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Koalitionsvertrag NRW

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Bereits heute hilft der Bund darüber hinaus, die unterschiedliche Finanzkraft der<br />

Länder auszugleichen. Dabei werden Finanzkraft und Finanzbedarf der Gemeinden<br />

und Gemeindeverbände berücksichtigt. Wir fordern der besonders schwierigen<br />

Finanzsituation der Kommunen in unserem Land durch eine Neuausrichtung der<br />

Instrumente des Finanzausgleichsrechts Rechnung zu tragen.<br />

Wir gestalten den kommunalen Finanzausgleich verlässlich und gerecht<br />

Den im Gemeindefinanzierungsgesetz verankerten Kommunalen Finanzausgleich<br />

werden wir aufgabengerecht weiterentwickeln. Dabei bleiben ein Verbundsatz von<br />

23% und die Funktion des Ausgleichs von strukturellen Ungleichheiten zwischen den<br />

Städten und Gemeinden in <strong>NRW</strong> Grundlage für eine gerechte<br />

Gemeindefinanzierung.<br />

Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 werden wir unverändert wieder einbringen<br />

und im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen zügig beschließen. Nach der<br />

längst überfälligen Anpassung des Soziallastenansatzes und der Einführung eines<br />

Flächenansatzes sowie eines Demografiefaktors werden wir auf der Grundlage der<br />

vereinbarten Begutachtung die weitere zukunftsorientierte Ausgestaltung des<br />

kommunalen Finanzausgleichs im engen Dialog mit den Kommunalen<br />

Spitzenverbänden entwickeln.<br />

Wir unterstützen mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen nachhaltig<br />

Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen unterstützt die nordrhein-westfälische<br />

Landesregierung die Konsolidierung der Haushalte in den 61 von der kommunalen<br />

Finanznot strukturell besonders betroffenen Kommunen mit aktuell rd. 465 Mio. €.<br />

Wir werden diesen Stärkungspakt bis 2014 vereinbarungsgemäß auf rd. 660 Mio. €<br />

jährlich aufstocken und damit dafür sorgen, dass die Kommunen der zweiten Stufe<br />

die gleiche prozentuale Unterstützung erhalten, wie dies für die Kommunen der erste<br />

Stufe der Fall ist.<br />

Ziel ist es, damit nachhaltige Konsolidierungsstrategien auch in den Städten und<br />

Gemeinden zu ermöglichen, die aus eigener Kraft diese Aufgabe nicht mehr<br />

bewältigen können. Dies setzt deutliche Konsolidierungsmaßnahmen ausdrücklich<br />

voraus. Ein Kaputtsparen bei der öffentlichen Infrastruktur sowie sozialen und<br />

kulturellen Aufgaben lehnen wir ab. Betriebsbedingte Kündigungen und<br />

Ausbildungsverbote werden weiterhin nicht von den Kommunen erwartet.<br />

Nach 350 Mio. Euro zusätzlicher Landesfinanzierung und 115 Mio. Euro, die aus<br />

zusätzlichen kommunalspezifischen Einnahmen gespeist werden, wird auch der<br />

Restbetrag von 195 Mio. Euro nicht über eine ausgleichslose Befrachtung des GFG<br />

erfolgen. Der kommunale Anteil soll stattdessen von den nachhaltig finanzstarken<br />

Kommunen im Wege einer Solidaritätsumlage aufgebracht werden. Die Umlage<br />

werden wir so ausgestalten, dass sie für die betroffenen Kommunen tragbar ist und<br />

keine neuen Haushaltsnotlagen entstehen.<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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