Koalitionsvertrag NRW
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Übergangssystem Schule-Beruf <strong>NRW</strong>“ bietet hierzu Gelegenheit. Wir wollen die<br />
Instrumente zur Studienwahl stärken, indem unter anderem die zdi (Zukunft durch<br />
Innovation) „Schülerlabore“ evaluiert und die Ergebnisse bei der Fortführung<br />
berücksichtigt werden, das Online-Self-Assessment um ein freiwilliges<br />
„Fachspezifisches SelfAssessment“ ergänzen und das Dialogorientierte<br />
Serviceverfahren (DoSV) nutzen.<br />
BAföG weiterentwickeln<br />
Das BAföG ist und bleibt das wichtigste Instrument für die soziale Öffnung der<br />
Hochschulen. Die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft und der<br />
Bologna-Prozess müssen sich in der Ausgestaltung des BAföG stärker<br />
widerspiegeln. Dazu wollen wir auch eine teilweise elternunabhängige<br />
Studienfinanzierung anstreben. Einen entsprechenden Verhandlungsprozess mit<br />
dem Bund und den anderen Bundesländern wollen wir einleiten.<br />
Umsetzung des Landesprogramms für geschlechtergerechte Hochschulen<br />
In den kommenden fünf Jahren wollen wir unsere Hochschulen nachprüfbar<br />
geschlechtergerechter machen. Frauenförderung ist eine Frage der Gerechtigkeit<br />
und der Zukunftsfähigkeit. Wir werden daher das Landesprogramm für<br />
geschlechtergerechte Hochschulen umsetzen. Um das Gleichstellungsziel zu<br />
erreichen, soll in den Fachbereichen eine gesetzlich verankerte Frauenquote nach<br />
dem Kaskadenmodell eingeführt werden.<br />
Hochschulautonomie wahren – Verfassungsauftrag des Landes ernst nehmen<br />
Wir wollen das Hochschulgesetz novellieren. Ziel ist die Stärkung der<br />
gesellschaftlichen Verantwortung und der demokratischen Mitbestimmung sowohl im<br />
Verhältnis zwischen Land und Hochschulen, als auch innerhalb der Hochschulen.<br />
Die Regelungen des geltenden Hochschulgesetzes haben den Hochschulen eine<br />
umfassende Autonomie gesichert. In diesem Modell sind jedoch Fehlentwicklungen<br />
erkennbar, denen mit den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen nicht begegnet<br />
werden kann. Der verfassungsmäßige Bildungsauftrag soll wieder stärker in die<br />
gemeinschaftliche Verantwortung von Staat und Hochschulen gelegt und ein<br />
transparenterer und verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln abgesichert<br />
werden. Der Staat muss im Sinne einer ausgewogenen Leistungspolitik<br />
gewährleisten, dass bestimmte Fächer und Studienangebote, etwa in der<br />
Lehrerbildung oder im Bereich der Kleinen Fächer, erhalten bleiben. Weiterhin<br />
müssen strukturpolitische Ziele, wie etwa die Stärkung und der quantitative Ausbau<br />
des Fachhochschulbereichs, realisierbar sein.<br />
Beschäftigungsbedingungen in Hochschule und Wissenschaft verbessern<br />
Wir wollen die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen, nicht-wissenschaftlichen<br />
und studentischen Personals verbessern, z. B. im Umgang mit Befristungen,<br />
tariflichen Eingruppierungen und der Vertretung studentischer Beschäftigter. Gute<br />
Wissenschaft kann nur unter guten Arbeitsbedingungen entstehen. Auch<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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