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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 3 / 226<br />

POLITIK > EINLEITUNG<br />

Einleitung<br />

Das Bundesamt für Landwirtschaft (<strong>BLW</strong>) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den<br />

Agrarsektor. Zusammen mit den Kantonen und den beauftragten Organisationen vollzieht das<br />

<strong>BLW</strong> die Entscheide von Volk, Parlament und Regierung und gestaltet die Agrarpolitik aktiv mit.<br />

Konkret hat das <strong>BLW</strong> den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April<br />

1998 (LwG) zu vollziehen. Das LwG ist der Rahmen für eine nachhaltige, umweltfreundlichere<br />

und innovative Landwirtschaft: Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Inund<br />

Ausland werden gefördert und die gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen<br />

der Landwirtschaft mit Direktzahlungen abgegolten. Die Massnahmen des LwG haben das<br />

Ziel, dass Bäuerinnen und Bauern mit einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten<br />

Produktion qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren und damit einen wesentlichen<br />

Beitrag leisten zur:<br />

• sicheren Versorgung der Bevölkerung;<br />

• Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;<br />

• Pflege der Kulturlandschaft;<br />

• dezentralen Besiedelung des Landes;<br />

• Gewährleistung des Tierwohls.<br />

Die Massnahmen des LwG sind in den beiden Landwirtschaftsartikeln der Bundesverfassung aus<br />

den Jahren 1996 (Art. 104) und 2017 (Art. 104a) verankert.<br />

Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei<br />

Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen» und «Grundlagenverbesserung<br />

und Sozialmassnahmen» gegliedert.<br />

Produktion und Absatz<br />

Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der<br />

Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende<br />

Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu<br />

erzielen.<br />

Direktzahlungen<br />

Gewisse Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege,<br />

die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) und der Beitrag zur<br />

dezentralen Besiedlung sowie die Förderung von Biodiversität und Tierwohl werden nur<br />

teilweise über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass<br />

die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.<br />

Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen<br />

Die Instrumente in diesen Bereichen sollen vor allem zur Kostensenkung und zur Verbesserung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche<br />

Produktion und die damit verbundenen öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft. Im<br />

Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung, soziale Begleitmassnahmen und die<br />

Förderung des Beratungswesens sowie der Pflanzen- und Tierzucht als auch der genetischen<br />

Ressourcen.<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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