Koalitionsvertrag NRW
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zur Sozialraumgestaltung abstimmen und insbesondere auch themen- und<br />
generationenübergreifende Handlungsansätze und Infrastrukturnutzungen prüfen.<br />
Verlässliche und menschliche Pflege sichern<br />
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in den kommenden Jahren und<br />
Jahrzehnten deutlich ansteigen. Gleichzeitig zeichnet sich ein dramatischer<br />
Fachkräftemangel im Bereich Pflege ab. Wir können die Qualität der professionellen<br />
Pflege nur mit einer ausreichenden Zahl gut qualifizierter und engagierter<br />
Pflegekräfte sichern. Pflegekräfte, die heute in den Einrichtungen und Diensten trotz<br />
schwieriger Rahmenbedingungen engagiert um das Wohl der pflegbedürftigen<br />
Menschen bemüht sind, verdienen mehr gesellschaftliche Anerkennung und bessere<br />
Arbeitsbedingungen. Das gilt auch für den aufopferungsvollen Einsatz pflegender<br />
Angehöriger. Ihnen gebührt ebenfalls mehr Wertschätzung, Unterstützung und<br />
Entlastung. Hierfür Rahmenbedingungen zu schaffen und den haupt- und<br />
ehrenamtlich Pflegenden Stimme und Anerkennung zu geben, ist ein wichtiges<br />
eigenständiges Ziel unserer Pflegepolitik.<br />
Um vor diesem Hintergrund eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur und eine<br />
menschliche und gute Pflege zu sichern, werden wir in unserem Einsatz für eine<br />
durchgreifende Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene nicht nachlassen.<br />
Dabei werden wir uns vor allem für eine Neufassung des Pflegebegriffs einsetzen,<br />
damit die Einschränkungen dementiell erkrankter Menschen in der<br />
Pflegeversicherung entsprechend berücksichtigt werden. Erforderlich ist auch die<br />
umgehende Änderung aller bundesrechtlichen Regelungen, die mit dem<br />
Selbststimmungsrecht der Pflegebedürftigen oder der Inklusionszielsetzung der UN-<br />
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unvereinbar sind. Hierzu gehören nach<br />
unserer Überzeugung vor allem der Kostenvorbehalt des SGB XII und der<br />
Ausschluss pflegebedürftiger Menschen mit Behinderung von bestimmten<br />
Leistungen des SGB XI.<br />
Auf Landesebene werden wir den erfolgreichen Weg fortsetzen, gemeinsam mit<br />
vielen Akteurinnen und Akteuren und unter Einbeziehung der Betroffenenverbände,<br />
das Landespflegerecht und das Wohn- und Teilhabegesetz zu reformieren, um die<br />
Rahmenbedingung für eine qualitätsgesicherte, ortsnahe und zukunftsorientierte<br />
Pflegestruktur praxisnah neu zu gestalten und stärker auf die neuen Wohn- und<br />
Pflegeformen auszurichten. Bei der Umsetzung der neuen Regelungen wird es<br />
darum gehen, die Entwicklungsmöglichkeiten für alternative Wohnformen - auch<br />
finanziell - zu verbessern sowie die Modernisierung bestehender stationärer Heime,<br />
deren Öffnung ins Quartier und die weitere Umsetzung von<br />
Hausgemeinschaftskonzepten voranzutreiben. Hierzu gehört auch die Umgestaltung<br />
bestehender Heimeinrichtungen zu Hausgemeinschaften.<br />
Den zusätzlichen Aufbau klassischer stationärer Einrichtungen wollen wir dagegen<br />
nicht befördern. Im Rahmen der Novelle des Landespflegegesetzes werden wir<br />
prüfen, ob wir den Kommunen im Rahmen kommunaler Planungsinstrumentarien bei<br />
stationären Pflegeinrichtungen ein Versagungsgebot ermöglichen können. Außerdem<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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