Koalitionsvertrag NRW
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Ferner soll in Zusammenarbeit mit den beiden Landschaftsverbänden sowie der<br />
Freien Wohlfahrtspflege eine möglichst landesweit einheitliche anbieterübergreifende<br />
und leistungsträgerunabhängige Beratungsstruktur entwickelt und mit den<br />
Quartiersstrukturen vernetzt werden. Darüber hinaus wollen wir die<br />
Inanspruchnahme des leistungsträgerübergreifenden persönlichen Budgets gemäß<br />
§ 17 SGB IX stärken.<br />
Für die Umsetzung der UN-Konvention hat die Weiterentwicklung der<br />
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung eine zentrale Schlüsselfunktion.<br />
Die beiden Landschaftsverbände haben hierzu beachtenswert Schritte eingeleitet<br />
und gemeinsam mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege bundesweit wegweisende<br />
Vereinbarungen geschlossen. Mit einer landesgesetzlichen Regelung wollen wir<br />
sicherstellen, dass die Landschaftsverbände gemeinsam mit dem Land, den<br />
Kommunen, den Verbänden der Menschen mit Behinderung und den Verbänden der<br />
Freien Wohlfahrtspflege einheitliche Vorgehensweisen entwickeln, die eine<br />
gemeinsam getragene zielgerichtete Politik zugunsten der Weiterentwicklung der<br />
Inklusion und Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe behinderter Menschen<br />
sicherstellt.<br />
Die Kooperation der Landschaftsverbände, der Kommunen und der Träger von<br />
Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe werden wir hierzu verbessern.<br />
Alle zuständigen Leistungsträger sind gefordert, ihre Leistungen in diesem Sinne<br />
weiterzuentwickeln und zu vernetzen. Für uns gilt dabei der Grundsatz: Ungeklärte<br />
Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger dürfen nicht zu Lasten der Betroffenen<br />
gehen. Hierzu gehört auch eine deutliche Qualitätsverbesserung der Instrumente des<br />
SGB IX. Wir werden hierzu auf Bundesebene aktiv.<br />
Außerdem fordern wir vom Bund das Recht für Menschen mit Behinderung ein, alle<br />
Leistungen der Sozialgesetzbücher gleichberechtigt in Anspruch nehmen zu können.<br />
Wir setzen uns für die Einführung eines eigenständigen Bundesleistungsrechtes für<br />
Menschen mit Behinderung ein, das den Behinderungsbegriff der UN-<br />
Behindertenrechtskonvention zugrunde legt. Hierzu werden wir die Initiative im<br />
Bundesrat ergreifen, Damit soll u.a. auch die Eingliederungshilfe als ausschließlich<br />
kommunal finanzierte „Fürsorgeleistung“ abgelöst werden.<br />
Früh und konsequent fördern: Eine erfolgreiche Inklusionskette schaffen<br />
Frühe Förderung verbessert die Lebensqualität, vergrößert die individuellen Chancen<br />
im Inklusionsprozess und verringert in den meisten Fällen öffentliche Kosten für<br />
spätere Unterstützungsleistungen. "Kein Kind zurückzulassen", das gilt deshalb vor<br />
allem auch für Kinder mit Behinderung im Vorschulalter und Kinder, die von<br />
Behinderung bedroht sind. Wir haben in der letzten Legislaturperiode die langjährige<br />
Forderung nach Evaluation der vorhandenen Frühförderstellen in den Kommunen<br />
eingeleitet. Diese Ergebnisse sind Grundlage weiteren Handelns.<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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