Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 31<br />
Der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> wird standortbezogen die besondere Entwicklungsaufgabe „Erholung“ zugewiesen.<br />
Die Anwendung dieses Planzeichens dient nicht nur dazu, geeignete Standorte für Erholungsflächen<br />
und Erholungseinrichtungen zu sichern, sondern auch dazu, diese voraus-<br />
schauend<br />
vor Beeinträchtigungen durch konkurrierende Nutzungen zu schützen. Zu beach-<br />
ten ist, dass die regionalplanerische Verantwortung nicht nur in der bloßen Standortsiche-<br />
rung<br />
liegt, sondern dass die dazugehörenden Rahmenbedingungen regionalplanerisch ebenfalls<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
[. ..]<br />
Für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> werden keine „Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung“<br />
festgelgt. Daher gilt:<br />
05 An den übrigen Standorten ist die Siedlungsentwicklung auf die Auslastung vorhan-<br />
dener<br />
Versorgungseinrichtungen und auf den örtlichen Bedarf auszurichten. Die Ausweisung<br />
neuer Wohnbauflächen und neuer gewerblicher Bauflächen hat der zentralörtlichen Funktion<br />
und Größe der Gemeinde zu entsprechen. Neue Wohnbauflächen sind in das ÖPNV-Netz<br />
einzubinden.<br />
06<br />
Bei der Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen ist auf eine verträgliche und die<br />
Funktionsmischung unterstützende räumliche Nähe zu Wohngebieten einzuwirken.<br />
[...]<br />
08 Für die gezielte Weiterentwicklung von Einrichtungen<br />
zur Versorgung der Bevölke-<br />
rung<br />
und der Wirtschaft, von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von Freizeiteinrichtungen ist<br />
eine räumliche Bündelung notwendig. Gewachsene Siedlungsbereiche sind weiter zu entwickeln.<br />
Eine verstreute Siedlungstätigkeit in bisher unberührten<br />
Räumen ist zu vermeiden. Ei-<br />
ner<br />
Zersiedlung der Landschaft ist entgegenzuwirken.<br />
09 Der Innenentwicklung der Gemeinden ist vor einer Inanspruchnahme unbebauter<br />
Flächen im Außenbereich<br />
der Vorrang zu geben.<br />
10 Bereits vorhandene Industrie- und Gewerbeflächen sollen für neue Anlagenstandorte<br />
bevorzugt genutzt werden.<br />
Auf<br />
eine sinnvolle funktionale Verflechtung von Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe ist<br />
hinzuwirken.<br />
In diesem Zusammenhang ist einer Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben auf gewerblichen<br />
Flächen entgegenzuwirken und als nicht sinnvolle Nutzung zur funktionalen Verflechtung<br />
von Wohnen und Arbeiten einzustufen.<br />
[...]<br />
12<br />
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Osnabrück sollen für ihren Planungsraum<br />
Entwicklungsleitlinien<br />
aufstellen. Interkommunale Konzepte bzw. gemeindliche Entwicklungskonzepte<br />
sind dabei besonders zu berücksichtigen.<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG