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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 31<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> wird standortbezogen die besondere Entwicklungsaufgabe „Erholung“ zugewiesen.<br />

Die Anwendung dieses Planzeichens dient nicht nur dazu, geeignete Standorte für Erholungsflächen<br />

und Erholungseinrichtungen zu sichern, sondern auch dazu, diese voraus-<br />

schauend<br />

vor Beeinträchtigungen durch konkurrierende Nutzungen zu schützen. Zu beach-<br />

ten ist, dass die regionalplanerische Verantwortung nicht nur in der bloßen Standortsiche-<br />

rung<br />

liegt, sondern dass die dazugehörenden Rahmenbedingungen regionalplanerisch ebenfalls<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

[. ..]<br />

Für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> werden keine „Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung“<br />

festgelgt. Daher gilt:<br />

05 An den übrigen Standorten ist die Siedlungsentwicklung auf die Auslastung vorhan-<br />

dener<br />

Versorgungseinrichtungen und auf den örtlichen Bedarf auszurichten. Die Ausweisung<br />

neuer Wohnbauflächen und neuer gewerblicher Bauflächen hat der zentralörtlichen Funktion<br />

und Größe der Gemeinde zu entsprechen. Neue Wohnbauflächen sind in das ÖPNV-Netz<br />

einzubinden.<br />

06<br />

Bei der Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen ist auf eine verträgliche und die<br />

Funktionsmischung unterstützende räumliche Nähe zu Wohngebieten einzuwirken.<br />

[...]<br />

08 Für die gezielte Weiterentwicklung von Einrichtungen<br />

zur Versorgung der Bevölke-<br />

rung<br />

und der Wirtschaft, von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von Freizeiteinrichtungen ist<br />

eine räumliche Bündelung notwendig. Gewachsene Siedlungsbereiche sind weiter zu entwickeln.<br />

Eine verstreute Siedlungstätigkeit in bisher unberührten<br />

Räumen ist zu vermeiden. Ei-<br />

ner<br />

Zersiedlung der Landschaft ist entgegenzuwirken.<br />

09 Der Innenentwicklung der Gemeinden ist vor einer Inanspruchnahme unbebauter<br />

Flächen im Außenbereich<br />

der Vorrang zu geben.<br />

10 Bereits vorhandene Industrie- und Gewerbeflächen sollen für neue Anlagenstandorte<br />

bevorzugt genutzt werden.<br />

Auf<br />

eine sinnvolle funktionale Verflechtung von Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe ist<br />

hinzuwirken.<br />

In diesem Zusammenhang ist einer Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben auf gewerblichen<br />

Flächen entgegenzuwirken und als nicht sinnvolle Nutzung zur funktionalen Verflechtung<br />

von Wohnen und Arbeiten einzustufen.<br />

[...]<br />

12<br />

Die Städte und Gemeinden des Landkreises Osnabrück sollen für ihren Planungsraum<br />

Entwicklungsleitlinien<br />

aufstellen. Interkommunale Konzepte bzw. gemeindliche Entwicklungskonzepte<br />

sind dabei besonders zu berücksichtigen.<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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