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Koalitionsvertrag NRW

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Wer eine gute individuelle Förderung der Kinder will, braucht eine verlässliche<br />

gesetzliche Grundlage. Um Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita zu stärken,<br />

brauchen wir eine auskömmliche Finanzierung. Diese werden wir für die<br />

kommunalen sowie die freien gemeinnützigen Einrichtungen und Träger<br />

sicherstellen. In diesem Sinne werden wir das Finanzierungssystem überprüfen und<br />

anpassen.<br />

Den erfolgreichen und dialogorientierten KiBiz-Revisionsprozess werden wir<br />

weiterführen und mit einem neuen Gesetz abschließen. Dabei geht Sorgfalt vor<br />

Geschwindigkeit, da bereits mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz die<br />

schwerwiegendsten Verwerfungen behoben werden konnten. Ziel ist es, den<br />

Elementarbereich so auszugestalten, dass ein Höchstmaß an individueller Förderung<br />

und Qualität erreicht wird.<br />

Wer Kinder gut und früh fördern will, muss auch die Eltern in ihrer Verantwortung<br />

unterstützen und stärken. Daher halten wir an der Vernetzung von<br />

Kindertagesbetreuung, Familienberatung und Familienbildung grundsätzlich fest. Wir<br />

werden den begonnenen Weg der Neuorientierung von Familienzentren fortsetzen,<br />

qualitativ weiterentwickeln und ihren quantitativen Ausbau in erster Linie dort<br />

vornehmen, wo besondere Unterstützungsbedarfe bestehen.<br />

Elternmitwirkung weiter stärken<br />

Die mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz eingeführten Elternbeiräte werten wir als<br />

großen Erfolg und wollen deren Rolle in den Einrichtungen, Jugendamtsbezirken,<br />

Landschaftsverbänden und auf Landesebene weiter stärken. Wir werden Eltern- und<br />

Beschäftigtenvertretungen sowie die Landesvertretung der Kindertagespflege stärker<br />

in die Entwicklung landesweiter Regelungen zur Bildung, Erziehung und Betreuung<br />

von Kindern einbeziehen und die Erfahrungen der Praxis berücksichtigen.<br />

Kinderrechte stärken<br />

In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen sind Kinderrechte bereits<br />

festgelegt. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Kinder- und Jugendrechte auch im<br />

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert werden.<br />

Im Deutschen Bundestag engagiert sich die Kinderkommission regelmäßig und<br />

fraktionsübergreifend für Kinderrechte und erörtert kinderpolitische Themen. Da sich<br />

diese Arbeitsweise bewährt hat, regen wir an, auch im Landtag von Nordrhein-<br />

Westfalen eine solche Kommission einzurichten. Dabei wollen wir ein eigenes<br />

Anrufungsrecht der Kinder verankern.<br />

Schule der Zukunft: Schule als Lern- und Lebensort<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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