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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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132 <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong><br />

nutzungen<br />

(z.B. auch alten- und singlegerechtes Wohnen) zu ermöglichen. Hierbei ist auch<br />

dem insgesamt steigenden Flächenbedarf des Einzelhandels Rechnung zu tragen:<br />

Um die<br />

Ansiedlung<br />

moderner Verkaufsstätten in den zentralen Ortslagen zu ermöglichen, sollten hier<br />

ausreichende Flächen mit entsprechender Nutzungszuweisung bereitgehalten werden.<br />

13. 4.3 Gewerbliche Bauflächen<br />

Gewerbliche Bauflächen werden leitbildgemäß<br />

schwerpunktmäßig in <strong>Melle</strong>- Mitte in der Nähe<br />

der Autobahn BAB A 30 ausgewiesen.<br />

In den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen erfolgt eine begrenzte Flächenausweisung für den Erhalt und<br />

die Entwicklung stadtteilbezogener Betriebe.<br />

Für die Ausweisung gewerblicher Schwerpunktstandorte an der Autobahn sind alternative<br />

Standorte untersucht worden, die über eine unmittelbare verkehrliche Anbindung an eine der<br />

fünf für das <strong>Melle</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet relevanten Anschlussstellen verfügen:<br />

- Gesmold (<strong>Stadt</strong>teil Gesmold)<br />

- <strong>Melle</strong>-Drantum (<strong>Stadt</strong>teil <strong>Melle</strong>-Mitte)<br />

- <strong>Melle</strong>-Altenmelle (<strong>Stadt</strong>teil <strong>Melle</strong>-Mitte)<br />

- Riemsloh (<strong>Stadt</strong>teil Riemsloh)<br />

- Rödinghausen<br />

/ Bruchmühlen<br />

Die Standorteignungen wurden zunächst vor allem anhand der Festlegungen aus überge-<br />

ordneten Planungen (Regionales Raumordnungsprogramm 1994 sowie Landschaftsrah<br />

menplan<br />

des Landkreises Osnabrück) sowie der darüber hinausgehend zu berücksichtigen-<br />

den Belange (topografische und naturräumliche Bedingungen, Immissionen/Emissionen,<br />

verkehrliche<br />

Anbindungsmöglichkeit, etc.) untersucht. Analog zu der generellen Bewertung<br />

von Bauflächen-Potentialstandorten im Strukturkonzept wurden hinsichtlich der Vorgaben<br />

aus<br />

übergeordneten Planungen Ausschluss- und Einschränkungsbereiche angenommen. Als<br />

Ausschlussbereiche wurden hierbei v.a. die folgenden Flächen definiert:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft bzw. für ruhige Erholung (gem. RROP),<br />

Gebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur (gem. RROP),<br />

Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete,<br />

geschützte Biotope gem. § 28a NNatschG,<br />

geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 28 NNatSchG,<br />

Naturdenkmale gem. § 27 NNatSchG,<br />

gesetzlich festgelegte bzw. geplante Überschwemmungsgebiete,<br />

Flächen mit umfangreichem Waldbestand.<br />

Innerhalb<br />

dieser Bereiche sollten Bauflächen nach Möglichkeit nicht dargestellt werden, da<br />

sich eine bauliche Nutzung nicht oder nur sehr schwer mit den zu berücksichtigenden Anfor-<br />

deru<br />

ngen und den vorhandenen - vorwiegend naturräumlichen - Qualitäten vereinbaren lie-<br />

ße. Des weiteren würde das naturschutzrechtliche<br />

Kompensationserfordernis bei baulichen<br />

Eingriffen auf Flächen mit hohem Wert für Natur und Landschaft (z.B. umfangreiche Waldflächen)<br />

ein Maß erreichen, das für eine bauliche Nutzung in der Regel nicht mehr wirtschaftlich<br />

ist.<br />

INGENIEURPLANUNG H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc

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