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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 135<br />

13.4.3.3 BAB-Anschlussstelle <strong>Melle</strong> - Altenmelle<br />

Im Nahbereich der Anschlussstelle befindet sich südlich der BAB 30 das Industrie- und Ge-<br />

werbegebiet<br />

Gerden. Die Schwierigkeiten der gewerblich-industriellen Entwicklung im Siedlungsbereich<br />

Gerden bestehen in einem teils sehr engen Nebeneinander von Wohnen und<br />

Gewerbe.<br />

Allerdings sind durch die Bestandssituation sowohl die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

des Gewerbes eingeschränkt, wie auch Vorbelastungen des Wohnens vorhanden.<br />

Um die Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung in diesem Bereich zu klären –<br />

insbesondere<br />

die Lage, Größe und Zuordnung der einzelnen Bauflächen - ist als Beiplan<br />

zum Flächennutzungsplan eine städtebauliche Gesamtkonzeption in der Aussagenschärfe<br />

eines<br />

Bebauungsplan-Vorentwurfs mit einer differenzierten schalltechnischen Beurteilung er-<br />

stellt<br />

worden. Auf diese Ausarbeitung wird verwiesen.<br />

Zusammenfassende<br />

Bewertung:<br />

Durch<br />

die städtebauliche Gesamtkonzeption mit der dazugehörigen schalltechnischen Beur-<br />

teilung<br />

wird nachgewiesen, dass an diesem Standort sowohl die vorhandenen Wohnsied-<br />

lungsansätze<br />

wie auch das vorhandene Gewerbegebiet städtebaulich verträglich und nach-<br />

haltig<br />

weiterentwickelt werden können. Einzelheiten sind der städtebaulichen Gesamtkon-<br />

zeption<br />

zu entnehmen (siehe Anlage).<br />

13. 4.3.4 BAB-Anschlussstelle Riemsloh<br />

Im Nahbereich der Anschlussstelle befindet sich derzeit kein gewerblicher Standort. Die<br />

Ortslage<br />

Riemsloh mit einzelnen randlich gelegenen Gewerbegebieten liegt rd. 1,5 Km süd-<br />

lich der BAB 30. Insoweit könnten gewerbliche Nutzungen im unmittelbaren Umfeld der An-<br />

schlussstelle<br />

nur in Form eines neu zu auszuweisenden Ansatzes etabliert werden.<br />

Die Rahmenbedingungen hierfür werden durch die folgenden Determinanten bestimmt::<br />

- Nördlich der Anschlussstelle befinden sich zusammenhängende landschaftliche Freiräume<br />

im Gebiet der Else-Niederung, deren mögliche Inanspruchnahme ab einer Entfernung<br />

von rd. 200 m von der BAB durch das Überschwemmungsgebiet der Else eingeschränkt<br />

wird. Das RROP legt des weiteren hier ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für<br />

Landwirtschaft fest. Eine bauliche Nutzung müsste sich auf den unmittelbaren Nahbereich<br />

der BAB 30 beschränken und wäre daher nicht in nördlicher Richtung entwick-<br />

lungsfähig. Insoweit bieten sich die Flächen nicht für die Neuausweisung eines Gewerbestandortes<br />

an.<br />

- Die Flächen im Südosten der Anschlussstelle weisen im Nahbereich der Krukumer Straße<br />

lediglich geringe Einschränkungsfaktoren auf; zu beachten sind die hier befindlichen<br />

Außenbereichs-Wohngebäude, die unmittelbar südlich der BAB 30 gelegene Waldfläche<br />

sowie die östlich der Wellingstraße geltende Ausweisung als Gebiet mit besonderer Bedeutung<br />

für Landwirtschaft sowie Erholung. Die weitere Ausdehnung einer möglichen<br />

Baufläche würde jedoch im Süden und Osten durch geltende Landschaftsschutzgebiete<br />

sowie (im Osten) durch den Riemsloher Wald (Waldfläche, Vorranggebiet für Erholung,<br />

Gebiet mit besonderer Bedeutung für Forstwirtschaft) eingeschränkt. Zudem weist das<br />

Gelände in diesem Bereich eine relativ bewegte Topografie auf, die eine Ansiedlung gewerblicher<br />

Nutzungen u.U. erschweren kann.<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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