Koalitionsvertrag NRW
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nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu begleiten. Dies geschieht unter<br />
Einbindung der regionalen Arbeitsmarktakteure.<br />
Für Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die mittelfristig keine Chance<br />
zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben und die früher durch die<br />
Jobperspektive unterstützt wurden, wollen wir dauerhafte Beschäftigung in einem<br />
öffentlich geschaffenen Sektor ermöglichen. Deshalb setzen wir auf Bundesebene<br />
auf den Ausbau der bisherigen Möglichkeiten sozialversicherungspflichtiger<br />
Beschäftigung, statt auf Begrenzung. Wir brauchen ein breites Spektrum von<br />
dauerhafter Beschäftigungsförderung. Dabei werden wir auch die Erfahrungen aus<br />
den Modellen der Sozialen Wirtschaftsbetriebe, der Dienstleistungspools und der<br />
Integrationsunternehmen berücksichtigen.<br />
Durch die Intensivierung und Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäftigung<br />
werden wir in Modellprojekten praktisch nachweisen, dass „Arbeit statt<br />
Arbeitslosigkeit“ sowohl erfolgreich machbar als auch finanzierbar ist, wenn passive<br />
Transferleistungen in aktive und individuell angepasste Förderwege umgewandelt<br />
werden. Arbeitgeber im privat-gewerblichen Bereich, Sozialbetriebe, die freie<br />
Wohlfahrtspflege, Integrationsunternehmen, Kommunale Spitzenverbände und<br />
Behörden, Verbände, Gewerkschaften und Kammern sind Partner bei der Integration<br />
von Menschen durch öffentlich-geförderte Arbeit. Es erfolgt keine Beschränkung auf<br />
gemeinnützige und zusätzliche Beschäftigungsfelder. Dieses Konzept eines Sozialen<br />
Arbeitsmarktes werden wir auf Bundesebene vorantreiben. Wir werden uns dafür<br />
einsetzen, dass der Bund entsprechende Mittel bereitstellt und Wege für eine<br />
ausreichende und nachhaltige Finanzierung eröffnet.<br />
Maßstab für uns sind die individuellen Möglichkeiten, aber auch die Fähigkeiten,<br />
Neigungen und Lebenslagen der Betroffenen. Wir wollen Defizite ausgleichen sowie<br />
Chancen und Perspektive schaffen.<br />
Wir wollen die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern und<br />
dazu beitragen, dass die Anforderungen der UN-Behindertenrechts-konvention und<br />
hierbei das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben verwirklicht wird.<br />
Wir werden darauf hinwirken, dass die berufliche Teilhabe von Frauen mit<br />
Behinderung in Beruf und Ausbildung deutlich verbessert und die Angebote zur<br />
beruflichen Teilhabe und Rehabilitation weiter auf die Bedarfe von Frauen mit<br />
Behinderung ausgerichtet wird.<br />
Die Integrationsunternehmen möchten wir gemeinsam mit den<br />
Landschaftsverbänden weiter ausbauen. Die Schaffung von alternativen, inklusiven<br />
Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung außerhalb von 'Werkstätten für<br />
behinderte Menschen (WfbM) mit dem Ziel der sozialversicherungspflichtigen,<br />
tariflich entlohnten und dauerhaften Beschäftigung wollen wir unterstützen. Wir<br />
werden uns dafür einsetzen, dass zur Schaffung von Alternativen zur WfbM ein<br />
leistungsträgerübergreifendes Budget für Arbeit zur Förderung<br />
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht wird, an dem<br />
sich die Landschaftsverbände mit Mitteln der Eingliederungshilfe (alternativ zur<br />
Finanzierung eines WfbM-Platzes) und der Ausgleichsabgabe und/oder die<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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