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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 26 / 226<br />

POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ<br />

Rund 23,45 Millionen Franken oder 69 % der Mittel für die Tierzuchtförderung flossen in die<br />

Rindviehzucht, davon zwei Drittel in die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den<br />

Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen<br />

verbilligt werden. Die Züchter profitieren, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die<br />

Milchleistungsprüfungen bezahlen.<br />

Beiträge pro Herdebuchtier<br />

Die bisher letzte TZV-Revision wurde per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Seither können die<br />

Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn<br />

a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder<br />

vermerkt sind, und<br />

b) sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen.<br />

Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümer<br />

im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der<br />

Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und<br />

je Jahr nur einmal abgerechnet werden.<br />

Überprüfung der Zuchtorganisationen<br />

Wo Geld fliesst, da muss auch kontrolliert werden. Dementsprechend wird der Mitteleinsatz<br />

zur Förderung der Tierzucht an anerkannte Zuchtorganisationen überprüft. Das heisst: alle<br />

Zuchtorganisationen werden innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert.<br />

Die Inspektionen werden in einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegt und<br />

Anweisungen zu deren Behebung erteilt.<br />

Erhaltung von Schweizer Rassen und Forschungsprojekte über<br />

tiergenetische Ressourcen<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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