Koalitionsvertrag NRW
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Für Erhaltungssatzungsgebiete werden wir in Abstimmung mit den kommunalen<br />
Spitzenverbänden prüfen, in wie weit bei Umwandlungen von Miet- in<br />
Eigentumswohnungen ein kommunaler Genehmigungsvorbehalt eingeführt werden<br />
kann.<br />
Auch die Mieterinnen und Mieter in vernachlässigten Wohnungsbeständen -<br />
sogenannten „Heuschreckenbeständen“ - brauchen mehr konkrete gesetzliche Hilfe.<br />
Hier haben wir mit der Neufassung des Wohnraumförder- und Nutzungsgesetzes<br />
(WFNG) erste Schritte unternommen. Das wollen wir fortsetzen.<br />
Veränderungen des Mietrechts auf Bundesebene, die zulasten der Mieterinnen und<br />
Mieter gehen, lehnen wir ab.<br />
Kommunen stärken im Umgang mit neuen Finanzinvestoren auf den<br />
Wohnungsmärkten<br />
Die Ergebnisse der Enquete-Kommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und<br />
Finanzinvestoren" wollen wir aufarbeiten, sichern, veröffentlichen und politische<br />
Konsequenzen ziehen. Aus den bisherigen Ergebnissen zeichnet sich ab, dass wir<br />
die Instrumente der kommunalen Wohnungsaufsicht schärfen und die Rechte der<br />
betroffenen Mieterinnen und Mieter stärken wollen.<br />
Wir zielen darauf ab, die Möglichkeiten des Eingriffs bei Problemimmobilien und des<br />
Zugriffs auf die verantwortlichen Wohneigentümerinnen und -eigentümer zu<br />
erweitern und die Rechtsinstrumente unter anderem im Baugesetzbuch (BauGB),<br />
innerhalb des Mietrechts (BGB), des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), des<br />
Sozialgesetzbuches (SGB II), der Landesbauordnung (LBO) <strong>NRW</strong> und des<br />
Wohnraumförderungsgesetz <strong>NRW</strong> (WFNG <strong>NRW</strong>) zu schärfen.<br />
Wir wollen eine Ergänzung der Rechtsgrundlagen um kombinierte Instandsetzungsund<br />
Vermietungsanordnungen, die Aufnahme des ordentlichen Kaufmanns im Sinne<br />
des Handelsrechts sowie gegebenenfalls weitere Instrumente prüfen. Dazu gehört<br />
auch die Stärkung der kommunalen Wohnungswirtschaft im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren,<br />
indem die Kosten von erfolgten Ersatzvornahmen als<br />
„öffentliche Last“ erstrangig zu behandeln sind. In diesem Themenfeld kommt der<br />
<strong>NRW</strong>.Bank eine besondere Verantwortung zu.<br />
Wir wollen die Kommunen bei der Aufwertung schwieriger Wohnquartiere und beim<br />
Umgang mit verwahrlosten Immobilien unterstützen. Dazu werden wir die<br />
Voraussetzungen dafür schaffen, dass auf der Basis von kommunalpolitischen<br />
Handlungs- bzw. Stadtteilentwicklungskonzepten querschnittsorientierte, integrierte<br />
und zielgenaue Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Die<br />
Erstellung entsprechender Konzepte werden wir unterstützen, um damit im Rahmen<br />
von Kooperationen mit wohnungswirtschaftlichen Investoren die<br />
Wohnraumversorgung von Zielgruppen, die Stabilisierung des Wohnquartiers, die<br />
Aufwertung des Wohnumfeldes und eine ausgewogene Bewohnerstruktur<br />
sicherzustellen.<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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