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Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 129<br />

werden, unterliegt jedoch einem besonderen Abwägungserfordernis. Dies bedeutet, dass<br />

diese Flächen nur dann in Anspruch genommen werden sollten, wenn sie aus anderen<br />

Gründen (z.B. besonders günstige Lage im Ortszusammenhang, gute Erschließungsmöglichkeiten,<br />

mangelnde Verfügbarkeit von Alternativstandorten) als besonders geeignet er-<br />

scheinen,<br />

oder wenn nachgewiesen werden kann, dass die durch die o.g. Regelungen oder<br />

Ausweisungen bestimmten Funktionen der Bereiche durch eine bauliche Nutzung nicht oder<br />

nur<br />

unwesentlich beeinträchtigt werden.<br />

13.3.3 Definition von Bauland-Potentialflächen bzw. -Suchräumen<br />

Ein weiterer Arbeitsschritt in Richtung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs war die Zusammenstellung<br />

aller Flächen, die günstige Voraussetzungen für die Darstellung als Bauflächen<br />

aufweisen . Damit konnte ein Überblick über das gesamte<br />

(theoretisch)<br />

zur Verfügung<br />

stehende<br />

oder geeignete Flächenpotential gewonnen werden, wobei<br />

im weiteren Verfahren<br />

–<br />

insbesondere<br />

nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - eine abwägende Auswahl<br />

unter Beachtung aller städtebaulich relevanten Belange getroffen worden ist.<br />

13.4 Städtebauliche Planungsziele<br />

Städtebauliches Planungsziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> ist es, in den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen bedarfsge<br />

recht Bauflächen<br />

auszuweisen. Die Planung folgt den Grundsätzen des § 1 Baugesetzbuch.<br />

Die Entsch eidungen über die neuen Bauflächenstandorte sowie alle weiteren Einzelaspekte<br />

der Planung folgen dem Gru ndgedanken einer nachhaltigen städ tebaulichen Entwicklung<br />

für<br />

den zeitlichen Horizont<br />

des Flächennutzungsplanes von ca. 10 – 15 Jahren:<br />

Der ausgewiesene Bauflächenumfang gewährt einerseits ausreichende<br />

Spielräume für die<br />

Realisierung,<br />

überschreitet andererseits aber nicht die Obergrenzen des prognostizierten<br />

Bedarfs.<br />

Damit ist ein schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden sicherge-<br />

stellt. Aus naturräumlicher Sicht schützenswerte Bereiche werden nicht für die Siedlungsentwicklung<br />

in Anspruch genommen, insbesondere die Naturparke „Teutoburger Wald“ und<br />

„Wiehengebirge“ sowie die Hase- und die Else-Niederung. Dieser Planungsansatz gewähr-<br />

leistet<br />

eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte<br />

Bodennutzung und<br />

trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Melle</strong> zu schützen und zu entwickeln.<br />

Die Standorte für neue Wohnbauflächen sind so gewählt, dass möglichst geringe Immissionsbelastungen,<br />

z.B. durch Schall- aber auch Geruchsimmissionen, u.ä. auftreten. Gewerbliche<br />

Bauflächen sind innerhalb des Siedlungsgefüges so angeordnet, dass<br />

sie ausreichende<br />

Abstände zu vorhandenen und geplanten Wohnbauflächen<br />

aufweisen. Damit sind die Voraussetzungen<br />

für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Sicherheit der Wohnund<br />

Arbeitsbevölkerung geschaffen.<br />

Die geplanten Bauflächen schließen sich generell an vorhandene Siedlungsbereiche an und<br />

sind so angeordnet, dass kompakte Siedlungskörper entstehen bzw. erhalten bleiben. Bis<br />

auf wenige Ausnahmen vollzieht sich die Siedlungsentwicklung in den Ortslagen der jeweiligen<br />

<strong>Stadt</strong>teile. Die Verfestigung oder Entstehung von Splittersiedlungen wird vermieden.<br />

Ausnahmen bilden siedlungsgeschichtlich bedingte Einzelfälle, z.B. in den alten Orts- bzw.<br />

Dorfmittelpunkten ehemals selbstständiger Gemeinden (z.B. Dratum). Durch dieses Pla-<br />

H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG

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