Koalitionsvertrag NRW
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Ein nationales CCS-Gesetz ist bisher nicht zustande gekommen. Die CCS-<br />
Technologie ist für <strong>NRW</strong> in den kommenden Jahren nicht von praktischer Relevanz<br />
zur Reduktion der CO2-Emissionen aus der Energiewirtschaft. <strong>NRW</strong> verfügt nicht<br />
über eigene geologische Speichermöglichkeiten; die Pipeline- und Speicherfragen<br />
sind nicht gelöst. CCS ist keine Begründung, den notwendigen und überfälligen<br />
Strukturwandel hin zu Erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien<br />
aufzuschieben.<br />
Dennoch macht es Sinn, die CCS-Technologie zu erforschen und zu erproben, auch<br />
um eine Option zur Beseitigung von prozessbedingten Emissionen aus Stahl-,<br />
Zement-, Chemieindustrie usw. zu erhalten, die in Deutschland etwa acht % der CO2-<br />
Emissionen ausmachen. Im Hinblick auf eine CO2-freie Wirtschaft in der Mitte des<br />
Jahrhunderts (nationales Klimaschutzziel minus 80-95 % bis 2050, <strong>NRW</strong>-Ziel<br />
mindestens minus 80 % bis 2050) gibt es für diese Emissionen bisher keine<br />
Vermeidungsperspektive.<br />
Deshalb sehen wir eine Perspektive für <strong>NRW</strong> darin, die Abscheidung von CO2 und<br />
seine anschließende Wiederverwertung in Verbindung mit CO2-intensiven<br />
industriellen Produktionsprozessen weiter zu entwickeln. <strong>NRW</strong> bietet mit seinen<br />
Forschungseinrichtungen, seiner vielfältigen Industrie, seinem Know-how und seiner<br />
breit aufgestellten chemischen Industrie hierfür europaweit die besten<br />
Voraussetzungen.<br />
Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten<br />
Eine Erdgasgewinnung in <strong>NRW</strong> erfolgt bislang nicht. Einige Unternehmen haben in<br />
den letzten Jahren mit der Datenrecherche und mit Erkundungsmaßnahmen<br />
begonnen, die auf Erdgas in so genannten unkonventionellen Lagerstätten gerichtet<br />
sind. Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu<br />
gewinnen, halten wir für nicht verantwortbar. Wasser ist unser Lebensmittel Nummer<br />
1. Deshalb dürfen Trink- und Grundwasser nicht gefährdet werden.<br />
Wir wollen keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und -<br />
frackingmaßnahmen zulassen, bis die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung<br />
vorhanden sind und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der<br />
Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz nach<br />
Wasserhaushaltsgesetz).<br />
Die rot-grüne Landesregierung hat in einem Bundesratsantrag 2011 deutlich<br />
gemacht, dass angesichts der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen der<br />
Fracking-Technologie diese Vorhaben einer obligatorischen Pflicht zur Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden müssen. Zukünftig sollen<br />
nicht nur oberflächliche Umweltauswirkungen, sondern auch untertägige<br />
Auswirkungen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine<br />
transparente öffentliche Beteiligung unerlässlich.<br />
Außerdem möchten wir die Transparenz und die öffentliche Beteiligung<br />
verbessern. Zudem soll die Beweislastumkehr im Bundesberggesetz auch für<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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