bestehen.<br />
In einzelnen sektoralen Bereichen (z.B. Friedhof Gesmold, einzelne Sportflächen) sind neue<br />
Standorte<br />
oder Erweiterungen von Darstellungen aufgenommen worden, die der absehbaren<br />
Bedarfslage<br />
gerecht werden.<br />
Die<br />
Darstellungen reichen für die absehbare Bedarfslage im zeitlichen Horizont des Flächennutzungsplanes<br />
von ca. 10 – 15 Jahren aus.<br />
13. 4.6 Aufhebung vorhandener Bauflächen<br />
Einige Bauflächen, die sich in der Vergangenheit<br />
– aus unterschiedlichsten Gründen - nicht<br />
realisieren<br />
ließen, werden im Rahmen<br />
der Flächennutzungsplan - <strong>Neuaufstellung</strong> aufgeho-<br />
ben. Soweit sich diese Flächen am Rand der Ortslagen befinden, z.B. in Oldendorf, und derzeit<br />
als Acker, Grünland, o.ä. genutzt werden, werden diese Flächen zukünftig wieder als<br />
Flächen<br />
für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
Aufzuhebende Bauflächen innerhalb von Siedlungsbereichen – meist derzeit Brachflächen –<br />
z. B.<br />
in Riemsloh, können nicht sinnvoll durch die Landwirtschaft genutzt werden. Deshalb<br />
werden<br />
diese Flächen als Grünflächen dargestellt und tragen z.B. durch eine parkartige Ges-<br />
taltung<br />
zu einer Verbesserung des Ortsbilds und des Kleinklimas bei. Nicht zuletzt dient die<br />
Aufhebung<br />
bestehender<br />
Bauflächen auch der statistischen Regulierung der Bedarfsdeckung<br />
bzw. einem bedarfsgerechten und realisierbaren Flächenumfang.<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG