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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 156 / 226<br />

POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN<br />

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und<br />

je landwirtschaftlicher Zone.<br />

Der Übergangsbeitrag wird bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Ver- mögen sowie<br />

bei einer wesentlichen strukturellen Veränderung des Betriebes be- grenzt. Die strukturelle<br />

Veränderung wird anhand der Standardarbeitskräfte (SAK) bestimmt. Ist diese gegenüber dem<br />

Referenzjahr um 50 % oder mehr gesunken, wird der Übergangsbeitrag reduziert. In folgender<br />

Tabelle ist die Wirkung dieser Begrenzungen für das 2020 ersichtlich.<br />

Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags 2020<br />

Begrenzung<br />

Übergangsbeitrag<br />

Betroffene Betriebe Begrenzung Total Abzug pro Betrieb<br />

Einheit Anzahl in 1 000 Fr. Fr.<br />

Abzüge aufgrund<br />

der Reduktion der<br />

Betriebsgrösse(SAK)<br />

um mehr als 50 %<br />

(im Vergleich zum<br />

Referenzjahr)<br />

Begrenzung aufgrund von<br />

Einkommen oder Vermögen<br />

1 537 1 849,3 1 203<br />

3 408 6 000,4 1 761<br />

Total der Begrenzung 7 849,7<br />

Quelle: <strong>BLW</strong><br />

Philipp Meyer, <strong>BLW</strong>, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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