Koalitionsvertrag NRW
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werden wir die gesetzlichen Finanzierungsregelungen für Pflegeeinrichtungen<br />
hinsichtlich ihrer Lenkungswirkungen untersuchen und bei Bedarf anpassen.<br />
Das Pflegewohngeld hat sich in <strong>NRW</strong> sozialpolitisch bewährt und soll im Rahmen der<br />
Reform des Landespflegegesetzes erhalten bleiben. Neben dem Abbau<br />
vermeidbarer Bürokratie im Rahmen der entsprechenden Bewilligungsverfahren<br />
wollen wir dabei Fehlsteuerungen u. a. insoweit abbauen, dass Leistungen der<br />
Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz künftig ihre volle Wirkung<br />
entfalten. Das wird in die Novellierung des Landespflegegesetzes mit einfließen.<br />
Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, haben wir mit der Einführung der<br />
Ausbildungsumlage einen wichtigen ersten Schritt getan. Die Förderung der<br />
erforderlichen Fachseminarplätze für eine steigende Zahl von Auszubildenden<br />
werden wir sicherstellen und rechtlich verpflichtend ausgestalten. Daneben gilt es,<br />
zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe die von uns bereits engagiert<br />
angestoßenen Prozesse zur Schaffung besserer Qualifikations- und<br />
Aufstiegsmöglichkeiten - etwa im Rahmen der modellhaften Akademisierung - im<br />
bewährten Zusammenwirken mit Berufsverbänden und Bildungsträgern zielgerichtet<br />
voranzutreiben.<br />
Bezogen auf die berufliche Ausbildung sollen die drei bestehenden<br />
Ausbildungsgänge basierend auf bewährten Vorgaben aus dem Alten- und<br />
Krankenpflegebereich langfristig zu einer generalistisch ausgerichteten<br />
Pflegeausbildung zusammengeführt werden, die zu einem einheitlichen<br />
Berufsabschluss führt. Ziel ist es, die bestehenden Strukturen an die veränderten<br />
Anforderungen in der Versorgung anzupassen sowie durch eine breiter angelegte<br />
Ausbildung das Berufsbild der Pflege attraktiver zu gestalten, da sich Auszubildende<br />
bei der Wahl der Ausbildung noch nicht einseitig auf ein Einsatzgebiet festlegen<br />
müssen. Diese Entwicklung muss im engen Dialog mit den Akteurinnen und<br />
Akteuren des Gesundheitswesens gestaltet werden, damit die speziellen Bedarfe der<br />
einzelnen Berufsbilder in der Ausbildung angemessen Berücksichtigung finden,<br />
Versorgungs- und Qualitätseinbrüche vermieden werden sowie um die spätere<br />
Wettbewerbsfähigkeit aller Berufsfelder durch vergleichbare Rahmenbedingungen zu<br />
sichern. So muss die Finanzierung der Ausbildung aller Pflegeberufe perspektivisch<br />
vereinheitlicht und solide finanziert werden.<br />
Aufbauend auf unseren in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse werden wir<br />
die Qualitätssicherung in der Pflege ergebnisorientierter und effizienter ausgestalten<br />
und weitere Themen wie etwa die Vermeidung freiheitsbeschränkender Maßnahmen<br />
und fehlerhaften Medikamenteneinsatzes in der Pflege sowie die Verbesserung der<br />
Arbeitsbedingungen Pflegender weiter voranbringen. Pflege muss in hohem Maße<br />
die besonderen Bedürfnisse von Männern und Frauen beachten und kultursensibel<br />
sein. Auch hier wollen wir weiterhin Impulse geben.<br />
Engagement und Partizipation stärken<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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