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Koalitionsvertrag NRW

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Übergangssystem Schule-Beruf <strong>NRW</strong>“ bietet hierzu Gelegenheit. Wir wollen die<br />

Instrumente zur Studienwahl stärken, indem unter anderem die zdi (Zukunft durch<br />

Innovation) „Schülerlabore“ evaluiert und die Ergebnisse bei der Fortführung<br />

berücksichtigt werden, das Online-Self-Assessment um ein freiwilliges<br />

„Fachspezifisches SelfAssessment“ ergänzen und das Dialogorientierte<br />

Serviceverfahren (DoSV) nutzen.<br />

BAföG weiterentwickeln<br />

Das BAföG ist und bleibt das wichtigste Instrument für die soziale Öffnung der<br />

Hochschulen. Die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft und der<br />

Bologna-Prozess müssen sich in der Ausgestaltung des BAföG stärker<br />

widerspiegeln. Dazu wollen wir auch eine teilweise elternunabhängige<br />

Studienfinanzierung anstreben. Einen entsprechenden Verhandlungsprozess mit<br />

dem Bund und den anderen Bundesländern wollen wir einleiten.<br />

Umsetzung des Landesprogramms für geschlechtergerechte Hochschulen<br />

In den kommenden fünf Jahren wollen wir unsere Hochschulen nachprüfbar<br />

geschlechtergerechter machen. Frauenförderung ist eine Frage der Gerechtigkeit<br />

und der Zukunftsfähigkeit. Wir werden daher das Landesprogramm für<br />

geschlechtergerechte Hochschulen umsetzen. Um das Gleichstellungsziel zu<br />

erreichen, soll in den Fachbereichen eine gesetzlich verankerte Frauenquote nach<br />

dem Kaskadenmodell eingeführt werden.<br />

Hochschulautonomie wahren – Verfassungsauftrag des Landes ernst nehmen<br />

Wir wollen das Hochschulgesetz novellieren. Ziel ist die Stärkung der<br />

gesellschaftlichen Verantwortung und der demokratischen Mitbestimmung sowohl im<br />

Verhältnis zwischen Land und Hochschulen, als auch innerhalb der Hochschulen.<br />

Die Regelungen des geltenden Hochschulgesetzes haben den Hochschulen eine<br />

umfassende Autonomie gesichert. In diesem Modell sind jedoch Fehlentwicklungen<br />

erkennbar, denen mit den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen nicht begegnet<br />

werden kann. Der verfassungsmäßige Bildungsauftrag soll wieder stärker in die<br />

gemeinschaftliche Verantwortung von Staat und Hochschulen gelegt und ein<br />

transparenterer und verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln abgesichert<br />

werden. Der Staat muss im Sinne einer ausgewogenen Leistungspolitik<br />

gewährleisten, dass bestimmte Fächer und Studienangebote, etwa in der<br />

Lehrerbildung oder im Bereich der Kleinen Fächer, erhalten bleiben. Weiterhin<br />

müssen strukturpolitische Ziele, wie etwa die Stärkung und der quantitative Ausbau<br />

des Fachhochschulbereichs, realisierbar sein.<br />

Beschäftigungsbedingungen in Hochschule und Wissenschaft verbessern<br />

Wir wollen die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen, nicht-wissenschaftlichen<br />

und studentischen Personals verbessern, z. B. im Umgang mit Befristungen,<br />

tariflichen Eingruppierungen und der Vertretung studentischer Beschäftigter. Gute<br />

Wissenschaft kann nur unter guten Arbeitsbedingungen entstehen. Auch<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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