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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 68 / 226<br />

POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN<br />

75 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet.<br />

Ganzjahresbetriebe erhalten Offenhaltungs-, Hang- und Steillagenbeiträge sowie den<br />

Hangbeitrag für Rebflächen und den Alpungsbeitrag. Die restlichen 25 % der<br />

Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe bezahlt.<br />

Aus folgender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beträge pro landwirtschaftlicher Zone und<br />

Kanton für alle fünf Arten der Kulturlandschaftsbeiträge ablesen.<br />

Offenhaltungsbeitrag<br />

Mit dem Offenhaltungsbeitrag werden die höheren Aufwände für die Offenhaltung in den<br />

höheren Zonen angemessen berücksichtigt.<br />

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2020<br />

Zone<br />

Fr./ha<br />

Talzone 0<br />

Hügelzone 100<br />

Bergzone I 230<br />

Bergzone II 320<br />

Bergzone III 380<br />

Bergzone IV 390<br />

Offenhaltungsbeitrag 2020<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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