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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 7 / 35<br />

INTERNATIONAL > AGRARHANDEL UND HANDELSBEZIEHUNGEN<br />

Bilaterale Beziehungen zur EU<br />

Das Verhältnis zum wichtigsten Handelspartner der Schweiz ist wegen<br />

des gescheiterten institutionellen Abkommens (InstA) zurzeit belastet.<br />

Der Austausch mit der EU und die Arbeiten auf technischer Ebene gehen<br />

jedoch weiter. Aufgrund der engen Verflechtung verfolgt die Schweiz<br />

Politikentwicklungen der EU jeweils mit grossem Interesse. So auch die<br />

Entwicklungen zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik, die mithelfen soll,<br />

die Ziele des «Green Deal» und damit auch der «Farm-to-Fork»- und<br />

Biodiversitätsstrategie zu erreichen.<br />

Agrarabkommen CH-EU<br />

Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen vom 21. Juni 1999 (Agrarabkommen) hat zum Ziel, über die Beseitigung<br />

von tarifären (Importkontingente und Zöllen) und nicht tarifären (Produktvorschriften oder<br />

Zulassungsbedingungen) Handelshemmnissen den gegenseitigen Marktzugang für bestimmte<br />

Produkte zu verbessern. Das Agrarabkommen wurde im Rahmen der Bilateralen I unterzeichnet<br />

und trat am 1. Juni 2002 in Kraft.<br />

Im Rahmen des Gemischten Agrarausschusses (GA) prüfen die EU und die Schweiz laufend,<br />

ob das Agrarabkommen oder seine Anhänge angepasst werden müssen. Am 31. Juli<br />

2020 wurde ein Beschluss zur Aktualisierung von Anhang 12 (gegenseitige Anerkennung<br />

von geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben<br />

(GGA)) unterzeichnet, der u. a. den Schutz der Schweizer Bezeichnungen «Jambon cru du<br />

Valais» (GGA), «Lard sec du Valais» (GGA) und «Zuger Kirschtorte» (GGA) in der EU vorsieht. Der<br />

Beschluss ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Weitere Aktualisierungen der einzelnen<br />

Anhänge des Abkommens sind in Arbeit. Aufgrund des gescheiterten InstA ist momentan aber<br />

unklar, ob die Aktualisierung des Agrarabkommens respektive der einzelnen Anhänge zeitnah<br />

erfolgen kann.<br />

Der europäische Grüne Deal<br />

Der von der EU-Kommission im Dezember 2019 vorgestellte europäische Grüne Deal soll den<br />

Übergang zu einer moderneren, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft<br />

schaffen, die u. a. bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstösst. Der Grüne Deal erstreckt<br />

sich auf alle Wirtschaftszweige, darunter auch die Landwirtschaft.<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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