Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 135<br />
13.4.3.3 BAB-Anschlussstelle <strong>Melle</strong> - Altenmelle<br />
Im Nahbereich der Anschlussstelle befindet sich südlich der BAB 30 das Industrie- und Ge-<br />
werbegebiet<br />
Gerden. Die Schwierigkeiten der gewerblich-industriellen Entwicklung im Siedlungsbereich<br />
Gerden bestehen in einem teils sehr engen Nebeneinander von Wohnen und<br />
Gewerbe.<br />
Allerdings sind durch die Bestandssituation sowohl die Entwicklungsmöglichkeiten<br />
des Gewerbes eingeschränkt, wie auch Vorbelastungen des Wohnens vorhanden.<br />
Um die Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung in diesem Bereich zu klären –<br />
insbesondere<br />
die Lage, Größe und Zuordnung der einzelnen Bauflächen - ist als Beiplan<br />
zum Flächennutzungsplan eine städtebauliche Gesamtkonzeption in der Aussagenschärfe<br />
eines<br />
Bebauungsplan-Vorentwurfs mit einer differenzierten schalltechnischen Beurteilung er-<br />
stellt<br />
worden. Auf diese Ausarbeitung wird verwiesen.<br />
Zusammenfassende<br />
Bewertung:<br />
Durch<br />
die städtebauliche Gesamtkonzeption mit der dazugehörigen schalltechnischen Beur-<br />
teilung<br />
wird nachgewiesen, dass an diesem Standort sowohl die vorhandenen Wohnsied-<br />
lungsansätze<br />
wie auch das vorhandene Gewerbegebiet städtebaulich verträglich und nach-<br />
haltig<br />
weiterentwickelt werden können. Einzelheiten sind der städtebaulichen Gesamtkon-<br />
zeption<br />
zu entnehmen (siehe Anlage).<br />
13. 4.3.4 BAB-Anschlussstelle Riemsloh<br />
Im Nahbereich der Anschlussstelle befindet sich derzeit kein gewerblicher Standort. Die<br />
Ortslage<br />
Riemsloh mit einzelnen randlich gelegenen Gewerbegebieten liegt rd. 1,5 Km süd-<br />
lich der BAB 30. Insoweit könnten gewerbliche Nutzungen im unmittelbaren Umfeld der An-<br />
schlussstelle<br />
nur in Form eines neu zu auszuweisenden Ansatzes etabliert werden.<br />
Die Rahmenbedingungen hierfür werden durch die folgenden Determinanten bestimmt::<br />
- Nördlich der Anschlussstelle befinden sich zusammenhängende landschaftliche Freiräume<br />
im Gebiet der Else-Niederung, deren mögliche Inanspruchnahme ab einer Entfernung<br />
von rd. 200 m von der BAB durch das Überschwemmungsgebiet der Else eingeschränkt<br />
wird. Das RROP legt des weiteren hier ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für<br />
Landwirtschaft fest. Eine bauliche Nutzung müsste sich auf den unmittelbaren Nahbereich<br />
der BAB 30 beschränken und wäre daher nicht in nördlicher Richtung entwick-<br />
lungsfähig. Insoweit bieten sich die Flächen nicht für die Neuausweisung eines Gewerbestandortes<br />
an.<br />
- Die Flächen im Südosten der Anschlussstelle weisen im Nahbereich der Krukumer Straße<br />
lediglich geringe Einschränkungsfaktoren auf; zu beachten sind die hier befindlichen<br />
Außenbereichs-Wohngebäude, die unmittelbar südlich der BAB 30 gelegene Waldfläche<br />
sowie die östlich der Wellingstraße geltende Ausweisung als Gebiet mit besonderer Bedeutung<br />
für Landwirtschaft sowie Erholung. Die weitere Ausdehnung einer möglichen<br />
Baufläche würde jedoch im Süden und Osten durch geltende Landschaftsschutzgebiete<br />
sowie (im Osten) durch den Riemsloher Wald (Waldfläche, Vorranggebiet für Erholung,<br />
Gebiet mit besonderer Bedeutung für Forstwirtschaft) eingeschränkt. Zudem weist das<br />
Gelände in diesem Bereich eine relativ bewegte Topografie auf, die eine Ansiedlung gewerblicher<br />
Nutzungen u.U. erschweren kann.<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG