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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 14 / 35<br />

INTERNATIONAL > AGRARHANDEL UND HANDELSBEZIEHUNGEN<br />

Brexit UK-CH<br />

Am 1. Januar <strong>2021</strong> ist das Handelsabkommen zwischen der Schweiz<br />

und dem Vereinigten Königreich (UK) in Kraft getreten. Dieses hat<br />

zum Ziel, die bilateralen Handelsbeziehungen möglichst unverändert<br />

fortsetzen zu können. Im Landwirtschaftsbereich basiert das Abkommen<br />

auf dem Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen<br />

Union (EU). Gespräche über eine mögliche Weiterentwicklung der<br />

Handelsbeziehungen im Agrarbereich sollen im Rahmen des Gemischten<br />

Agrarausschusses CH-UK stattfinden.<br />

Beziehungen Schweiz-UK nach dem Brexit<br />

Die «Mind the gap»-Strategie des Bundesrates hatte zum Ziel, mehrere einschlägige<br />

Abkommen mit der EU für die Beziehungen Schweiz-UK zu übernehmen. Das resultierende<br />

Handelsabkommen CH-UK wurde am 11. Februar 2019 unterzeichnet und trat am 1. Januar<br />

<strong>2021</strong> in Kraft. Auch das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1999 war Teil<br />

dieser Verhandlungen und bildet im Bereich Landwirtschaft die Grundlage für die Beziehungen<br />

Schweiz-UK. Einige Anhänge desselben werden in den Beziehungen Schweiz-UK jedoch nicht<br />

angewendet. Es handelt sich dabei um Bereiche, die von einer entsprechenden Regelung<br />

zwischen dem UK und der EU abhängen, wie der Bereich Pflanzengesundheit und das<br />

Veterinärabkommen.<br />

Eine Revisionsklausel im Handelsabkommen sieht die Möglichkeit vor, die bilateralen<br />

Handelsbeziehungen weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Treffens des Gemischten<br />

Agrarausschusses Anfang Herbst <strong>2021</strong> wurde deshalb u. a. auch über die beidseitigen<br />

Interessen und Möglichkeiten einer solchen Weiterentwicklung gesprochen.<br />

Auswirkungen des Brexit auf die WTO<br />

Der Austritt des UK aus der EU bedingt ein Dekonsolidierungsverfahren im Rahmen der<br />

WTO (GATT Art. XXVIII). Sowohl die EU wie auch das UK müssen mit den WTO-Mitgliedern<br />

die notwendigen Anpassungen ihrer Verpflichtungsliste diskutieren. Die entsprechenden<br />

Verhandlungen konnten noch nicht mit allen Ländern abgeschlossen werden. Im Bereich der<br />

Landwirtschaft sind sowohl die Importkontingente als auch die Höchstlimiten der internen<br />

Stützung von der Dekonsolidierung betroffen. Es gilt, die entsprechenden Verpflichtungen<br />

zwischen der EU und dem UK aufzuteilen. Staaten mit offensiven Handelsinteressen<br />

befürchten, dass die Aufteilung zu einem Flexibilitätsverlust für die Exporteure führt. Die<br />

Schweiz verfolgt die Entwicklungen hauptsächlich aus systemischem Interesse, da die meisten<br />

ihrer offensiven Interessen durch das bilaterale Agrarabkommen CH-EU abgedeckt sind.<br />

Isabel Schuler, <strong>BLW</strong>, Fachbereich Handelsbeziehungen<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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