Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
132 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />
nutzungen<br />
(z.B. auch alten- und singlegerechtes Wohnen) zu ermöglichen. Hierbei ist auch<br />
dem insgesamt steigenden Flächenbedarf des Einzelhandels Rechnung zu tragen:<br />
Um die<br />
Ansiedlung<br />
moderner Verkaufsstätten in den zentralen Ortslagen zu ermöglichen, sollten hier<br />
ausreichende Flächen mit entsprechender Nutzungszuweisung bereitgehalten werden.<br />
13. 4.3 Gewerbliche Bauflächen<br />
Gewerbliche Bauflächen werden leitbildgemäß<br />
schwerpunktmäßig in <strong>Melle</strong>- Mitte in der Nähe<br />
der Autobahn BAB A 30 ausgewiesen.<br />
In den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen erfolgt eine begrenzte Flächenausweisung für den Erhalt und<br />
die Entwicklung stadtteilbezogener Betriebe.<br />
Für die Ausweisung gewerblicher Schwerpunktstandorte an der Autobahn sind alternative<br />
Standorte untersucht worden, die über eine unmittelbare verkehrliche Anbindung an eine der<br />
fünf für das <strong>Melle</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet relevanten Anschlussstellen verfügen:<br />
- Gesmold (<strong>Stadt</strong>teil Gesmold)<br />
- <strong>Melle</strong>-Drantum (<strong>Stadt</strong>teil <strong>Melle</strong>-Mitte)<br />
- <strong>Melle</strong>-Altenmelle (<strong>Stadt</strong>teil <strong>Melle</strong>-Mitte)<br />
- Riemsloh (<strong>Stadt</strong>teil Riemsloh)<br />
- Rödinghausen<br />
/ Bruchmühlen<br />
Die Standorteignungen wurden zunächst vor allem anhand der Festlegungen aus überge-<br />
ordneten Planungen (Regionales Raumordnungsprogramm 1994 sowie Landschaftsrah<br />
menplan<br />
des Landkreises Osnabrück) sowie der darüber hinausgehend zu berücksichtigen-<br />
den Belange (topografische und naturräumliche Bedingungen, Immissionen/Emissionen,<br />
verkehrliche<br />
Anbindungsmöglichkeit, etc.) untersucht. Analog zu der generellen Bewertung<br />
von Bauflächen-Potentialstandorten im Strukturkonzept wurden hinsichtlich der Vorgaben<br />
aus<br />
übergeordneten Planungen Ausschluss- und Einschränkungsbereiche angenommen. Als<br />
Ausschlussbereiche wurden hierbei v.a. die folgenden Flächen definiert:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Vorranggebiete für Natur und Landschaft bzw. für ruhige Erholung (gem. RROP),<br />
Gebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur (gem. RROP),<br />
Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete,<br />
geschützte Biotope gem. § 28a NNatschG,<br />
geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 28 NNatSchG,<br />
Naturdenkmale gem. § 27 NNatSchG,<br />
gesetzlich festgelegte bzw. geplante Überschwemmungsgebiete,<br />
Flächen mit umfangreichem Waldbestand.<br />
Innerhalb<br />
dieser Bereiche sollten Bauflächen nach Möglichkeit nicht dargestellt werden, da<br />
sich eine bauliche Nutzung nicht oder nur sehr schwer mit den zu berücksichtigenden Anfor-<br />
deru<br />
ngen und den vorhandenen - vorwiegend naturräumlichen - Qualitäten vereinbaren lie-<br />
ße. Des weiteren würde das naturschutzrechtliche<br />
Kompensationserfordernis bei baulichen<br />
Eingriffen auf Flächen mit hohem Wert für Natur und Landschaft (z.B. umfangreiche Waldflächen)<br />
ein Maß erreichen, das für eine bauliche Nutzung in der Regel nicht mehr wirtschaftlich<br />
ist.<br />
INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc