Stadt Melle: ''Flächennutzungsplan Neuaufstellung 2004 ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> Flächennutzungsplan <strong>Neuaufstellung</strong> <strong>2004</strong> 129<br />
werden, unterliegt jedoch einem besonderen Abwägungserfordernis. Dies bedeutet, dass<br />
diese Flächen nur dann in Anspruch genommen werden sollten, wenn sie aus anderen<br />
Gründen (z.B. besonders günstige Lage im Ortszusammenhang, gute Erschließungsmöglichkeiten,<br />
mangelnde Verfügbarkeit von Alternativstandorten) als besonders geeignet er-<br />
scheinen,<br />
oder wenn nachgewiesen werden kann, dass die durch die o.g. Regelungen oder<br />
Ausweisungen bestimmten Funktionen der Bereiche durch eine bauliche Nutzung nicht oder<br />
nur<br />
unwesentlich beeinträchtigt werden.<br />
13.3.3 Definition von Bauland-Potentialflächen bzw. -Suchräumen<br />
Ein weiterer Arbeitsschritt in Richtung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs war die Zusammenstellung<br />
aller Flächen, die günstige Voraussetzungen für die Darstellung als Bauflächen<br />
aufweisen . Damit konnte ein Überblick über das gesamte<br />
(theoretisch)<br />
zur Verfügung<br />
stehende<br />
oder geeignete Flächenpotential gewonnen werden, wobei<br />
im weiteren Verfahren<br />
–<br />
insbesondere<br />
nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - eine abwägende Auswahl<br />
unter Beachtung aller städtebaulich relevanten Belange getroffen worden ist.<br />
13.4 Städtebauliche Planungsziele<br />
Städtebauliches Planungsziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Melle</strong> ist es, in den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen bedarfsge<br />
recht Bauflächen<br />
auszuweisen. Die Planung folgt den Grundsätzen des § 1 Baugesetzbuch.<br />
Die Entsch eidungen über die neuen Bauflächenstandorte sowie alle weiteren Einzelaspekte<br />
der Planung folgen dem Gru ndgedanken einer nachhaltigen städ tebaulichen Entwicklung<br />
für<br />
den zeitlichen Horizont<br />
des Flächennutzungsplanes von ca. 10 – 15 Jahren:<br />
Der ausgewiesene Bauflächenumfang gewährt einerseits ausreichende<br />
Spielräume für die<br />
Realisierung,<br />
überschreitet andererseits aber nicht die Obergrenzen des prognostizierten<br />
Bedarfs.<br />
Damit ist ein schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden sicherge-<br />
stellt. Aus naturräumlicher Sicht schützenswerte Bereiche werden nicht für die Siedlungsentwicklung<br />
in Anspruch genommen, insbesondere die Naturparke „Teutoburger Wald“ und<br />
„Wiehengebirge“ sowie die Hase- und die Else-Niederung. Dieser Planungsansatz gewähr-<br />
leistet<br />
eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte<br />
Bodennutzung und<br />
trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Melle</strong> zu schützen und zu entwickeln.<br />
Die Standorte für neue Wohnbauflächen sind so gewählt, dass möglichst geringe Immissionsbelastungen,<br />
z.B. durch Schall- aber auch Geruchsimmissionen, u.ä. auftreten. Gewerbliche<br />
Bauflächen sind innerhalb des Siedlungsgefüges so angeordnet, dass<br />
sie ausreichende<br />
Abstände zu vorhandenen und geplanten Wohnbauflächen<br />
aufweisen. Damit sind die Voraussetzungen<br />
für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Sicherheit der Wohnund<br />
Arbeitsbevölkerung geschaffen.<br />
Die geplanten Bauflächen schließen sich generell an vorhandene Siedlungsbereiche an und<br />
sind so angeordnet, dass kompakte Siedlungskörper entstehen bzw. erhalten bleiben. Bis<br />
auf wenige Ausnahmen vollzieht sich die Siedlungsentwicklung in den Ortslagen der jeweiligen<br />
<strong>Stadt</strong>teile. Die Verfestigung oder Entstehung von Splittersiedlungen wird vermieden.<br />
Ausnahmen bilden siedlungsgeschichtlich bedingte Einzelfälle, z.B. in den alten Orts- bzw.<br />
Dorfmittelpunkten ehemals selbstständiger Gemeinden (z.B. Dratum). Durch dieses Pla-<br />
H:\MELLE\201545\TEXTE\BP\erlbericht\Endg_Fassung\erl041208bp.doc INGENIEURPLANUNG