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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 174 / 226<br />

POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN<br />

reduzieren und damit die Versiegelung neuer Flächen zu begrenzen, während gleichzeitig der<br />

Bau von effizienteren Ökonomiegebäuden gefördert wird.<br />

Es sei darauf hingewiesen, dass der Abriss von geschützten Objekten in keiner Weise vom Bund<br />

unterstützt wird, der sich seit <strong>2021</strong> anteilig an den Mehrkosten für die besondere Einpassung<br />

landwirtschaftlicher Gebäude und für denkmalpflegerische Anforderungen beteiligt.<br />

Lageplan eines Stalls im Kanton Freiburg, der komplett abgerissen (1200 m 2 ) und durch ein neues Gebäude ersetzt<br />

werden soll (Abrisskosten 180 000 Fr.; Bundesbeitrag und Kantonsbeitrag je 45 000 Fr.)<br />

Kantonale Finanzierung erforderlich<br />

Strukturverbesserungen liegen in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Kantonen.<br />

Sie erfordern grundsätzlich eine gemeinsame Finanzierung. Die Unterstützung des Bundes<br />

beträgt 25 Prozent der beitragsberechtigten Kosten, sofern die Kantone die Massnahmen in<br />

vergleichbarer Weise finanzieren.<br />

Für weitere Informationen und das Einreichen eines Investitionshilfegesuchs wenden Sie sich<br />

bitte an die für Strukturverbesserungsmassnahmen zuständigen kantonalen Stellen.<br />

Johnny Fleury, <strong>BLW</strong>, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrechtjohnny.fleury@blw.admin.ch<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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