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Koalitionsvertrag NRW

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Ferner soll in Zusammenarbeit mit den beiden Landschaftsverbänden sowie der<br />

Freien Wohlfahrtspflege eine möglichst landesweit einheitliche anbieterübergreifende<br />

und leistungsträgerunabhängige Beratungsstruktur entwickelt und mit den<br />

Quartiersstrukturen vernetzt werden. Darüber hinaus wollen wir die<br />

Inanspruchnahme des leistungsträgerübergreifenden persönlichen Budgets gemäß<br />

§ 17 SGB IX stärken.<br />

Für die Umsetzung der UN-Konvention hat die Weiterentwicklung der<br />

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung eine zentrale Schlüsselfunktion.<br />

Die beiden Landschaftsverbände haben hierzu beachtenswert Schritte eingeleitet<br />

und gemeinsam mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege bundesweit wegweisende<br />

Vereinbarungen geschlossen. Mit einer landesgesetzlichen Regelung wollen wir<br />

sicherstellen, dass die Landschaftsverbände gemeinsam mit dem Land, den<br />

Kommunen, den Verbänden der Menschen mit Behinderung und den Verbänden der<br />

Freien Wohlfahrtspflege einheitliche Vorgehensweisen entwickeln, die eine<br />

gemeinsam getragene zielgerichtete Politik zugunsten der Weiterentwicklung der<br />

Inklusion und Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe behinderter Menschen<br />

sicherstellt.<br />

Die Kooperation der Landschaftsverbände, der Kommunen und der Träger von<br />

Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe werden wir hierzu verbessern.<br />

Alle zuständigen Leistungsträger sind gefordert, ihre Leistungen in diesem Sinne<br />

weiterzuentwickeln und zu vernetzen. Für uns gilt dabei der Grundsatz: Ungeklärte<br />

Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger dürfen nicht zu Lasten der Betroffenen<br />

gehen. Hierzu gehört auch eine deutliche Qualitätsverbesserung der Instrumente des<br />

SGB IX. Wir werden hierzu auf Bundesebene aktiv.<br />

Außerdem fordern wir vom Bund das Recht für Menschen mit Behinderung ein, alle<br />

Leistungen der Sozialgesetzbücher gleichberechtigt in Anspruch nehmen zu können.<br />

Wir setzen uns für die Einführung eines eigenständigen Bundesleistungsrechtes für<br />

Menschen mit Behinderung ein, das den Behinderungsbegriff der UN-<br />

Behindertenrechtskonvention zugrunde legt. Hierzu werden wir die Initiative im<br />

Bundesrat ergreifen, Damit soll u.a. auch die Eingliederungshilfe als ausschließlich<br />

kommunal finanzierte „Fürsorgeleistung“ abgelöst werden.<br />

Früh und konsequent fördern: Eine erfolgreiche Inklusionskette schaffen<br />

Frühe Förderung verbessert die Lebensqualität, vergrößert die individuellen Chancen<br />

im Inklusionsprozess und verringert in den meisten Fällen öffentliche Kosten für<br />

spätere Unterstützungsleistungen. "Kein Kind zurückzulassen", das gilt deshalb vor<br />

allem auch für Kinder mit Behinderung im Vorschulalter und Kinder, die von<br />

Behinderung bedroht sind. Wir haben in der letzten Legislaturperiode die langjährige<br />

Forderung nach Evaluation der vorhandenen Frühförderstellen in den Kommunen<br />

eingeleitet. Diese Ergebnisse sind Grundlage weiteren Handelns.<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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