Koalitionsvertrag NRW
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Bereits heute hilft der Bund darüber hinaus, die unterschiedliche Finanzkraft der<br />
Länder auszugleichen. Dabei werden Finanzkraft und Finanzbedarf der Gemeinden<br />
und Gemeindeverbände berücksichtigt. Wir fordern der besonders schwierigen<br />
Finanzsituation der Kommunen in unserem Land durch eine Neuausrichtung der<br />
Instrumente des Finanzausgleichsrechts Rechnung zu tragen.<br />
Wir gestalten den kommunalen Finanzausgleich verlässlich und gerecht<br />
Den im Gemeindefinanzierungsgesetz verankerten Kommunalen Finanzausgleich<br />
werden wir aufgabengerecht weiterentwickeln. Dabei bleiben ein Verbundsatz von<br />
23% und die Funktion des Ausgleichs von strukturellen Ungleichheiten zwischen den<br />
Städten und Gemeinden in <strong>NRW</strong> Grundlage für eine gerechte<br />
Gemeindefinanzierung.<br />
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 werden wir unverändert wieder einbringen<br />
und im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen zügig beschließen. Nach der<br />
längst überfälligen Anpassung des Soziallastenansatzes und der Einführung eines<br />
Flächenansatzes sowie eines Demografiefaktors werden wir auf der Grundlage der<br />
vereinbarten Begutachtung die weitere zukunftsorientierte Ausgestaltung des<br />
kommunalen Finanzausgleichs im engen Dialog mit den Kommunalen<br />
Spitzenverbänden entwickeln.<br />
Wir unterstützen mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen nachhaltig<br />
Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen unterstützt die nordrhein-westfälische<br />
Landesregierung die Konsolidierung der Haushalte in den 61 von der kommunalen<br />
Finanznot strukturell besonders betroffenen Kommunen mit aktuell rd. 465 Mio. €.<br />
Wir werden diesen Stärkungspakt bis 2014 vereinbarungsgemäß auf rd. 660 Mio. €<br />
jährlich aufstocken und damit dafür sorgen, dass die Kommunen der zweiten Stufe<br />
die gleiche prozentuale Unterstützung erhalten, wie dies für die Kommunen der erste<br />
Stufe der Fall ist.<br />
Ziel ist es, damit nachhaltige Konsolidierungsstrategien auch in den Städten und<br />
Gemeinden zu ermöglichen, die aus eigener Kraft diese Aufgabe nicht mehr<br />
bewältigen können. Dies setzt deutliche Konsolidierungsmaßnahmen ausdrücklich<br />
voraus. Ein Kaputtsparen bei der öffentlichen Infrastruktur sowie sozialen und<br />
kulturellen Aufgaben lehnen wir ab. Betriebsbedingte Kündigungen und<br />
Ausbildungsverbote werden weiterhin nicht von den Kommunen erwartet.<br />
Nach 350 Mio. Euro zusätzlicher Landesfinanzierung und 115 Mio. Euro, die aus<br />
zusätzlichen kommunalspezifischen Einnahmen gespeist werden, wird auch der<br />
Restbetrag von 195 Mio. Euro nicht über eine ausgleichslose Befrachtung des GFG<br />
erfolgen. Der kommunale Anteil soll stattdessen von den nachhaltig finanzstarken<br />
Kommunen im Wege einer Solidaritätsumlage aufgebracht werden. Die Umlage<br />
werden wir so ausgestalten, dass sie für die betroffenen Kommunen tragbar ist und<br />
keine neuen Haushaltsnotlagen entstehen.<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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