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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 39 / 226<br />

POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ<br />

Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2020<br />

Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der<br />

Zollkontingente (beschränkte Menge, die zu einem tieferen Zoll eingeführt werden kann).<br />

Bei Zollkontingenten, die nicht mit dem einfachsten Verfahren verteilt werden können<br />

(Windhund an der Grenze nach dem Prinzip «first come, first served»), wird oft das<br />

Versteigerungsverfahren angewendet.<br />

Die detaillierten Ergebnisse der Kontingentsversteigerungen sind in der folgenden Tabelle<br />

aufgeführt.<br />

Lösung für Import von gewürztem Fleisch endlich gefunden<br />

Das <strong>BLW</strong> legt grossen Wert darauf, dass die oft komplexen Einfuhrregelungen verbessert<br />

und vereinfacht werden. Dabei ist auf widersprüchliche Interessen zu achten. Einerseits<br />

möchten die ProduzentInnen im Inland möglichst gute Preise und einen guten Absatz ihrer<br />

Erzeugnisse. Anderseits sind mit der internationalen Gemeinschaft Höchstzollansätze und<br />

Mindestzollkontingente vereinbart, deren Einhaltung im Rahmen der WTO überwacht wird.<br />

Ein Beispiel aus dem Fleischbereich im 2020 zeigt, dass Kompromisse möglich sind, und ein<br />

Problem, dass die Verwaltung über Jahre beschäftigte, gelöst werden kann. Das Geschäft<br />

wurde durch ein Video mit einem Lachanfall von alt-Bundesrat Merz bekannt und betraf das<br />

sogenannte Würzfleisch.<br />

Link Youtube-Video<br />

Lediglich gewürztes, aber noch rohes Rind- und Schweinefleisch konnte zu einem wesentlich<br />

tieferen Zollansatz importiert werden als ungewürztes. Das Parlament entschied, dass die<br />

Zollungleichbehandlung beendet werden sollte, indem ungewürztes und gewürztes Fleisch<br />

in die gleiche Zolltarifposition eingereiht werden. Dadurch galt ein einheitlicher Zollansatz.<br />

Die Partner in der WTO, allen voran die EU als wichtigste Lieferantin, beklagte sich über die<br />

unzulässige Zollerhöhung und verlangte Verhandlungen dazu. Diese endeten mit einem für<br />

beide Seiten befriedigenden Resultat. Die Schweiz muss das «Würzfleisch» wieder richtig in den<br />

Zolltarif einreihen, darf dafür aber höhere Zölle verlangen. Sie muss jedoch das Zollkontingent<br />

für «rotes Fleisch» um 1200 auf 23 700 Tonnen erhöhen und davon ein Mindestkontingent<br />

für «zugeschnittene, rohe, gesalzene und gewürzte Rindsbinden» von 600 Tonnen gewähren.<br />

Dieses Resultat wurde in der WTO akzeptiert. Und wie die ersten Monate von <strong>2021</strong> gezeigt<br />

haben, ist auch der Import der gewürzten Rindsbinden beliebt: noch vor Jahreshälfte wurden<br />

bereits 2/3 der vereinbarten Mindestmenge versteigert und zum Import freigegeben.<br />

Digitalisierung schreitet voran<br />

Für die Administration der Zollkontingente wurde im Dezember 2020 die Internetanwendung<br />

eKontingente eingeführt. Seit dem 1. Januar <strong>2021</strong> sind die Importeure verpflichtet, für alle<br />

ihre Eingaben, seien es Gebote im Rahmen von Kontingentsversteigerungen, Vereinbarungen<br />

zur Ausnützung von Kontingentsanteilen oder Meldungen der Übernahmen von inländischen<br />

Produkten, dieses neue Portal zu benutzen. Es bietet mit einem einzigen Login den ganzen<br />

Überblick über die Kontingentsanteile, über die laufenden Freigaben und die Ausschreibungen<br />

der Versteigerungen. Mehr dazu auf www.ekontingente.admin.ch.<br />

Das Projekt eKontingente läuft weiter mit einer 2. Etappe, die auch bereits im 2020<br />

begonnen hat. Nachdem bisher die beiden Internetanwendungen AEV14online und<br />

eVersteigerung zusammengelegt wurden, wird nun auch die <strong>BLW</strong>-interne Anwendung KIC<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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