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BLW_Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 173 / 226<br />

POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN<br />

Neue Umwelt- und Landschaftsmassnahmen<br />

Am 11. November 2020 hat der Bundesrat dem landwirtschaftlichen<br />

Verordnungspaket zugestimmt. Infolgedessen sind am 1. Januar <strong>2021</strong><br />

mehrere Änderungen der Strukturverbesserungsverordnung in Kraft<br />

getreten, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für die Kantone zu<br />

reduzieren und die Vergabe von Investitionshilfen zu optimieren. Vor<br />

dem Hintergrund der steigenden Umweltanforderungen der Gesellschaft<br />

wurden neue Massnahmen entwickelt. Sie sollen zur Erreichung der<br />

Umweltziele Landwirtschaft und der Ziele im Bereich Heimat- und<br />

Landschaftsschutz beitragen, die vom Bund festgelegt wurden.<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2021</strong> ist es dank der Revision der Verordnung möglich, den Aufbau<br />

regionaler Wertschöpfungsketten im Rahmen von Projekten zur regionalen Entwicklung zu<br />

unterstützen sowie auch die Digitalisierung durch eine Verbesserung der Grundversorgung bei<br />

unzureichender Internetanbindung zu fördern. Ausserdem wurde die Unterstützung für Alpen<br />

und Sömmerungsgebiete verstärkt. Zu den vielen neuen Verwaltungsvereinfachungen gehört,<br />

dass der Eigentümerin oder dem Eigentümer neu auch Investitionshilfen gewährt werden<br />

können, wenn der Betrieb von seiner Partnerin oder seinem Partner geführt wird.<br />

Reduktion der Ammoniakverluste<br />

Die Umweltziele Landwirtschaft sind noch nicht erreicht. Zwischen den Zielwerten und<br />

den gemessenen Emissionen von Ammoniak (NH 3 -N) in der Luft besteht eine erhebliche<br />

Ziellücke. Langfristiges Ziel ist es, den Verlust auf weniger als 25 000 Tonnen NH 3 -N<br />

pro Jahr zu begrenzen (Stand 2015/2017: 42 300 t). Bis 2030 wird eine Reduktion der<br />

Ammoniakverluste um 20 Prozent angestrebt. Im Jahr 2018 wurden Laufgänge mit Quergefälle<br />

und Harnsammelrinnen sowie erhöhte Fressstände eingeführt. Da die Ziele noch nicht erreicht<br />

worden sind, werden drei neue Massnahmen eingeführt und ab <strong>2021</strong> umgesetzt. Dadurch ist<br />

es nun möglich, den Bau von Abluftreinigungsanlagen und von Anlagen zur Gülleansäuerung<br />

zu unterstützen. Die Abdeckung von bestehenden Güllegruben ergänzt diese Massnahmen.<br />

Die Bundesbeiträge für die Massnahmen zur Ammoniakreduktion (davon ausgenommen ist die<br />

Abdeckung bestehender Gruben) wurden für den Zeitraum bis 2024 (für die Gülleansäuerung<br />

bis 2028) verdoppelt, um der Umsetzung einen zusätzlichen Impuls zu geben.<br />

Neue Massnahmen zum Schutz der Landschaft<br />

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz geht stetig zurück. Zwischen<br />

2009 und 2019 ist die Zahl der Betriebe von 60 000 auf 50 000 gesunken, ein<br />

Rückgang von mehr als 17 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Aufgrund der Tatsache,<br />

dass die landwirtschaftliche Produktionsfläche mehr oder weniger gleich gross bleibt, sind<br />

die Landwirtinnen und Landwirte gezwungen, ihre Produktionsmittel an die strukturelle<br />

Entwicklung der Landwirtschaft anzupassen. Sie müssen möglicherweise in Strukturen<br />

investieren, einschliesslich der Erweiterung bestehender oder des Baus neuer Gebäude. Im<br />

Laufe der Zeit hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Landschaft und kann zu einer Zunahme<br />

der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzone führen.<br />

Seit <strong>2021</strong> gewährt der Bund Investitionshilfen nicht nur für den Rückbau ungenutzter<br />

landwirtschaftlicher Gebäude ausserhalb der Bauzone, sondern auch für den Abriss zu<br />

ersetzender Gebäude. Diese können mit dem Ziel ersetzt werden, die Zersiedelung zu<br />

Bundesamt für Landwirtschaft <strong>BLW</strong>

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