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Koalitionsvertrag NRW

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nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu begleiten. Dies geschieht unter<br />

Einbindung der regionalen Arbeitsmarktakteure.<br />

Für Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die mittelfristig keine Chance<br />

zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben und die früher durch die<br />

Jobperspektive unterstützt wurden, wollen wir dauerhafte Beschäftigung in einem<br />

öffentlich geschaffenen Sektor ermöglichen. Deshalb setzen wir auf Bundesebene<br />

auf den Ausbau der bisherigen Möglichkeiten sozialversicherungspflichtiger<br />

Beschäftigung, statt auf Begrenzung. Wir brauchen ein breites Spektrum von<br />

dauerhafter Beschäftigungsförderung. Dabei werden wir auch die Erfahrungen aus<br />

den Modellen der Sozialen Wirtschaftsbetriebe, der Dienstleistungspools und der<br />

Integrationsunternehmen berücksichtigen.<br />

Durch die Intensivierung und Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäftigung<br />

werden wir in Modellprojekten praktisch nachweisen, dass „Arbeit statt<br />

Arbeitslosigkeit“ sowohl erfolgreich machbar als auch finanzierbar ist, wenn passive<br />

Transferleistungen in aktive und individuell angepasste Förderwege umgewandelt<br />

werden. Arbeitgeber im privat-gewerblichen Bereich, Sozialbetriebe, die freie<br />

Wohlfahrtspflege, Integrationsunternehmen, Kommunale Spitzenverbände und<br />

Behörden, Verbände, Gewerkschaften und Kammern sind Partner bei der Integration<br />

von Menschen durch öffentlich-geförderte Arbeit. Es erfolgt keine Beschränkung auf<br />

gemeinnützige und zusätzliche Beschäftigungsfelder. Dieses Konzept eines Sozialen<br />

Arbeitsmarktes werden wir auf Bundesebene vorantreiben. Wir werden uns dafür<br />

einsetzen, dass der Bund entsprechende Mittel bereitstellt und Wege für eine<br />

ausreichende und nachhaltige Finanzierung eröffnet.<br />

Maßstab für uns sind die individuellen Möglichkeiten, aber auch die Fähigkeiten,<br />

Neigungen und Lebenslagen der Betroffenen. Wir wollen Defizite ausgleichen sowie<br />

Chancen und Perspektive schaffen.<br />

Wir wollen die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern und<br />

dazu beitragen, dass die Anforderungen der UN-Behindertenrechts-konvention und<br />

hierbei das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben verwirklicht wird.<br />

Wir werden darauf hinwirken, dass die berufliche Teilhabe von Frauen mit<br />

Behinderung in Beruf und Ausbildung deutlich verbessert und die Angebote zur<br />

beruflichen Teilhabe und Rehabilitation weiter auf die Bedarfe von Frauen mit<br />

Behinderung ausgerichtet wird.<br />

Die Integrationsunternehmen möchten wir gemeinsam mit den<br />

Landschaftsverbänden weiter ausbauen. Die Schaffung von alternativen, inklusiven<br />

Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung außerhalb von 'Werkstätten für<br />

behinderte Menschen (WfbM) mit dem Ziel der sozialversicherungspflichtigen,<br />

tariflich entlohnten und dauerhaften Beschäftigung wollen wir unterstützen. Wir<br />

werden uns dafür einsetzen, dass zur Schaffung von Alternativen zur WfbM ein<br />

leistungsträgerübergreifendes Budget für Arbeit zur Förderung<br />

sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht wird, an dem<br />

sich die Landschaftsverbände mit Mitteln der Eingliederungshilfe (alternativ zur<br />

Finanzierung eines WfbM-Platzes) und der Ausgleichsabgabe und/oder die<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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