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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 25 / 226<br />

POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ<br />

Tierzucht<br />

Die «Strategie Tierzucht 2030» bildet die Grundlage für die<br />

Weiterentwicklung der Tierzuchtgesetzgebung. Damit hat der Bund<br />

2018 die Leitlinien für die Tierzucht sowie die Nutzung und den Erhalt<br />

von tiergenetischen Ressourcen für die kommenden Jahre festgelegt.<br />

Eine eigene Zucht von gesunden, standort- und strukturangepassten<br />

Tieren ist für die Schweiz wichtig. Im Berichtsjahr richtete der Bund<br />

23 anerkannten Zuchtorganisationen rund 33 Millionen Franken für<br />

die Durchführung züchterischer Massnahmen aus. 25 Schweizerrassen<br />

wurden im Rahmen von Erhaltungs- und Forschungsprojekten mit rund<br />

1,5 Millionen Franken unterstützt.<br />

Förderung durch den Bund<br />

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nur an anerkannte<br />

Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden (vgl. Artikel 144 LwG). Diese sind auf der<br />

Homepage des <strong>BLW</strong> publiziert (Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in<br />

der Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 2012 (TZV; SR 916.310) festgehalten. Darin steht,<br />

welche Voraussetzungen eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und<br />

Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden<br />

erfüllen muss, um vom <strong>BLW</strong> anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre<br />

befristet.<br />

Im Jahr 2020 hat der Bund an 23 anerkannte Zuchtorganisationen insgesamt 32,6<br />

Millionen Franken für züchterische Massnahmen ausgerichtet. Damit wurden insbesondere die<br />

Herdebuchführung sowie die Durchführung von Leistungsprüfungen unterstützt.<br />

Mittelverteilung 2020<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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