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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 32 / 33<br />

PRODUKTION > PRODUKTIONSSICHERHEIT<br />

Die Direktvermarktungsangebote haben während COVID-19 deutlich zugenommen.<br />

Das <strong>BLW</strong> bot seinerseits Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten und ergriff<br />

eine Reihe von Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Branche. Dazu ge- hörten z.B. die<br />

frühere Akontozahlung von Direktzahlungen und Marktentlastungs- massnahmen.<br />

Unterstützungsmassnahmen des <strong>BLW</strong> zugunsten der Land- und<br />

Ernährungswirtschaft während COVID-19<br />

Unterstützungsart Massnahme Kosten Staat Rechtliche Grundlage<br />

Direktzahlungen<br />

Frühere Akontozahlung<br />

von Direktzahlungen<br />

Keine zusätzlichen Kosten<br />

Betriebshilfen Betriebshilfen Umlagerungen im Rahmen<br />

der budgetierten Mittel<br />

Steuerung des Import- und<br />

Teilzollkontingents<br />

Steuerung des Import- und<br />

Teilzollkontingents<br />

Erhöhung<br />

Teilzollkontingent: Butter,<br />

Konsumeier<br />

Flexibilisierung<br />

Importregelung Fleisch<br />

Keine zusätzlichen Kosten<br />

Keine zusätzlichen Kosten<br />

Direktzahlungsverordnung<br />

(AS 2013 4145)<br />

Landwirtschaftsgesetz (AS<br />

1998 3033)<br />

COVID-19-Verordnung<br />

Landwirtschaft (AS 2020<br />

1141)<br />

COVID-19-Verordnung<br />

Landwirtschaft (AS 2020<br />

1141)<br />

Marktentlastungsmassnahmen Kalbfleischeinlagerungen 3 Mio. Fr. Schlachtviehverordnung<br />

– Nachtragskredit<br />

(SR 916.341)<br />

Marktstabilisierungsmassnahmen Deklassierung von AOC-<br />

Wein zu Tafelwein<br />

Kontrollen<br />

Kontrollen<br />

Lockerung von Kontrollen<br />

importierter Lebensmittel<br />

Fallbedingte Anpassung<br />

der Kontrollen<br />

Der Weg zur neuen Normalität<br />

10 Mio. Fr. COVID-19-Verordnung<br />

Deklassierung von Wein<br />

(SR 916.141)<br />

Keine zusätzlichen Kosten<br />

Keine zusätzlichen Kosten<br />

COVID-19-Verordnung<br />

Landwirtschaft (AS 2020<br />

1141)<br />

Direktzahlungsverordnung<br />

(AS 2013 4145)<br />

Trotz steigender Fallzahlen im Herbst 2020 kam es in der Folge zu keinen schwerwie- genden<br />

Beeinträchtigungen für die Land- und Ernährungswirtschaft. Dies war u.a. da- rin begründet,<br />

dass aufgrund der Jahreszeit bestimmte Probleme aus der ersten Welle wegfielen (z.B.<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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