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Koalitionsvertrag NRW

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zur Sozialraumgestaltung abstimmen und insbesondere auch themen- und<br />

generationenübergreifende Handlungsansätze und Infrastrukturnutzungen prüfen.<br />

Verlässliche und menschliche Pflege sichern<br />

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in den kommenden Jahren und<br />

Jahrzehnten deutlich ansteigen. Gleichzeitig zeichnet sich ein dramatischer<br />

Fachkräftemangel im Bereich Pflege ab. Wir können die Qualität der professionellen<br />

Pflege nur mit einer ausreichenden Zahl gut qualifizierter und engagierter<br />

Pflegekräfte sichern. Pflegekräfte, die heute in den Einrichtungen und Diensten trotz<br />

schwieriger Rahmenbedingungen engagiert um das Wohl der pflegbedürftigen<br />

Menschen bemüht sind, verdienen mehr gesellschaftliche Anerkennung und bessere<br />

Arbeitsbedingungen. Das gilt auch für den aufopferungsvollen Einsatz pflegender<br />

Angehöriger. Ihnen gebührt ebenfalls mehr Wertschätzung, Unterstützung und<br />

Entlastung. Hierfür Rahmenbedingungen zu schaffen und den haupt- und<br />

ehrenamtlich Pflegenden Stimme und Anerkennung zu geben, ist ein wichtiges<br />

eigenständiges Ziel unserer Pflegepolitik.<br />

Um vor diesem Hintergrund eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur und eine<br />

menschliche und gute Pflege zu sichern, werden wir in unserem Einsatz für eine<br />

durchgreifende Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene nicht nachlassen.<br />

Dabei werden wir uns vor allem für eine Neufassung des Pflegebegriffs einsetzen,<br />

damit die Einschränkungen dementiell erkrankter Menschen in der<br />

Pflegeversicherung entsprechend berücksichtigt werden. Erforderlich ist auch die<br />

umgehende Änderung aller bundesrechtlichen Regelungen, die mit dem<br />

Selbststimmungsrecht der Pflegebedürftigen oder der Inklusionszielsetzung der UN-<br />

Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unvereinbar sind. Hierzu gehören nach<br />

unserer Überzeugung vor allem der Kostenvorbehalt des SGB XII und der<br />

Ausschluss pflegebedürftiger Menschen mit Behinderung von bestimmten<br />

Leistungen des SGB XI.<br />

Auf Landesebene werden wir den erfolgreichen Weg fortsetzen, gemeinsam mit<br />

vielen Akteurinnen und Akteuren und unter Einbeziehung der Betroffenenverbände,<br />

das Landespflegerecht und das Wohn- und Teilhabegesetz zu reformieren, um die<br />

Rahmenbedingung für eine qualitätsgesicherte, ortsnahe und zukunftsorientierte<br />

Pflegestruktur praxisnah neu zu gestalten und stärker auf die neuen Wohn- und<br />

Pflegeformen auszurichten. Bei der Umsetzung der neuen Regelungen wird es<br />

darum gehen, die Entwicklungsmöglichkeiten für alternative Wohnformen - auch<br />

finanziell - zu verbessern sowie die Modernisierung bestehender stationärer Heime,<br />

deren Öffnung ins Quartier und die weitere Umsetzung von<br />

Hausgemeinschaftskonzepten voranzutreiben. Hierzu gehört auch die Umgestaltung<br />

bestehender Heimeinrichtungen zu Hausgemeinschaften.<br />

Den zusätzlichen Aufbau klassischer stationärer Einrichtungen wollen wir dagegen<br />

nicht befördern. Im Rahmen der Novelle des Landespflegegesetzes werden wir<br />

prüfen, ob wir den Kommunen im Rahmen kommunaler Planungsinstrumentarien bei<br />

stationären Pflegeinrichtungen ein Versagungsgebot ermöglichen können. Außerdem<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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